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Klimapolitik

Brandbrief zur Novellierung der F-Gase-Verordnung

Kälte(technik) ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Lebensweise und mit der Verbreitung der Wärmepumpe nimmt die Bedeutung noch erheblich zu. Die Verfügbarkeit geeigneter Kältemittel ist dafür eine Grundvoraussetzung.

Grispb – stock.adobe.com

Kälte(technik) ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Lebensweise und mit der Verbreitung der Wärmepumpe nimmt die Bedeutung noch erheblich zu. Die Verfügbarkeit geeigneter Kältemittel ist dafür eine Grundvoraussetzung.

Die EU-F-Gase-Verordnung regelt die jährlich bis 2030 zur Verfügung stehende Menge an fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) Treibhausgasen. Eine Novelle soll den F-Gase-Phase-down beschleunigen. BIV, VDKF, ZVKKW und LIK warnen in einem Brandbrief vor weitreichenden Konsequenzen.

„Ist Ihnen der sichere und störungsfreie Betrieb von Rechenzentren, Blutbanken, Operationsräumen, Bäckereien, Produktionsanlagen in der Automobil- oder chemischen Industrie wichtig? Unterstützen Sie den weiteren Ausbau von Wasserstofftankstellen und die flächendeckende Verwendung von Wärmepumpen als Alternativen zum Einsatz fossiler Energieträger? In diesem Fall sollten Sie – genau wie die führenden Verbände der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche – die anstehende Novellierung der sogenannten F-Gase-Verordnung als eine große Gefahr ansehen.“

Mit diesen Worten haben sich der BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks), der VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe) und der ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen) in einem auf Initiative der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen / Baden-Württemberg (LIK) erstellten Brandbrief an Wirtschaftsminister Robert Habeck, die politischen Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel sowie die Vertreter der Ministerialbürokratie im Wirtschafts- und Umweltministerium gewandt.

In dem Brandbrief machen die Verbände eindringlich darauf aufmerksam, welche großen wirtschaftlichen und technischen Probleme bei einer Umsetzung der geplanten Novellierung der bestehenden F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) für zahlreiche Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie das Kälteanlagenbauerhandwerk entstehen würden. Die Aussagen im Brandbrief stützen sich auf die Ergebnisse einer Umfrage zur Novellierung der F-Gase-Verordnung unter den Mitgliedsfirmen der Verbände.

HFKW-Kältemittel wären schon bald kaum noch verfügbar

In der Novellierung ist vorgesehen, dass der geplante schrittweise Ausstieg aus der Verwendung fluorierter, treibhauswirksamer (HFKW-)Kältemittel deutlich beschleunigt wird. In wenigen Jahren würden für Kälte- und Klimatechnik praktisch nur noch natürliche Kältemittel zur Verfügung stehen, weil durch die Reglementierung HFKW-Kältemittel kaum noch verfügbar wären.

Sollte die Novellierung in der derzeit vorliegenden oder gar einer verschärften Version umgesetzt werden, ist aus Sicht der Verbände und ihrer Mitglieder

● der sichere Betrieb zahlloser Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen in systemrelevanten Wirtschaftszweigen gefährdet,

● würde vielen Betreibern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine ungeplante hohe Investition aufgebürdet und

● wäre der Plan der Bundesregierung, in Deutschland jährlich 500 000 neue Wärmepumpen zu installieren, nicht umsetzbar. Damit wäre auch die Umsetzung der nationalen und europäischen klimapolitischen Ziele gefährdet.

In vielen Bereichen gibt es keine Alternativen

Der Großteil der hunderttausenden Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen im Bestand arbeitet mit HFKW-Kältemitteln, und diese können in den meisten Fällen technisch nicht auf natürliche Kältemittel umgerüstet werden – es bliebe nur der mit hohen Investitionen verbundene und langfristig zu planende Komplettaustausch der Anlage. Im Fall einer kurzfristig erforderlichen Reparatur oder Kältemittelleckage wäre künftig kein Kältemittel verfügbar, um die Anlagen zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen.

Neben dem Problem bei Bestandsanlagen gibt es auch Anwendungen, in denen der Einsatz natürlicher Kältemittel (brennbar bzw. toxisch) auch bei Neuinstallationen ausgeschlossen ist. Hierzu zählen z. B. Tankanlagen für Wasserstoff, explosionsgeschützte Bereiche, Labore, Anwendungen unter Tage und alle Bereiche, in denen nicht geschulte Personen in Berührung mit dem Kältemittel kommen können. Für diese und ähnliche Anwendungen ist die langfristige Verfügbarkeit von F-Gasen aus Sicht von BIV, VDKF, ZVKKW und LIK dringend erforderlich. Sie fordern in dem Brandbrief, die F-Gase-Verordnung in der bestehenden Form beizubehalten. ■

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