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Eine Verbändeallianz fordert den schnellen Neustart des KfW-Programms 455-B für barrierereduzierende Umbauten und verlässliche Bundesmittel.
Sieben Verbände aus den Bereichen Wohnen, Seniorenvertretung, Soziales und Industrie fordern Bundesregierung und Bundestag auf, die Förderung barrierereduzierender Umbauten im Wohnungsbestand verlässlich zu sichern. Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) soll kurzfristig wieder anlaufen und im Bundeshaushalt 2027 mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden.
Die für 2026 bereitgestellten 50 Mio. Euro waren bereits am 30. Juli 2026 ausgeschöpft – ein deutlicher Beleg dafür, dass der Bedarf über dem bisherigen Fördervolumen liegt. Eine verlässliche Förderung ermöglicht mehr Menschen ein selbstbestimmtes Wohnen im vertrauten Umfeld, macht notwendige Umbauten für Eigentümer und Mieter planbar und finanzierbar und trägt dazu bei, vorzeitige Umzüge oder kostenintensive Pflegeheimaufenthalte zu vermeiden.
„Millionen Menschen sind auf einen barrierearmen Zugang zu ihrer Wohnung angewiesen. Wenn ein vergleichsweise kleines Förderprogramm schon nach wenigen Monaten ausgeschöpft ist, darf die politische Antwort kein erneuter Förderstopp sein. Bundesregierung und Bundestag müssen jetzt Planungssicherheit schaffen und das Programm kurzfristig wieder öffnen“, sagt Robert Hild, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Aufzüge und Fahrtreppen.
Großer Bedarf im Wohnungsbestand
Nach Angaben des GdW fehlen in Deutschland bis zu 2,5 Mio. barrierefreie Wohnungen. Rund 7,8 Mio. Menschen leben mit einer Schwerbehinderung; zugleich steigt der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen mit zunehmendem Alter deutlich. Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand sind daher nicht nur eine Frage des Wohnkomforts, sondern eine gemeinsame bau-, haushalts- und sozialpolitische Aufgabe.
Drei Forderungen an Bund und Bundestag
- Kurzfristiger Neustart: Für barrierereduzierende Maßnahmen müssen zeitnah wieder Bundesmittel zur Verfügung stehen und neue Anträge möglich werden. Hierfür sollten auch bestehende haushälterische Spielräume geprüft werden.
- Die Erweiterung des § 35c EStG um Maßnahmen zur Barrierereduzierung kann insbesondere selbstnutzende Eigentümer zu Investitionen bewegen.
- Verankerung in der Förderarchitektur: Barrierefreiheit sollte als eigenständiges Qualitätsmerkmal in der Wohnungsbau- und Sanierungsförderung berücksichtigt werden, etwa über ein eigenes Fördermodul.
„Entscheidend ist nicht, ob die Mittel über das bestehende Programm, geeignete Haushaltstitel oder vorhandene Förderstrukturen bereitgestellt werden. Entscheidend ist, dass Investitionen nicht erneut ins Leere laufen. Barrierefreiheit braucht eine verlässliche Perspektive statt kurzfristiger Unterbrechungen“, so Hild.
Unterzeichnende Organisationen
BAG Wohnungsanpassung e. V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. (BAGSO); Sozialverband Deutschland (SoVD); Sozialverband VdK Deutschland e. V.; VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen; Verband Wohneigentum e. V.; Wohnen im Eigentum – Die Wohneigentümer e. V.
Haushaltsberatungen jetzt nutzen
Mit ihrem gemeinsamen Verbändebrief wenden sich die Organisationen an das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit sowie an die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Sie appellieren an Bundesregierung und Bundestag, in den Haushaltsberatungen die erforderlichen Mittel bereitzustellen, das Programm 455-B kurzfristig wieder anlaufen zu lassen und die Barrierereduzierung im Wohnungsbestand dauerhaft in der Förderpolitik zu berücksichtigen. ■
Quelle: VDMA / ml