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Gegen Schäden durch gewerblich genutzte Flugdrohnen absichern

Bei PV- oder Solarthermieinstallationen kommen Drohnen häufig zum Einsatz, aber auch Architekten, Gutachter oder Gebäudeenergieberater greifen zunehmend auf die Dienste der fliegenden Helfer zurück. Schließlich sind Inspektionen oder auch Vermessungen mithilfe einer Drohne deutlich einfacher und schneller durchzuführen. Laut Statista waren 2024 rund 56.000 gewerbliche Drohnen im Einsatz. Dazu kommen 350.000, die privat genutzt werden. Die Tendenz ist stark steigend. So rechnet Statista bis zum Jahr 2030 mit ungefähr 80.000 Drohnen im professionellen Einsatz.

Verursacht eine Drohne Schäden am Gebäude, deckt das eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ab.

Aber um eine solche Flugdrohne überhaupt betreiben zu dürfen, ist eine separate Haftpflichtpolice obligatorisch. Privat genutzte Drohnen lassen sich über die private Haftpflichtversicherung versichern (zum Beispiel bei Signal Iduna). So sind im Premium-Tarif Flugdrohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg mitversichert. Ebenfalls zunehmend ein Thema: die Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten. Hier greift der optionale Baustein „Cyber“, um den sich die private Haftpflichtversicherung ergänzen lässt.

Auch wenn eine Drohne gewerblich genutzt werden soll, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Fehlt sie, erteilt die zuständige Landesluftfahrtbehörde keine Aufstiegsgenehmigung. Verursacht eine solche Drohne etwa durch einen Absturz zum Beispiel Schäden an einem Gebäude, ist dies nämlich nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Versicherer wie Signal Iduna bieten daher eine entsprechende Luftfahrt-Haftpflicht an. Die Deckungssumme beträgt bis zu 5 Mio. Euro für Sach- und Personenschäden. Versicherbar sind Drohnen bis zu einem Startgewicht von 25 kg.

Zunehmend Thema: Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten.

Doch eine Luftfahrt-Haftpflicht sichert keine Schäden am Fluggerät selbst ab. Wird die Drohne aufgrund von Bedienfehlern, Kollisionen oder auch Abstürzen beschädigt, ist dies nicht versichert. Hier greift eine gewerbliche Luftfahrt-Kaskoversicherung. Die Versicherungssumme ist vereinbar zwischen 500 und 30.000 Euro. Die Versicherung leistet auch, wenn die Drohne zum Beispiel bei einem Einbruchdiebstahl entwendet oder beim Transport beschädigt wird.