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VDZ

Nachweise zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs angepasst

Die offiziellen VdZ-Nachweisformulare zur Bestätigung eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs wurden an die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Aktualisierung der drei bestehenden Formulare wurde gemeinsam mit KfW und Bafa vorgenommen. Die Nutzung der VdZ-Formulare ist verbindlich zum Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Durchgeführte hydraulische Abgleiche sollten künftig ausschließlich durch die an die BEG angepassten Nachweisformulare vom Fachhandwerker bestätigt werden.

Zur Verfügung stehen folgende drei Nachweisformulare:

  • Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für ­effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Alt: Bestätigung des ­hydraulischen Abgleichs für die KfW-/Bafa-Förderung/Formular Einzelmaßnahme)
  • Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude/Verfahren B Effizienzhaus (Neubau und Sanierung) (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für KfW-Effizienzhaus/Verfahren B)
  • Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (Alt: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die KfW-Förderung/Verfahren B)
  • Mit Übergabe des VdZ-Formulars und der dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das Bafa ausreichend bestätigt. Die Formulare sind nur vom durchführenden Handwerker auszufüllen. Sie müssen bei Beantragung einer Förderung auch weiterhin nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragsteller zehn Jahre lang aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf jederzeit nachweisen, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

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