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Bundeskartellamt

Erstmals Bußgeld wegen vertikaler ­Preisbindung

Aus diesem Urteil wird die grundsätzliche Haltung des Kartellamtes deutlich: Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 8,2 Millionen Euro gegen die Recticel Schlafkomfort GmbH wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt. Verantwortliche der Recticel hatten mit ihren Händlern vereinbart, dass diese bestimmte strategische Schlaraffia-Produkte grundsätzlich nicht unter den vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreisen anbieten. Grundsätzlich bestand zwischen Hersteller und Händlern die Übereinkunft, dass die vorgegebenen Mindestverkaufspreise für die strategischen Produkte eingehalten werden. Wichen dennoch einzelne Händler von den Vorgaben ab und beschwerten sich andere Händler darüber, so wurde wiederholt das Gespräch mit den abweichenden Händlern gesucht, um diese zu einer Preiserhöhung zu bewegen, wobei vielfach ein Einverständnis über den Wiederverkaufspreis erzielt werden konnte. Dies galt sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Händler dürfen den Preis, den sie für ein bestimmtes Produkt vom Kunden verlangen, frei setzen. Hersteller können zwar unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen; sie dürfen ihren Händlern aber keine verbindlichen Preisvorgaben machen oder gar Druck ausüben, etwa mit Lieferstop drohen, um ein bestimmtes Preisniveau zu erreichen.“