Bislang sind mit dem ErP-Label gemäß EU-Ökodesign-Richtlinie Elektro-Haushaltsgeräte, Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen oder Speicher versehen. Seit 1. Januar müssen auch Wohnungslüftungsgeräte mit dem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet sein. Sie werden den Effizienzklassen A+ bis G zugeordnet, zudem müssen sie von 2016 an mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Klasse G entspricht der niedrigsten „Energieeffizienz“ – dem normalen Fensterlüften. Die höchste Stufe A+ steht für eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 kWh pro Quadratmeter und Jahr.Die Kennzeichnungspflicht gilt für Lüftungsanlagen im privaten Wohnbau mit einer Luftförderung von bis zu 1000 m 3 pro Stunde. Ausgenommen sind kleinere Anlagen ohne Wärmerückgewinnung und mit weniger als 30 Watt Leistungsaufnahmen.
Buderus liefert seine Wohnungslüftungsgeräte, wie alle ErP-relevanten Produkte, bereits mit Produktlabel und Produktdatenblatt aus. Bei der Kennzeichnung von Produkten und individuellen Systemkombinationen unterstützt das Unternehmen seine Handwerkspartner: Mit der Software Logasoft Energylabel finden Fachhandwerker schnell online das richtige Produkt- oder das passende Systemlabel.