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Förderprogramm

KfW-Zuschuss für Bar­rie­re­re­du­zie­rung star­tet am 8. April

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet das Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ neu. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt für dieses Programm im Jahr 2026 insgesamt 50 Mio. Euro bereit.

Ab dem 8. April 2026 können private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter wieder Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden beantragen. Die Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert. Die Antragsstellung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.

Förderfähige Maßnahmen

Das Programm unterstützt bauliche Veränderungen, die Barrieren im Wohnungsbestand abbauen. Dazu gehören:

Barrierefreier Duschbereich.

deepvalley - stock.adobe.com

Barrierefreier Duschbereich.
  • Der Einbau einer bodengleichen Dusche.
  • Das Entfernen von Türschwellen.
  • Der Einbau von Aufzügen.
  • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen.
  • Die Schaffung von Bewegungsflächen.
  • Die Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen.

Mehr zum Zuschuss 455-B

Zuschusshöhen und Antragsprozess

Für einzelne Maßnahmen erhalten Antragsteller einen Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, max. 2500 Euro. Wird ein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umgebaut, beträgt der Zuschuss 12,5 % der förderfähigen Kosten, max. 6250 Euro.

Ein wichtiger Hinweis für Antragsteller: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. ■
Quelle: KfW / BMWSB / fl

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung ist ein Förderprogramm, das private Bauherr:innen und Mieter:innen bei baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden finanziell unterstützt.
Ab dem 8. April 2026 können Förderanträge online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Gefördert werden unter anderem der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen, der Einbau von Aufzügen, Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, die Schaffung von Bewegungsflächen sowie die Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen.
Für einzelne Maßnahmen beträgt der Zuschuss 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2500 Euro.
Beim Umbau eines Hauses zum Standard „Altersgerechtes Haus“ liegt der Zuschuss bei 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6250 Euro.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, nicht jedoch Planungs- oder Beratungsleistungen.