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SBZ-Serie Betriebsübergabe

Was Interessenten wissen dürfen

Nachdem potenzielle Übernehmer die Eckdaten Ihres Unternehmens kennen und die ungefähre Ertragslage überblicken können, wird es ernst – das Interesse wird konkret und der Bedarf an weiteren Informationen über Ihr Lebenswerk damit deutlich höher. Das bedeutet: Alle Karten auf den Tisch! Schließlich möchte Ihr Nachfolger nicht die Katze im Sack kaufen.

Daher werden die Angaben aus den Vorgesprächen und den vorliegenden Exposés bzw. Unterlagen überprüft sowie der Betrieb auf „Herz und Nieren untersucht“. An der Nachfolge interessierte Unternehmen werden ihrerseits eine Due-Diligence-Prüfung (Sorgfältigkeitsprüfung) veranlassen, die neben den finanziellen Themen drei weitere Kernbereiche Ihres Unternehmens genauestens unter die Lupe nimmt.

1. Finanzen

Die Überprüfung der finanziellen Situation Ihres Betriebes ist offensichtlich. Damit beginnt alles – und kann genauso schnell auch wieder enden. Sind beispielsweise die Angaben zur Ertragssituation aus den Anfangsgesprächen nicht belegbar oder die Zahlen für einen möglichst hohen Übernahmepreis optimiert, machen professionelle Interessenten sofort einen Rückzieher.

Neben den Steuererklärungen und Bilanzen der letzten fünf Jahre sind unter anderem folgende Punkte wichtig:

  • Liquiditätsstatus und zukünftiger
    Bedarf
  • Eigenkapital und Verbindlichkeiten
  • Umsatzentwicklung
  • Kalkulationsschemata
  • 2. Mitarbeiter

    Das wohl spannendste Thema bei der Übernahme sind die Mitarbeiter. Sie waren und sind das Herzstück des Unternehmens. Das Team ist ein Grund für den Preis, den ein Interessent bereit ist zu bezahlen für ein Unternehmen. Gehen Teammitglieder während der Übernahme oder kurz danach von Bord, ist das ein ernsthaftes Problem, welches unter allen Umständen vermieden werden muss. Daher stellen sich diese Fragen im Vorfeld:

  • Wie hoch ist die generelle Fluktuation im Unternehmen?
  • Wie stark sind die Mitarbeiter an den Eigentümer gebunden?
  • Wie ist die bisherige und wie soll die zukünftige Kommunikation dem Team gegenüber zum Thema der anstehenden Nachfolge/Übernahme erfolgen?
  • Im Blickfeld des Interessenten liegen zudem stets detaillierte Angaben über das Team in Hinblick auf die Struktur, die Qualifikation der einzelnen Mitglieder sowie deren Vergütung und Betriebszugehörigkeit. Auch der Stand der Auszubildenden sowie der in Ausbildung befindlichen Meister ist von großer Bedeutung.

    3. Aufträge

    Selbstverständlich ist für einen Nachfolger alles interessant, was mit dem Thema „Aufträge“ zu tun hat. Und das nicht nur in Verbindung mit der Vergangenheit bzw. Gegenwart, sondern auch was – unabhängig der Nachfolge – in Zukunft geplant ist. Einer der Gründe für eine Nachfolge ist eben, nicht bei null starten zu müssen. Also:

  • Wer sind die Zielkunden?
  • Wie werden die Zielkunden erreicht?
  • Für welche Probleme werden Aufträge erteilt?
  • Wie groß sind die Aufträge und welche Marge bringen sie?
  • Wie viele Wartungsverträge sind vorhanden?
  • Wer sind die Mitbewerber?
  • Und da nicht immer alles glattgehen kann, werden Sie sicher auch zu den Punkten Reklamationen, dem Fehleinsatz von Ressourcen (bspw. falsche Warenbestellungen) sowie zu möglicherweise vorhandenen Rechtsstreits Rede und Antwort stehen müssen.

    4. Betriebsinfrastruktur

    Dieser Punkt umfasst im Prinzip alle Hilfsmittel, um die Aufträge abzuarbeiten und das Geschäft am Laufen zu halten. Dazu gehören:

  • Grundstücke und Gebäude
  • technische Anlagen und Ausstattung
  • Firmenfahrzeuge
  • EDV und Buchhaltung
  • Versicherungen
  • Lager und Warenbestand.
  • Während des Nachfolgeprozesses werden Sie feststellen, dass die Interessenten den Punkt „Betriebsinfrastruktur“ unterschiedlich bewerten werden. Ist der Interessent eine Person oder eher ein anderes kleineres Unternehmen, wird sicher gerne die vorhandene Infrastruktur übernommen. Steht ein größeres Unternehmen für die Übernahme in den Startlöchern, ist die vorhandene Infrastruktur sicherlich zweitrangig. Um Synergieeffekte nutzen zu können, werden Bereiche wie EDV, Buchhaltung, Versicherungen und Firmenfahrzeuge vom neuen Eigentümer gestellt und nicht übernommen. Für alle Interessenten gilt aber die eher gleiche Ausrichtung beim Thema Grundstücke und Gebäude – diese werden lieber vom bisherigen Eigentümer gemietet als abgekauft, da die Übernahme zusätzlich das Transaktionsvolumen in die Höhe treibt und nicht direkt beim Geld verdienen hilft.

    Zur Vertraulichkeit verpflichtet

    Das Preisgeben dieser Fülle an vertraulichen Informationen fällt vielen Unternehmern schwer. Zumal zu einigen Bereichen Auskunft gegeben werden soll, über die man selbst konkret noch nichts vorliegen hat bzw. noch mit niemandem – außer dem Steuerberater – außerhalb des Unternehmens gesprochen hat.

    Grundsätzlich gilt aber: Ohne einen tieferen Einblick in das Unternehmen findet keine ordentliche Übergabe statt. Damit aber die notwendigen Informationen vertraulich behandelt werden und nicht zum Nachteil gegen Sie verwendet werden, müssen Sie jeden konkreten Interessenten und Beteiligten zur Vertraulichkeit verpflichten.

    Eine Vertraulichkeitserklärung (NDA, Non Disclosure Agreement), die vom Interessenten verbindlich gegengezeichnet wird, sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Definition des Begriffs „vertrauliche Informationen“
  • Verpflichtung, die Informationen vertraulich zu behandeln (auch in puncto Weitergabe an Mitarbeiter)
  • Zurückgabe und/oder Vernichtung der übergebenen Informationen nach Abbruch der Verhandlungen
  • Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Vertraulichkeit
  • Dauer der Gültigkeit der Erklärung.
  • Zusätzlich sollte eine Regelung enthalten sein, die es einem Interessenten untersagt, im Nachgang Ihre Kunden oder Mitarbeiter für eigene Zwecke anzusprechen. Die Konsultierung eines Rechtsanwaltes oder eines Beraters macht hier sicher Sinn. Doch allein Sie entscheiden, wem Sie vertrauen und die Informationen schluss­endlich weitergeben wollen oder eben nicht.

    Praxistipp: Bereit sein ist alles

    Immer wieder geraten Verhandlungen ins Stocken oder gar zum Abbruch, da der Eigentümer im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung von Interessenten zu bestimmten Themen nicht aussagefähig ist oder Informationen nicht rechtzeitig beschaffen kann. Unter Zeitdruck werden dann ohne vorherige Prüfung Unterlagen weitergegeben, die unter Umständen die Verhandlungsposition des Eigentümers erheblich schwächen können.

    Zu der vorbereiteten Vertraulichkeitserklärung empfiehlt es sich daher, im Vorfeld der Verhandlungen mit potenziellen Nachfolgern selbst eine detaillierte Due-Diligence-Prüfung des eigenen Unternehmens durchzuführen. Sie haben dann die wichtigsten Informationen für die Nachfolgeverhandlungen sofort parat und sind vor bösen Überraschungen gefeit, sodass einer erfolgreichen Geschäftsübergabe nichts mehr im Wege steht.

    Info

    Was ist eine Due-Diligence-Prüfung?

    Eine Due-Diligence-Prüfung, entsprechend dem englischen Rechts- und Geschäftsjargon oft verkürzt zu Due Diligence (DD), bezeichnet eine sorgfältige Prüfung, die – im Regelfall durch den Käufer veranlasst – beim Kauf von Unternehmen(steilen), Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr gebotene Sorgfalt“) analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes.

    Käufer und Verkäufer vereinbaren Zeitraum und Umfang für die Due-Diligence-Prüfung, dabei kann ggf. die Zahlung einer Gebühr vereinbart werden, falls ein Kauf nicht zustande kommt. Bei Due-Diligence-Prüfungen werden i. d. R. externe Berater (Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer etc.) zurate gezogen.(Quelle: Wikipedia)

    In eigener Sache

    Kostenfreies Webinar: So gelingt die Betriebsübergabe

    Die SBZ bietet mit ihrem Autor Christian Bräuer ein Webinar zum Thema Nachfolgeregelung/Betriebsübergabe an. Es bildet den Abschluss einer laufenden Artikelserie (Teil 2 in SBZ 18-2020 ab Seite 52: „Was ist mein Unternehmen wert?“). Die Onlineveranstaltung ist geplant für den 16. April 2021 (das ist ein Freitag, 11 Uhr). SHK-Handwerksunternehmer können bereits heute per Mail ihr Interesse bei SBZ-Chefredakteur Dennis Jäger bekunden (jaeger@sbz-online.de) und weitere Infos zum Thema einholen. Sie werden dann über
    den Termin auf dem Laufenden gehalten bzw. daran erinnert. Das Webinar ist für SBZ-Abonnenten kostenlos, alle anderen zahlen 95 Euro oder können Abonnent der SBZ werden (mehr zu den Modalitäten und zur Anmeldung in den kommenden Wochen über jaeger@sbz-online.de). Mehr zum SBZ-Abo unter:

    Autor

    Christian Bräuer
    (B. Sc. Wirtschafts­informatik) ist geschäftsführender Gesellschafter der Ewald W. Schneider GmbH. Das Unternehmen bietet Unterstützung bei der Nachfolgeregelung sowie in Personalberatung und Personaltraining.

    Bild: Chr. Bräuer

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