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EnEV

Wärmerückgewinnung wird in RLT-Anlagen Pflicht

Die Bundesregierung verabschiedete am 18. Juni 2008 die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Damit wird voraussichtlich ab 1.1.2009 die Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen mit mehr als 4000 m³/h Pflicht. Auf diese Vorgabe weist der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte hin. Werden raumlufttechnische Anlagen in Gebäude eingebaut oder Zentralgeräte solcher Anlagen erneuert, müssen gemäß § 15 der EnEV diese mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet sein. Die Wärmerückgewinnung muss mindestens der Klassifizierung H3 nach DIN EN 13053 entsprechen. Mit dieser Festlegung zur Wärmerückgewinnung und zur elektrischen Leistungsaufnahme wird laut Herstellerverband ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcen- und Umweltschonung sowie zur CO2-Einsparung geleistet.