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Beheizte Fußbodenkonstruktionen

So gelingt der reibungslose Ablauf in der Praxis

Die DIN 18560 Estriche im Bauwesen Teil 2 wurde im April 2004 neu herausgegeben. Die Anpassung war auf Grund geänderter und neuer EU-Normen notwendig gewesen. Aus diesem Grund wurde auch die Fachinformation „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ vollständig neu überarbeitet (Ausgabe Februar 2005). Nachfolgend werden einige wesentliche Punkte für den Heizungsfachhandwerker dargestellt.

Bauarten, Grenztemperaturen, Estrichdicke

  • Unter Ziffer 1 der Norm sind die verschiedenen <b>Bauarten</b> einer beheizten/gekühlten Fu&szlig;bodenkonstruktion aufgeführt. Früher gab es die Bauarten A1, A2, A3, B und C. ­Diese Einteilung wurde wie folgt geändert:

Bauart A: Rohre innerhalb des Estrichs

Bauart B: Rohre unterhalb des Estrichs

Bauart C: Rohre im Ausgleichestrich

  • Eine wesentliche Änderung bzw. Ergänzung betrifft die <b>zulässigen mittleren Vor­lauftemperaturen,</b> die dauerhaft nicht überschritten werden dürfen. Die max. zulässigen Vorlauftemperaturen lagen bei 45 °C bei Guss­asphaltestrichen und bei 60 °C bei Anhydrit- und Zementestrichen. Eine Unterscheidung bezüglich Elektro-Fu&szlig;bodenheizungen gab es nicht.

Die neuen, gültigen Grenztemperaturen se­hen wie folgt aus:

– Gussasphaltestriche: 45 °C

– Calciumsulfat- und Zementestriche: 55 °C

Und speziell bei Elektro-Fußbodenheizungen gelten:

– Gussasphaltestriche: 55 °C

– Calciumsulfat- und Zementestriche: 65 °C

  • Bezüglich der <b>Estrichdicke bzw. Rohrüberdeckung</b> (Ziffer 3 der DIN 19560-2) sind ebenfalls wesentliche Änderungen zu beachten. So ist die Estrichdicke bzw. die Rohrüberdeckung in Abhängigkeit der Estrichart, der Bauart und der maximalen Nutzlast nach den Tabellen 1&ndash;4 der DIN 18560-2 festzulegen. Dies kann unter Umständen zu anderen Fu&szlig;bodenhöhen führen als früher. Aus diesem Grund sollte unbedingt mit dem Auftraggeber vorab die maximale Fu&szlig;bodenkonstruk­tionshöhe vereinbart werden (siehe hierzu Fachinfo zur Schnittstellenkoordination).

Dämmschicht und Abdeckung

  • Was die Anforderungen an die <b>Zusammendrückbarkeit</b> der Dämmstoffe (DIN 18560-2, Ziffer 3.3) betrifft, darf diese nach wie vor 5 mm nicht überschreiten. Au&szlig;er beim Einsatz von Gussasphalt: hier darf sie nur maximal 3 mm betragen.
  • Darüber hinaus wird bei der Verwendung von <b>Kunstharzestrichmörtel</b> (siehe Ziffer 3.3, DIN 18560-2) darauf hingewiesen, dass bestimmte Dämmstoffe durch die Lösungsmittel des Estrichs angegriffen werden können; daher sind hier geeignete Schutzma&szlig;nahmen zu treffen. Aus diesem Grund sollte der Auftraggeber im Vorfeld aufgefordert werden mitzuteilen, ob besondere Schutzma&szlig;nahmen zum Schutz der Dämmschicht(en) zu treffen sind oder nicht (siehe Fachinfo zur Schnittstellenkoordination).
  • In Verbindung mit <b>Gussasphalt</b> wird darauf hingewiesen, dass die Dämmschicht in der Lage sein muss, kurzzeitig eine Temperatur von bis zu 250 °C auszuhalten (siehe Ziffer 3.3, DIN 18560-2). Ist dies nicht der Fall, müssen geeignete Schutzma&szlig;nahmen, z.B. durch Abdecken mit Rippenpappe, Rohglasvlies, ergriffen werden (siehe Ziffer 5.1.2, DIN 18560-2).
  • Die <b>Temperaturbelastung</b> der Dämmschicht ist auch bei elektrischer Beheizung zu beachten. So muss diese gegen eine kurzzeitige Temperaturbelastung von 90 °C widerstandsfähig sein (siehe Ziffer 3.3, DIN 18560-2).
  • Bei <b>Heizestrichen</b> ist weiterhin darauf zu achten, dass vor Einbringen des Estrichs, je nach System noch vor Einbringen der Rohrleitungen, die Dämmschicht mit einer Polyethylenfolie von mindestens 0,15 mm Dicke (hier forderte die alte Fassung eine Mindestdicke von 0,2 mm) abgedeckt werden muss. Dabei müssen sich die Stö&szlig;e mindestens 80 mm überlappen. Andere ebenfalls geeignete Abdeckungen können auch verwendet werden (siehe Ziffer 5.2.1, DIN 18560-2). Kommen Flie&szlig;estriche oder Kunstharzestriche zum Einsatz, muss die Abdeckung flüssigkeitsdicht, z.B. durch Verkleben oder Verschwei&szlig;en sein (siehe Ziffer 5.2.1, DIN 18560-2).

Maßgenauigkeit des Untergrunds

In der Regel verlegt der Heizungsbauer auch die Dämmschicht(en) für die Fußbodenheizung. In diesem Fall hat er den Untergrund auf die Einhaltung der geforderten Toleranzen (Ebenheit und Winkligkeit) gemäß DIN 18202 zu überprüfen (siehe Ziffer 4.1, DIN 18560-2). Dies bedingt auch, dass die Bodenplatte trocken ist. Insbesondere bei Massivbauten – nach Fertigstellung der Gipserarbeiten – trifft dies oft jedoch nicht zu. In diesen Fällen sollte der Auftraggeber darauf hingewiesen werden, dass die Dämmschichten auf Grund der noch vorhandenen Nässe (und ggf. von Gipsresten auf dem Boden) nicht verlegt werden können und der Untergrund vorher getrocknet und gereinigt werden muss. Diese Tätigkeit ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Beachtet dies der Heizungsfachhandwerker nicht und der Estrichleger meldet Bedenken an, dann haftet der Heizungsfachhandwerker (siehe Fachinfo zur Schnittstellenkoordination).

In diesem Zusammenhang sollte nochmals auf die Konstruktionshöhe geachtet werden. Ist auf Grund nicht eingehaltener Toleranzen der Rohdecke eine Ausgleichsschicht notwendig, dann ist die Konstruktionshöhe der Fußbodenkonstruktion zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dies kann zum Beispiel durch die Verwendung eines Dämmstoffes mit einer bessern Wärmeleitfähigkeit geschehen. Die Mehrkosten müssen aber zusätzlich vergütet werden. Aus diesem Grund sollte ­dies vorher mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden (siehe Fachinfo zur Schnittstellenkoordination).

Bewegungsfugen

Generell dürfen Bewegungsfugen im Estrich nicht von Rohren gekreuzt werden (z.B. im Türbereich). Lässt sich dies nicht vermeiden, dann müssen diese Bereiche in geeigneter Weise, z.B. durch eine Rohrhülse von ca. 30 cm Länge, geschützt werden (siehe Ziffer 4.3, DIN 18560-2).

Je nach Estrichart, Bindemittel, Estrichfeldgröße und verwendetem Oberbodenbelag kann es sich hierbei allerdings nicht nur um (echte) Bewegungsfugen, sondern auch um Scheinfugen handeln, bei denen i.d.R. keine Schutzmaßnahmen notwendig sind. Aus diesem Grund ist im Vorfeld mit dem Auftraggeber bzw. Estrichleger abzustimmen, wo Schutzmaßnahmen zu treffen sind und wo nicht (siehe hiezu auch Fachinfo zur Schnittstellenkoordination). Über die Anordnung der Fugen ist vom Estrichleger ein Fugenplan (siehe Ziffer 5.3.3, DIN 18560-2) zu erstellen. Nur so kann eine fachgerechte Rohrverlegung sichergestellt werden.

Randdämmstreifen

Beim Einsatz von Gussasphalt muss auch der Randdämmstreifen mindestens bis 250 °C temperaturbeständig sein. Die Dicke des Randdämmstreifens sollte bei der Verwendung von Gussasphalt und harten Bodenbelägen mindestens 10 mm betragen (siehe Ziffer 5.2, DIN 18560-2).

Generell ist zu beachten, dass der Randdämmstreifen immer so dick sein muss, dass er eine Bewegung von mindestens 5 mm zulässt. Dies kann in Abhängigkeit von der Estrichart (z.B. Zement-, Calciumsulfatestrich), der zugegeben Bindemittel und der Estrichfeldgröße zu kleineren oder größeren Randdämmstreifendicken als 10 mm führen. In der Regel sind die Randdämmstreifen bei den Systemherstellern heute 8 mm dick. Dies reicht normalerweise aus, um die Mindestanforderung von 5 mm Bewegung zu gewährleisten. Aber eben nicht immer. Aus diesem Grund muss im Vorfeld mit dem Auftraggeber bzw. Estrichleger abgestimmt werden, ob der zum Einsatz geplante Randdämmstreifen ausreichend ist (siehe Fachinfo zur Schnittstellenkoordination).

Wichtiger Hinweis: Da Calciumsulfat-/Anhydritestriche im Gegensatz zu Zementestrichen beim Trocknen nicht schwinden, kann die Verwendung eines Randdämmstreifens mit 8 mm Dicke nicht ausreichend sein, um die thermische Dehnung des Estrichs aufzunehmen. Unter bestimmten Umständen können dies deutlich mehr als die nach DIN 18560-2 geforderten 5 mm sein. Aus diesem Grund sollte im Vorfeld der Planung der Auftrag­geber auf diesen Sachverhalt hingewiesen und gebeten werden mitzuteilen, welche Estrichart zum Einsatz kommt und wie dick der Randdämmstreifen sein muss.

Tipp: Sollte der Auftrag mit einem Randdämmstreifen geringerer Dicke kalkuliert worden sein, können die Mehrkosten als „Sowieso-Kosten“ gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

Feuchte-Messstellen

Bevor der Oberbodenbelag verlegt werden kann, muss überprüft werden, ob die Restfeuchte des Estrichs unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegt (siehe Tabelle 1, Fachinfo Schnittstellenkoordination). Dies kann durch einen Folientest erfolgen (Folie mit den Maßen 50 x 50 cm an den Rändern luftdicht abkleben). Zeigen sich nach 24 Stunden keine Feuchtigkeitsspuren, kann davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Trocknung zur Durchführung einer CM-Messung erreicht ist. Da bei einer CM-Messung aus dem Estrich eine Probe über dessen ganze ­Dicke genommen wird, ist zuvor die Messstelle zu kennzeichnen, an der die Probeentnahme erfolgen kann. Wichtig: Im Umkreis (Radius 10 cm) der Messstelle darf sich kein Rohr befinden. Üblicherweise wird pro Raum (bis ca. 50 m²) eine Messstelle benötigt.

Zuständig für das Kennzeichnen der Messstellen ist der Heizungsfachhandwerker. Weil allerdings das Austrocknen des Estrichs von der Belüftung bzw. von der Luftströmung im Raum abhängig ist, sollte er im Vorfeld entweder gemeinsam mit dem Estrichleger die Messstellen festgelegen oder vom Auftraggeber einen Plan, in dem die Messstellen eindeutig definiert sind, anfordern (siehe Fachinfo zur Schnittstellenkoordination).

Druckprüfung

Die DIN EN 1264 Teil 1-4 als auch die DIN 18380 der VOB-C schreibt eine Druckprüfung der Rohrleitungen vor. Diese muss vor dem Einbringen des Estrichs erfolgen. Dabei beträgt der Prüfdruck, in Abweichung zur DIN 18380, das Doppelte des Betriebsdruckes, mindestens jedoch 6 bar. Die Dauer der Druckprüfung ist nicht festgelegt. Allerdings sollte (mindestens) genug Zeit für den Temperaturausgleich vorgesehen werden (i.d.R. genügen 30 Minuten), bevor die eigentliche Druckprüfung durchgeführt wird (hierfür sind 10 bis 15 Minuten ausreichend). Diese Zeiten sollten dem Bauobjekt entsprechend angepasst werden. Über die Druckprüfung ist ein Protokoll zu erstellen, das sowohl vom Auftraggeber (und ggf. vom Bauleiter) zu unterzeichnen ist (siehe Fachinfo zur Schnittstellenkoordination).

Funktionsprüfung

Gemäß DIN EN 1264 und DIN 18380 VOB-C ist die Fußbodenheizung einer Funktionsprüfung zu unterziehen, die die Grundlage zur Abnahme der Leistung für den Heizungsfachhandwerker darstellt. Das Funktionsheizen ist nicht dasselbe wie das Trockenheizen des Estrichs, um den Oberbodenbelag aufbringen zu können. Dies kann sich zwar überschneiden, muss es aber nicht.

Je nach Estrichart darf bei Zementestrichen frühestens nach 28 Tagen und bei Calciumsulfatestrichen frühestens nach 7 Tagen mit dem Funktionsheizen begonnen werden. Sollten die Herstellerangaben des Estrich­legers davon abweichen, müssen diese (anderen) Zeiträume beachtet werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich auch hier, diesen Tatbestand im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzu­stimmen.

Beim Funktionsheizen selbst ist drei Tage lang eine Vorlauftemperatur von 25 °C und danach vier Tage die maximale Auslegungs-Vorlauftemperatur (i.d.R. bis 45 °C) zu ­halten. Bei Frostgefahr ist die Anlage da­nach entsprechend in Betrieb zu lassen. Ein entsprechendes Musterformular ist in der Fachinformation zur Schnittstellenkoordination enthalten.

Belegreifheizen

Sollte nach dem Beenden des Funktionsheizens die notwendige Restfeuchte des Estrichs noch nicht erreicht sein, muss, ein Belegreifheizen durchgeführt werden, um die geforderten Grenzwerte zu unterschreiten. Achtung: Diese Tätigkeit ist nicht Bestandteil des Arbeitsumfanges des Heizungsfachhandwerkers und stellt nach DIN 18380 der VOB C eine besondere Leistung dar, die somit gesondert zu beauftragen und zu vergüten ist.

Dabei ist täglich die Vorlauftemperatur, ausgehend von einer Vorlauftemperatur von ca. 25 °C, in Schritten von 10 K bis zum Erreichen der maximalen Vorlauftemperatur (nicht mehr als 55 °C) zu erhöhen. Diese ist solange zu halten, bis die geforderte Restfeuchte erreicht ist. Danach ist die Vorlauftemperatur wieder in Schritten von 10 K bis zum Erreichen von ca. 25 °C zu senken.

Während des Belegreifheizens sind die entsprechenden Temperaturen je Tag in einem Protokoll zu dokumentieren. Nach Abschluss sind die Ergebnisse vom Auftraggeber, dem Bauleiter und vom Oberbodenleger gegenzuzeichnen. Ein entsprechendes Musterformular ist in der Fachinformation zur Schnittstellenkoordination enthalten.

Alle, die an der Erarbeitung der Fachinformation „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen“ beteiligt waren, haben zu einem praxisgerechten, reibungslosen Ablauf bei der Erstellung einer beheizten Fußbodenkonstruktion beigetragen. Die oben geschilderten Anwendungsprobleme verdeutlichen zudem, wie wichtig die Koordination der einzelnen Gewerke im Vorfeld der Erstellung ist. Deshalb sollten alle Beteiligten die Handlungsempfehlungen der Fachinformation beachten und anwenden.

Raumtemperaturregelung von Fußbodenheizungen

Streitfall

Dem Fachverband werden immer wieder Streitfälle berichtet, in denen es darum geht, dass der Heizkreis z. B. für das Gäste-WC an den Heizkreis des Flurs angehängt wurde. Der Kunde macht nun Mängel dahingehend geltend, dass die Raumtemperatur des WC nicht mehr geregelt werden kann und er deshalb höhere Heizkosten hat.

In der EnEV heißt es unter § 14, Abs. 2: „Heiztechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden.“

Das bedeutet: Sobald ein Raum – und sei er noch so klein – beheizt wird, muss die Raumtemperatur eigenständig geregelt werden können. Selbstverständlich kann ­eine privatrechtliche, schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden dahingehend getroffen werden, dass z. B. der Heizkreis des WCs in den Heizkreis des Flurs integriert wird. Da es sich hierbei um eine Abweichung von den Anforderungen der EnEV handelt, muss diese bei der unteren Baubehörde vom Auftraggeber beantragt werden.

Fachinformation zur Schnittstellenkoordination

Bezugsquellen für die Fachinformation „Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen”:

• Mitglieder des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg können die Fachinformation „Schnittstellenkoordina­tion bei beheizten Fußbodenkonstruk­tionen” kostenlos im geschlossenen Bereich des Fachverbandes über das ­Internet, Bereich „Technik/Informa­tionen, Merkblätter” herunterladen.

• Nicht-Mitgliedern steht die Broschüre als kostenloser PDF-Download unter https://www.flaechenheizung.de/ (Menüpunkt „Info Planer”) zur Verfügung.

Weitere Informationen

Unser Autor Dipl.-Ing. (FH) Jörg Knapp ist technischer Referent beim Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, 70188 Stuttgart, http://www.fvshkbw.de

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