Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
BImSchV

Nachweispflicht ­ endet 2012

Bis spätestens 31. Dezember 2012 müssen rund 15 Millionen Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Mindestanforderungen hinsichtlich Staub und Kohlen­monoxid (CO) erfüllen. Auf diesen wichtigen ­Passus der neuen Bundes-Immissionsschutzverordnung weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik HKI hin, der die Hersteller der Geräte vertritt. Der Nachweis über die Einhaltung der geforderten Emissionsgrenzwerte kann eine Herstellerbescheinigung sein, die der Ofenbesitzer entweder direkt beim Hersteller erhält oder in einer Online-Datenbank abrufen kann, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat. Für viele ältere Modelle kann eine Messung durch den Schornsteinfeger notwendig sein, da für diese Geräte in der Vergangenheit keine Staubmesswerte ermittelt wurden. Für die Durchführung einer solchen Messung bleibt Zeit bis Ende 2013. Sollte der Ofen die Grenzwerte bzw. die Bestandsschutzwerte dann nicht erfüllen, ist er mit einem Staubfilter auszustatten oder muss ausgetauscht werden. Die Datenbank findet man unter

http://www.ratgeber-ofen.de