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VDI 6036

Das muss er ­abkönnen

Wird eine Berechnung für die Auswahl der geeigneten Befestigung durchgeführt, fließen oft nur Eigen- und Füllgewicht bzw. die Belastung durch eventuelle Ausstattungen wie Ablagen oder Sitzbänke ein. Mögliche Belastungen durch Fehlgebrauch bleiben oft unberücksichtigt. Im Schadensfall kann sich dieses Versäumnis rächen. Wird ein Raumwärmer durch äußere Einflüsse aus seiner Verankerung gerissen, können Wasserschäden und im Extremfall sogar Personenschäden auftreten. Dabei kann die Haftung je nach Schaden durch alle Vertriebs- und Verarbeitungsstufen vom installierenden Handwerk über den Fachgroßhandel bis zum Hersteller greifen.

Zur Verbesserung der rechtlichen Absicherung und zur Minimierung der Schadensrisiken hat der Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung der Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik des VDI (Verein Deutscher Ingenieure) einen Richtlinienentwurf erarbeitet, der Planer und Fachhandwerker bei der Berechnung von Zusatzlasten für Raumwärmer unterstützen soll. Der VDI-Richtlinie 6036 zugrunde liegen mögliche Lastannahmen durch Fehlgebrauch der Raumwärmer. Die häufigsten Belastungen entstehen durch Anlehnen sowie die Nutzung als Sitzfläche oder Ablage. Je nach Form können Raumwärmer auch als Leiter oder Trittfläche missbraucht werden. Dabei werden die Raumwärmer und deren Befestigungen je nach Lastfall planmäßig, fahrlässig oder missbräuchlich in allen möglichen Kraftrichtungen beansprucht.

Präzisierung durch Anforderungsklassen

Um die Berechnung möglichst praxisorientiert zu ermöglichen, sieht die VDI 6036 eine Einstufung in vier Anforderungsklassen vor, die den jeweils zu erwartenden Fehlgebrauch berücksichtigen. Ergänzend wird in der Richtlinie die Vorgehensweise bei planmäßigen Verkehrlasten, beispielsweise bei Bankradiatoren, einschließlich der dabei anzunehmenden Lasten und Sicherheitsbeiwerte beschrieben. Der Geltungsbereich der VDI 6036 erstreckt sich auf die Auswahl und Bemessung von Befestigungssystemen für Röhrenra­diatoren, Heizwände, Konvektoren, Designraumwärmer und Flachheizkörper. Nicht erfasst werden Unterflurkonvektoren, Deckenstrahlplatten sowie mobile Raumwärmer und Raumwärmer in mobilen Räumen.

Die Berechnungsgrundlagen der VDI 6036 formulieren Mindestanforderungen an Befestigungssysteme in den jeweiligen Anforderungsklassen. Die Berücksichtigung des zu erwartenden Fehlgebrauchs und die Krafteinwirkungen aus verschiedenen Richtungen stellen auch die Hersteller vor neue Herausforderungen. Der Hersteller Arbonia hat bereits sein Programm an Befestigungselementen entsprechend der VDI 6036 überarbeitet: Das bedeutet, dass Raumwärmer mit richtlinienkonformen Befestigungen je nach Anforderungsklasse geliefert werden.

Die Standfestigkeit und Dauerbelastbarkeit der Raumwärmerbefestigungen hängt in entscheidendem Maße auch von der Baustoffbeschaffenheit der Wand ab, an der der Raumwärmer installiert werden soll. Leichtbaustoffe oder innen aufgebrachte Dämmschichten beeinflussen die Tragfähigkeit und stellen ein höheres Schadensrisiko dar. Diese Umstände haben Einfluss in die VDI-Richtlinie gefunden und machen es erforderlich, die Baustoffeigenschaften bei der Dimensionierung der Befestigungen einzubeziehen. Die VDI 6036 geht dabei davon aus, dass die Befestigungen ordnungsgemäß und fachgerecht montiert werden. Planer und Fachhandwerker sind gefordert, alle möglichen Einflussgrößen zu erfassen, um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Checkliste

Die vier Anforderungsklassen

Klasse I (Normale Anforderungen) berücksichtigt den zu erwartenden Fehlgebrauch und damit die zu erwartenden Zusatzbelastungen auf Raumwärmer in Wohn- und Personalbereichen.

Klasse II (Erhöhte Anforderungen). Hier werden wahrscheinliche Zusatzbelastungen in öffentlich zugänglichen Bereichen, Fluren und Treppenhäusern eingestuft. Es wird zugrunde gelegt, dass geringe Achtsamkeit, die Vielzahl der Nutzer und eine gewisse Anonymität eine fahrlässige Fehlbenutzung zur Folge haben kann.

Klasse III (Hohe Anforderungen) beschreibt Belastungen, wie sie in Klassenräumen, Fluchtwegen und öffentlichen Bereichen auftreten. Von grob fahrlässigem und teilweise auch vorsätzlichem Verhalten muss ausgegangen werden. Ein abgerissener Raumwärmer im Flucht- und Rettungsweg kann beispielsweise schnell zur Katastrophe führen. Diese Klasse trifft somit auf den größten Teil der öffentlich und gewerblich genutzten Einrichtungen zu.

Klasse IV/Offene Klasse (Sehr hohe Anforderungen/Sonderbelastungen). Raumwärmer der in diese Klasse eingestuften Gebäude mit Sondernutzung wie Justizvollzugsanstalten oder psychiatrische Einrichtungen müssen im Einzelfall geprüft und bewertet werden. Gleiches gilt für Sonderanwendungen wie Geländer mit Heizfunktion oder Raumwärmer, deren Abstand ab Unterkante bis Boden größer als 1 m ist, z.B. in Sportstätten.

Extras

www.sbz-online.de/extras

Für weiterführende Informationen können Sie bei uns eine 32-seitige Arbonia-Firmenbroschüre herunterladen:

http:// www.sbz-online.de/extras

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