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CE-Kennzeichnung im Gas- und Wasserfach

Nicht um jeden Preis

Deutschland hat Qualitätssicherungssysteme und Regelwerke, die den hohen nationalen Anforderungen an Schutzziele wie Erhalt der Trinkwassergüte oder Gassicherheit entsprechen. In anderen Ländern der EU gelten hingegen teilweise stark ­abweichende Richtlinien. Das führt zwangsläufig zu anderen Zulassungskriterien und beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Handel in der Europäischen Union (EU). Seit Jahren bemühen sich die europäischen Mitgliedstaaten daher um eine Harmonisierung der Qualitätsstandards. Es ist davon auszugehen, dass mittelfristig die von Maschinen oder Elektroartikeln bekannte CE-Kennzeichnung auch im Gas- und Wasserfach eingeführt wird. Welche Voraussetzungen dafür aus nationaler Sicht erfüllt sein sollten, das diskutierten im Rahmen eines von Viega initiierten Fachsymposiums Gerhard Cyris (DVGW) und Klaus Endrullat (DIBt) mit Franz-Josef Heinrichs (ZVSHK), Dr. Günter Stoll (figawa) und Werner Schulte (Viega). Normungsexperte Prof. Klaus Homann (Präsident des Deutschen Instituts für Normung) moderierte das Gespräch in Berlin.

Markt öffnen und sichern

Die CE-Kennzeichnung wurde von der Europäischen Kommission geschaffen, um die Sicherheit der im europäischen Wirtschaftsraum verkauften Produkte zu gewährleisten. Bevor ein Produkt das CE-Zeichen erhält, muss nachgewiesen werden, dass es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung ist also eine vom Hersteller abgegebene Übereinstimmungserklärung und kein durch eine neutrale Stelle geprüfter Qualitätsnachweis. Einheitliche Richtlinien zur CE-Kennzeichnung gibt es beispielsweise schon für elektrische Betriebsmittel, bestimmte Bauprodukte, Ex-geschützte Geräte, Gasverbrauchseinrichtungen und Warmwasserheizkessel. Noch nicht geregelt ist dagegen der gesamte Bereich der Installationstechnik.

Schritt in die Weiterentwicklung

Vor allem die Hersteller leiden unter den zahlreichen nationalen Zulassungsbestimmungen, die nur durch aufwendige Einzelprüfungen, beispielsweise von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser, zu erfüllen sind. Das machten Dr. Günter Stoll als Mitglied des figawa-Präsidiums und Werner Schulte als Leiter des technischen Marketings bei Viega an konkreten Beispielen deutlich. Als Konsequenz verzögere sich nicht nur die Markteinführung der Produkte, sondern verteure sie außerdem oft unverhältnismäßig durch die Einzelzertifizierungen im jeweiligen Land. Auch die Abgrenzung zu verstärkt in die Märkte drängenden Produkten, die nicht zertifiziert und qualitativ fragwürdig sind, würde dadurch erschwert. Andererseits sei aber leider auch festzustellen, dass in manchen Gremien die länderspezifischen Ansichten bezüglich der Prüfanforderungen für langzeitsichere Produkte teilweise derartig abweichen, dass eine Europäische Norm (EN) als Basis für eine CE-Kennzeichnung auch nach jahrelanger Gremienarbeit immer noch nicht in Sicht ist. Ein Beispiel dafür ist das Ringen um die Normung von Pressverbindern, die in Deutschland häufig unter Putz oder im Estrich verlegt werden und deshalb eine Langzeitsicherheit von mindestens 50 Jahren gewährleisten müssen.

Beide Referenten sprachen sich daher gegen eine Absenkung der Qualitätskriterien im Zusammenhang mit der Einführung der CE-Kennzeichnung aus. Bestätigt wurden sie darin durch Gerhard Cyris, Leiter des Berliner DVGW-Büros. Aus seiner Sicht ist die CE-Kennzeichnung ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung des europäischen Normungssystems. Die Hoheit über die Qualitätsabsicherung sollte jedoch vorerst noch auf nationaler Ebene bei Organisationen wie dem DVGW bleiben. Deren Zertifizierung berücksichtige die jeweiligen nationalen Besonderheiten inklusive öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Außerdem sei sie objektiv am internationalen Normkodex der Welthandels­organisation (WTO) ausgerichtet.

Auch ISO gestaltet Markt

Daraus müsse sich aber nicht zwingend eine Konkurrenz zwischen Zulassung und Normung oder zwischen nationalen Regelwerken und internationaler Freizügigkeit ergeben, so Klaus Endrullat, der für einen offenen Umgang mit dem CE-Kennzeichen warb. Der Referatsleiter des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) spannte dafür den Bogen über Europa hinaus zum Weltmarkt, zur noch umfassenderen ISO-Normung. Denn weltweit sei in dieser Hinsicht vieles in Bewegung. So würden derzeit speziell chinesische Marktteilnehmer über ISO-Zulassungen aktiv den Markt nach ihren Vorstellungen gestalten. Im Umkehrschluss sollten die in Deutschland erreichten Schutzziele wie Trinkwassergüte, Energieeffizienz oder Gassicherheit ähnlich offensiv vertreten und abgesichert werden – beispielsweise eben über die CE-Kennzeichnung.

Wie sehr es bei dieser Diskussion und der künftigen Entwicklung rund um das Thema Zulassung aber letztlich doch immer um konkrete Installationsbelange geht, machte im Rahmen des Fachsymposiums Franz-Josef Heinrichs deutlich. Als Stellvertretender Geschäftsführer Technik des ZVSHK warb dieser für die Interessen des Fachhandwerks. Schließlich müsse sich mittelfristig in den Regeln der EU ein einheitliches Verständnis für Gesundheit und Sicherheit widerspiegeln, und zwar sowohl bei den Produkten als auch bei den Voraussetzungen für eine fachgerechte Montage. Bis es allerdings über die EN-Normen so weit ist, seien weiterhin natio­nale Ergänzungsnormen bzw. Regelwerke notwendig, um Schlüsselanforderungen im Interesse einer qualitativ einwandfreien Installation abzusichern. Als typische Beispiele nannte Heinrichs die Absicherung von Gasleitungen durch Gasströmungswächter, die geplante differenzierte Rohrweitenermittlung zur Verringerung von Stagnation in Trinkwasser-Installationen oder der seit vielen Jahren hierzulande etablierte hydraulische Abgleich von Warmwasser-Zirkulationssystemen im Bereich 60/55 °C nach DVGW-Arbeitsblatt W 553.

CE – ja, aber nicht auf Kosten der Qualität

Das Fazit der Fachleute fiel trotz unterschiedlicher Betrachtungs- und Herangehensweise nahezu gleichlautend aus. Das stellte Prof. Klaus Homann in seinem Resümee fest: Generell wird die EU-weite Einführung der CE-Kennzeichnung für die Produkte des Gas- und Wasserfachs begrüßt, da es den Warenverkehr ebenso erleichtert wie die Ausführung von handwerklichen Leistungen mit eben diesen Produkten und Systemen.

Das europaweit einheitliche Zulassungswesen für Produkte des Gas- und Wasserfachs stehe aber aktuell immer noch vor einer entscheidenden Hürde: Die gewachsenen nationalen Installationsgewohnheiten und -regeln unterscheiden sich teilweise nach wie vor so stark, dass nur über Zwischenschritte eine Annäherung der Normen und Regelwerke erfolgen kann. Aus Sicht der Fachleute sind vorerst eine Kombination aus CE-Kennzeichnung und die Absicherung der nationalen Qualitätsanforderungen über ergänzende Prüfzeichen wie beispielsweise vom DVGW denkbar.

Langfristig, und da waren sich auch alle Experten einig, sei aber nur ein gemeinsamer, einheitlicher Standard vertretbar, um die Position der EU-Länder im globalen Wettbewerb zu stärken. Dafür dürfe aber das hohe deutsche Qualitätsniveau für Trinkwasser-, Heizungs- oder Gasinstallationen keinesfalls aufgeweicht werden. Die hohen nationalen Anforderungen an Schutzziele wie Erhalt der Trinkwassergüte oder Gassicherheit müssten sich in einer künftigen CE-Kennzeichnung wiederfinden. NS

INFO

Die CE-Kennzeichnung

Die 1995 eingeführte CE-Kennzeichnung ist gewissermaßen der sicherheitstechnische „Reisepass“ für Produkte und Maschinen innerhalb der EU. „CE“ stand dabei ursprünglich für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft). Heute ist „CE“ ein reines Warenzeichen. Grundlage ist Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates. Dieser Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten legt unter anderem gemeinsame Begriffsbestimmungen, einheitliche Bewertungsverfahren für die Produkte und die entsprechenden Pflichten für die Hersteller fest.

Die Regelung versteht sich dabei als eine Art Werkzeugkasten: In den EU-Rechtsvorschriften sind nur die wesentlichen Anforderungen festgelegt. Ansonsten müssen harmonisierte Normen angewandt werden.

Ist durch eine Übereinstimmungserklärung bestätigt, dass ein Produkt den in der EU geltenden Anforderungen entspricht, darf der Hersteller die „CE“-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen. In der dazugehörenden „CE“-Konformitätserklärung geben die Hersteller unter anderem ihren Namen, die eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift an.

Importeure und Händler haben sich zu vergewissern, dass der Hersteller seinen Pflichten in der Serienfertigung nachgekommen ist. Sie müssen beispielsweise überprüfen, ob das Produkt die Konformitätskennzeichnung trägt und die erforderlichen Unter­lagen vorliegen. Hersteller, Händler und Importeure haben außerdem den Behörden ­alle Informationen über das Produkt vorzulegen, damit dessen Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.

(Quelle: Europäische Union)

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