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Anerkennung des Heizungs-Checks

Politik unmittelbar gefordert

Noch steht die Übernahme der EU-Gebäuderichtlinie ins deutsche Recht aus, viel Zeit bleibt der Regierung indes nicht – im nächsten Jahr enden nämlich die Fristen. Eigentlich könnte man sich freuen, denn die Umsetzung bietet eine große Chance, frischen Schwung in das Projekt energetische Gebäudesanierung zu bringen. Doch die Bundesregierung scheint dieses Potenzial noch nicht ausgemacht zu haben. Stattdessen versucht sie ihre Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie nur durch Minimallösungen zu erfüllen, aber so lässt sich das gewaltige Energieeinsparpotenzial im Gebäudebereich nicht abrufen.

Inspektionspflicht für Heizungen nach Artikel 14 der EU-Richtlinie

Eine hervorragende Gelegenheit, Haushalte auf ihr Energieeinsparpotenzial im Heizungskeller aufmerksam zu machen, bietet der Art. 14 der EU-Richtlinie. Danach sollen Hauseigentümer zur regelmäßigen Inspektion ihrer Heizungen verpflichtet werden. Eine solche Vorgabe erfüllt schon heute der Heizungs-Check von VdZ und SHK-Berufsorganisation. Das genormte Prüfverfahren beinhaltet eine umfassende Bewertung der bestehenden Heizungsanlage durch den Fachhandwerker. Dabei wird weit mehr als nur der Abgasverlust, wie in der Untersuchung nach 1. BImSchV, kontrolliert. Dieses Verfahren, das für das Bauministerium eine ausreichende Umsetzung des Art. 14 der EU-Gebäuderichtlinie darstellt, lässt allerdings viele Schwachstellen der Heizungsanlage unbeachtet. Dem Kunden wird dadurch das Gefühl vermittelt, die Heizung laufe gut. In Wahrheit verbergen sich aber auch in der Wärmeverteilung und -übergabe enorme Einsparpotenziale.

Bauministerium umgeht EU-Richtlinie

Dennoch plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, seine Pflichten aus dem europäischen Recht zu umgehen und nur „Alternativmaßnahmen“ durchzusetzen. Die unveränderte Fortführung der Abgasverlustuntersuchung durch den Schornsteinfeger und eine Infokampagne der Dena sollen als Ausgleich genügen, obwohl sich die deutsche Regierung in einem EU-Bericht zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie offen mit dem Erfolg des Heizungs-Checks schmückt. Das große Potenzial des umfangreichen Heizungs-Checks hat die Regierung eigentlich erkannt. Ein Feldtest des Fachhandwerks zum Heizungs-Check zeigt, dass rund ein Drittel der Kunden nach der Heizungsprüfung Sanierungsmaßnahmen beantragen und so erhebliche Energieeinsparungen erzielen. Dafür ist aber der direkte Kontakt zwischen Kunde und Fachhandwerker essentiell, eine anonyme Internetkampagne kann hingegen kaum auf die individuelle Situation des Heizungseigentümers eingehen. Eine Inspektion der Heizungsanlage, wie sie in der EU-Gebäuderichtlinie gefordert wird, bietet somit eine optimale Möglichkeit, einen ersten auf die Modernisierung ausgerichteten Zugang zum Eigentümer zu bekommen und die Sanierungsrate so zu steigern. Diese Chance scheint gerade bedauerlicherweise vom Bauministerium vertan zu werden.

Fadenscheinige Begründung

Und das mit einer kaum nachvollziehbaren Begründung. So sei eine Umsetzung der EU-Vorgabe nicht mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 5 Abs. 1 EnEG vereinbar. Zunächst muss festgehalten werden, dass eine Feststellung von Mängeln der Heizungsanlage mit dem Heizungs-Check keine zwingende Sanierung für den Kunden nach sich zieht. Der Check deckt lediglich Schwachpunkte und deren Ausbesserungsmöglichkeiten auf. Im Test hat sich aber gezeigt, dass sich viele Kunden anschließend freiwillig und aus guten Gründen für die Umsetzung von Einsparmaßnahmen entschieden haben. Die so erzielten Einsparungen werden längerfristig auch die Kosten des Heizungs-Checks von rund 100 Euro refinanzieren. Generell bleibt aber zu bezweifeln, ob die Regierung in ihrer Umsetzung der europäischen Richtlinie an ein Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden ist.

In einem vom NABU in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten findet eine Abwägung zwischen den Interessen des Eigentümers und den Erfordernissen des Klimaschutzes statt. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von staatlichen Vorgaben kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass einem Eigentümer durch eine verpflichtende Maßnahme nur keine dauerhaften Verluste drohen dürften. Dies wäre dann der Fall, wenn die verlangten Investitionsmaßnahmen höher sind als der Wert der Immobilie. Die Kosten für den Heizungs-Check betragen für ein Einfamilienhaus etwa 100 Euro und scheinen somit im Sinne des Rechtsgutachtens vertretbar. Zudem werden schon heute jährlich etwa 25 Euro für die Abgasverlustprüfung durch den Schornsteinfeger, bei der nur einer von zehn Punkten des Heizungs-Checks geprüft wird, fällig. Die Kosten für einen Heizungs-Check, der eine umfassende Untersuchung der Heizungsanlage bietet, scheinen vor diesem Hintergrund durchaus wirtschaftlich investiert.

Den Check jetzt anerkennen

Um den Wohneigentümern das Modernisierungspotenzial ihrer Heizungsanlage ohne ­finanzielle oder bürokratische Hürden auf­zuzeigen, stellen VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma und der stellvertretende ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Müller folgende konkrete Forderung: „Wir fordern die Politik auf, den Heizungs-Check als erprobtes zielführendes Verfahren wirksam zu fördern, um die finanzielle Belastung der Bürger möglichst gering zu halten. Dazu könnten die anfallenden Kosten direkt zwischen Handwerk und KfW-Bank abgewickelt werden.“ Auf diese Weise können Wirtschaftlichkeitsbedenken bezüglich der finanziellen Belastung der Eigentümer ausgeräumt werden. Gleichzeitig wird die Wertschöpfung gefördert, da sich Eigentümer vermehrt für Sanierungsmaßnahmen durch den Fachhandwerker entscheiden werden, und die Energiewende vorangetrieben.

Sogar Luxemburg ist fortschrittlicher

Gerade im Hinblick auf das Großprojekt Energiewende – dem Projekt der Bundesregierung – ist es bedauerlich feststellen zu müssen, dass Deutschland im Bereich der Energieeffizienz von anderen Ländern überholt wird. Deutschland bremst die EU-Effizienzrichtlinie und setzt die Vorgaben aus der Gebäuderichtlinie nur im Minimalmaß durch. Da können wir noch von anderen Ländern lernen: Das kleine Luxemburg setzt schon heute auf den Heizungs-Check, der 2008 von der VdZ und ihren Marktpartnern eingeführt wurde. Die verbindliche Einführung des Heizungs-Checks nach Artikel 14 würde frischen Schwung für die Gebäudesanierung bringen und auch die Bundesregierung den selbstgesteckten Energiesparzielen ein ordentliches Stück näher bringen.