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Was jeder über die Kredit-Auskunft wissen sollte

An der Schufa führt kein Weg vorbei

Von der Schufa nimmt so mancher Kunde erst Notiz, wenn eine Finanzierung abgelehnt wird, eine Kreditkarte nicht bewilligt wird, ein Konto nicht eröffnet werden kann oder der Mobilfunkanbieter den Abschluss des Handy-Vertrages verweigert. In solchen Fällen lag diesen Absagen meist eine negative Kreditauskunft der Schufa zugrunde. Das Konzept und die Aufgabe der Schufa ist schnell erklärt: Wer ein zuverlässiger Kunde ist und das belegen kann, bekommt leichter einen Kredit bzw. die Möglichkeit zum Abschluss bestimmter Verträge. Die Schufa wurde als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung 1927 in Berlin gegründet. Heute ist sie eine leistungsstarke Holding AG, die an 14 Standorten in Deutschland über 709 Mitarbeiter beschäftigt. Diese kümmern sich um jährlich fast 77 Millionen Auskünfte an Unternehmen und um eine Million Selbstauskünfte von Bürgern.

Fast jeder ist gespeichert

In der Schufa-Zentrale in Wiesbaden und den 13 Geschäftsstellen schlummern von 63 Millionen Personen rund 384 Millionen Datensätze mit Zahlen und Fakten, die eigentlich jeder am liebsten für sich behält. Wer wo Konten unterhält und ob jemand Versandhauskunde ist, steht genauso auf einem Datenblatt wie Kredite mit Tilgungsverlauf, Mahnbescheide und Zwangsvollstreckungen. Zu den Vertragspartnern der Institution ge­hören insbesondere Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Versandhäuser, Telefonanbieter, Kreditkartengesellschaften, Leasinggesellschaften und weitere mehr. Viele Bundesbürger, egal ob Privatpersonen oder Gewerbetreibende, wissen oftmals gar nicht, dass sie bereits ein Kreditgeschäft im Sinne der Schufa tätigen, wenn sie beispielsweise Waren auf Rechnung bestellen. Per Kleingedrucktem erlauben sie den jeweiligen Unternehmen nämlich, sich bei der Schufa nach ihrer Kreditwürdigkeit zu erkundigen. Die Schufa weiß viel über das geschäftliche Treiben der Bundesbürger: Neben Angaben über Anschrift und Geburtsdatum verzeichnet sie Kontoverbindungen, Dispokredite, Kreditkarten, Handy- und Leasingverträge, Finanzierungen, Versandhandelsgeschäfte und vieles mehr. Dabei werden jedoch allzu persönliche Daten nicht gespeichert. Denn der Schufa kommt es einzig auf das Zahlungsverhalten der Bürger an, um den Vertragspartnern eine Art Einschätzung zur Zahlungssorgfalt bzw. Zahlungsmoral zur Hand geben zu können. Aus diesem Grunde werden daher Mahnungen, geplatzte Kredite, eidesstattliche Versicherungen oder Privatinsolvenzen in den Archiven gespeichert. Die Schufa erhält solche Informationen von den jeweiligen Unternehmen routinemäßig. Auch öffentlich zugängliche Schuldnerregister füttern den Datenbestand der Schufa regelmäßig, so dass ­die­se stets gut über wirtschaftliche Fehltritte der Deutschen informiert ist. Von allen Einträgen sind allerdings nur sieben Prozent negativ.

Schlechte Karten für säumige Zahler

Gehört man aber zu diesem kleinen Kreis, hat man es als Privatperson oder als Gewerbetreibender oft nicht leicht: Viele Vertragspartner der Schufa leiten bereits schon dann eine Negativerfahrung an die Schufa weiter, wenn eine Rechnung nach der zweiten Mahnung noch nicht beglichen wurde. Auch wenn diese Rechnung dann noch bezahlt wurde, bleibt die Mahnung trotzdem drei Jahre bei der Schufa registriert. Häufen sich solche Vorgänge, kann ein solch schleppendes Zahlungsverhalten schnell deutlich schlimmere Auswirkungen haben. Denn welche Bank gewährt einem Firmeninhaber schon gerne einen Kredit, wenn sich herausstellt, dass dieser schon bei seinen privaten Handy-Rechnun­gen eine schlechte Zahlungsmoral an den Tag legt? Und welche Leasinggesellschaft bewilligt einem Existenzgründer ein KfZ-Leasing, wenn dieser im Zahlungsverzug bei einem über ein Versandhandelsunternehmen bestellten Computer ist? – Solche Beispiele zeigen auf, wie entscheidend die Schufa-Bewertungen für am Wirtschaftsleben teilnehmende Bürger sein können. Nicht gespeichert und weitergegeben werden übrigens Kontostände, Einkommen oder Geldanlagen. Die Zielsetzung der Schufa ist es, aufzuzeigen, dass eine Person wirtschaftlich aktiv ist und dabei umsichtig und zuverlässig handelt. Negative Informationen wie ein geplatzter Kredit sind hingegen ein Hinweis auf nicht vertragsgerechtes Verhalten. Dies wiederum lässt weitere Vertragspartner der Schufa davor zurückschrecken, ein Geschäftsverhältnis mit solchen Kunden einzugehen.

Was die Schufa-Klausel sagt

Die Schufa gibt Daten an ihre Vertragspartner nur weiter, wenn der Bürger zugestimmt hat und ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes besteht. Mit jeder Beantragung von Krediten, Kreditkarten, Telefonverträgen usw. erteilt der Kunde dem betreffenden Unternehmen die Vollmacht, genau diese Einkünfte bei der Schufa einholen zu dürfen (sogenannte Schufa-Klausel). So erhalten jene Unternehmen Auskunft zur bisherigen Kreditbiografie des Verbrauchers. Für den zuverlässigen Verbraucher hat dies Vorteile, denn die Schufa stellt dem Händler, bei dem auf Rechnung bestellt wird, oder der Bank, die um einen Kredit angefragt wurde, in großer Schnelligkeit einen wesentlichen Teil der für das Geschäft erforderlichen Informa­tio­nen zur Verfügung. Gäbe es die Schufa nicht, müsste der Verbraucher diese Informatio­nen sonst äußerst mühsam selbst zusammentragen, um seine Kreditwürdigkeit zu belegen.

Auch Schufa macht Fehler

Doch nicht nur externe Stellen sondern auch jeder Bundesbürger hat das Recht, Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten zu erhalten. Nur so lässt sich überprüfen, ob alle archivierten Informationen auch tatsächlich (noch) stimmen. Nichts wäre schlimmer, als durch falsche oder unerklärliche Einträge Nachteile im Wirtschaftsleben in Kauf nehmen zu müssen. Seit gut einem Jahr lässt sich für jeden Bürger unter http://www.meineschufa.de im Internet recherchieren, ob alle Einträge aus seiner Sicht korrekt sind. Hierzu bedarf es zunächst einer Registrierung auf genannter Webseite, an deren Ende ein Formular ausgedruckt werden muss. Damit tatsächlich nur der betreffende Bürger selbst und niemand Unbefugtes die Auskünfte erhält, muss dieses Formular im nächsten Schritt persönlich zur Postfiliale gebracht werden, damit am Schalter mittels Personalausweis die Identität überprüft werden kann. Nach einigen Tagen erhält man dann per Post eine Karte mit Zahlen- und Buchstabenkombinationen, die – vergleichbar zu den TANs beim Online-Banking – für die Eigenauskunft via Internet benötigt werden. Einmal eingeloggt, lässt sich dann jeder Schufa-Eintrag anklicken und überprüfen. Gibt es falsche oder zweifelhafte Einträge, kann man ebenfalls per Mausklick eine Anfrage zur Klärung des Vorgangs an die Schufa senden. Wichtig ist dies vor allem bei Eintragungen zu Sachverhalten, die noch strittig sind (z.B. bei einem noch schwebenden Rechtsstreit über eine Rechnungsforderung). Genau prüfen sollte man auch Mahn-Eintragungen. Diese sind nämlich nur dann gültig, wenn das mahnende Unternehmen tatsächlich mindestens zweimal ordentlich gemahnt hat, ohne dass der Empfänger reagiert hat. Die Online-Eigenauskunft kostet derzeit für ein Jahr 7,80 Euro. Eine kostenlose Einsicht erhält man dagegen in den Schufa-Geschäftsstellen – diese sind in Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Köln, Frankfurt, Bremen, Mannheim, Hannover, Leipzig, Saarbrücken, Wiesbaden, Düsseldorf und Bochum.

Scoring zur Bonitätseinschätzung

Die Schufa ermittelt und speichert aber nicht nur die für eine Kreditvergabe wichtigen Daten von Personen und Unternehmen, sondern ermittelt auch einen sogenannten Scorewert, der mittels einer Zahl von 1 bis 1000 die Kreditwürdigkeit eines Kunden angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Gefahr, dass ein Verbraucher seine Rechnung nicht begleichen kann. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird – so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Es gibt zwei Arten von Score-Werten: Die erste Art ist der Basisscore. Dieser wird in der Eigenauskunft in Prozent angegeben und nicht täglich aktualisiert. Die zweite Art ist der Branchenscore. Er wird tagesaktuell berechnet. Von dem Branchen­score gibt es wieder sieben verschiedene Arten. Diese sind: Hypothekenbank, Versandhandel, Handel, Telekommunikation, Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Banken und die Schufa-Business-Line. Der Branchenscore wird nicht in der Eigenauskunft genannt. Er kann aber extra beantragt werden für eine Grundgebühr von drei Euro sowie ein Euro für jede angeforderte Art. Die Berechnung des Score-Wertes ist undurchsichtig und wird von der Schufa nicht offengelegt. Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann deshalb schriftlich bei der Schufa widersprochen werden.

Fast jeder Mensch ist bereits mehrere Male in seinem Leben mit der Schufa in Berührung gekommen. Sei es bei der Beantragung eines Ratenkredites oder einer Kreditkarte oder auch bei einer Bestellung in einem Versandhaus. Sinn und Zweck dieser Institution ist es, Sicherheit im Kreditgeschäft zu vermitteln. Dies umso mehr, je weniger sich Kreditgeber und Kreditnehmer kennen. Die Vertragspartner der Schufa liefern zu diesem Zweck Informationen über das Vertragsverhalten ihrer Kunden. Genau diese Vertragspartner rufen die gespeicherten Informationen dann wieder ab, wenn Sie sich über die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kunden ein Bild machen wollen.NS

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