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Geberit

Neue DIBt-Anforderungen erfüllt

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Anforderungen an Anwendbarkeitsnachweise für feuerwiderstandsfähige Installationsschächte deutlich erhöht. So werden nun allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) anstelle der bisher gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (AbP) gefordert. Geberit Quattro besitzt nun die neu vom DIBt geforderten und ausgestellten AbZ. Dadurch ermöglicht es dem Installateur die Erfüllung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen – auch bei der Verwendung vorgefertigter Installationsschächte.

Geberit Quattro ist ein Komplettsystem für die Erstellung von Sanitärinstallationen bis zur fliesenfertigen Oberfläche, bei dem ein geprüfter Brand- und Schallschutz bereits inklusive ist. Die Verwendung des Geberit Quattro erleichtert die Planung und Umsetzung von Sanitärprojekten in zweierlei Hinsicht: Zum einen sind in den Installationsschächten bereits alle wichtigen Komponenten zu einem Komplettsystem zusammengeführt, sodass der Einbau schneller und wirtschaftlicher über die Bühne geht. Durch die industrielle Vorfertigung ist eine zeitlich abgestimmte Lieferung auf die Baustelle möglich. Zum anderen besitzen sie die benötigten Zulassungen und Nachweise für Brand- und Schallschutz im System, sodass der Installateur die Übereinstimmungserklärungen nicht mehr einzeln für die jeweilig verwendeten Produkte, sondern nur noch für das komplette System abgeben muss. Auf zusätzliche klassifizierte Rohr- und Kabelabschottungen (R 90 und S 90) kann verzichtet werden.

Geberit 88630 Pfullendorf

Telefon (0 75 52) 9 34-01

www.geberit.de

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