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VDI

Heizkosten gerechter verteilen

Einigen Mietern gehen dieser Tage Heizkostenrechnungen zu, die erstmals das Beiblatt der Richtlinie 2077 „Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung; Verfahren zur Berücksichtigung des Rohrwärmeanteils“ berücksichtigen. Dadurch kann es zu teilweise deutlichen Kostenverschiebungen kommen. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass entstehende Heizkosten verursachungsgerecht und verbrauchsabhängig zu verteilen sind. Da Heizwärme in erster Linie von den Heizkörpern abgegeben wird, werden Heizkostenverteiler folgerichtig an den Heizkörpern angebracht, um die gelieferte Heizwärme zu messen. Wärme wird aber auch von warmen Flächen im Raum abgegeben, so z.B. von ungedämmten Rohrabschnitten, die in oder auf den Wänden verlegt sind. Diese Wärme wird nicht von den Heizkostenverteilern erfasst. Werden die Heizkosten nach den erfassten Wärmeeinheiten verteilt, wird auch die nicht erfasste Nutzwärme nach den erfassten Werten verteilt, d. h., Nutzer, auf deren Heizkostenverteilern mehr Einheiten erfasst sind, zahlen mehr von der nicht erfassten Wärme und damit Wärme, die andere genutzt haben. Mit der Richtlinie werden Heizkostenabrechnungen gerechter, denn sie berücksichtigt die abgegebene Nutzwärme von ungedämmten Rohren. Diese wird demjenigen zugeordnet, der sie tatsächlich nutzt. Mehr Informationen zur Richtlinie unter

https://www.vdi.de/richtlinien/unsere-richtlinien-highlights/vdi-2077

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