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Niederschlagswasser

Freistellungsverordnung geändert

Das Bayerische Staatsministe­rium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die rechtlichen Vorgaben für die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser geändert. Dies teilte die Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink mit. Gleichzeitig wies sie daraufhin, dass die neue Verordnung bereits zum 1. Oktober 2008 in Kraft getreten ist. Demnach ist nun grundsätzlich bis maximal 1000 m² Metalldachfläche eine erlaubnisfreie Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht wie einer Mulde zulässig. Regenwasser von Dachflächen oder Dachflächenanteilen unter 50 m² je Versickerungsanlage kann unterirdisch erlaubnisfrei versickert werden. Eine Versickerung des Wassers von Dachflächen über 50 m² ist nach Vorreinigung in bauartzugelassenen unterirdischen Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohren oder Sickerschächten ebenfalls erlaubnisfrei zulässig. Entsprechende Prüfkriterien für diese Anlagen liegen vor.

Weitere Infos gibt es bei der Ini­tiative Pro Metalldach Kupfer und Zink, Christoph Zebe, Telefon (06 31) 3 10-35 16, E-Mail: zebe@ki-ze.de