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Hilfreiche Lernzielkontrolle statt notwendiges Übel

Einfacher durch die Ausbildung

Die wöchentlichen Berichte sind nicht selten der Stoff für Diskussionen – und manchmal auch Ursache für den Stress zwischen Meister und Lehrling. Oft gefällt dem Ausbilder nicht, was zu Papier gebracht wurde. Aber: Ist in jedem Fall tatsächlich der Lehrling der alleinige Sündenbock? Oder fehlt es manchmal auch an der fach­lichen Führung? Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst einmal klargestellt werden, was es mit dem Berichteschreiben auf sich hat.

Der Azubi soll in einem Bericht einen Arbeitsablauf noch einmal Revue passieren lassen oder eine technische Anlage beschreiben. Diese Arbeit gibt dem Ausbilder eine Rückmeldung darüber, inwieweit technische Zusammenhänge erkannt und verstanden worden sind. Wird ein Bericht über ein Taschenmesser verfasst, wurde der eigentliche Sinn des Fachberichtes gründlich missverstanden – allerdings nicht nur vom Lehrling. Auch sein Meister lässt es hier an Führung vermissen. Ausbilden heißt vor allem Führen – und der Azubi muss sich führen lassen. Zur Führung gehört unter anderem, dass sich der Auszubildende nicht den Kopf darüber zerbrechen muss, was er schreiben soll. Das Thema des Wochenberichtes sollten Azubi und Ausbilder gemeinsam vereinbaren.

Thema gemeinsam zum Wochenbeginn festlegen

Ideal ist es, wenn dabei die anstehenden Arbeiten am Anfang der Woche ins Auge gefasst werden. Eine Aufgabe kann dann als Thema des Berichtes vereinbart werden. Ist zum Beispiel ein Arbeitsablauf zu beschreiben, kann sich der Azubi bei der Ausführung schon seine Gedanken machen, wie er dieses Thema später zu Papier bringen kann. Durch dieses „vorab sortieren“ muss er sich mit den Arbeitsabläufen intensiv auseinandersetzen und lernt so, Arbeitsabläufe sinnvoll zu planen. Daraus folgt, dass es nicht Sinn eines Fachberichts ist, einen Roman zu schreiben. Auf eine ordentliche Rechtschreibung ist jedoch Wert zu legen. In der Praxis wird leider auch häufig einfach eine Textpassage aus einem Fachbuch abgespickt. Das ist allenfalls eine Fleißarbeit – hat aber pädagogisch keinen Sinn. Gerne zur Hilfe genommen werden auch Herstellerunterlagen, aus denen Skizzen oder Zeichnungen abgepaust oder kopiert und ins Berichtsheft eingeklebt werden. Eine einfache Zeichnung, die der Azubi selbst entworfen hat, mag an die Optik einer kopierten Zeichnung vielleicht nicht heranreichen, sie hat aber viel dazu beigetragen, dass er lernt, wie man etwas darstellen kann. Fast-Food-Lösungen muss der Ausbilder folgerichtig gleich im Keim ersticken. Damit das Ziel des Berichts – nämlich die technische Auseinandersetzung mit einem Arbeitsablauf – erreicht wird, sind keine ausformulierten Texte nötig. Arbeitsabläufe, erforderliche Materialien und Werkzeuge dürfen ruhig stichpunktartig festgehalten werden. Eine Zeichnung muss dabei nicht grundsätzlich Bestandteil des Berichts sein. Gezeichnet werden sollte nur dann, wenn die Zeichnung der Verdeutlichung eines Arbeitsablaufes dient. Wie so etwas aussehen kann, zeigen wir in den Musterberichten, die Bestandteil jeder Ausgabe unserer Nachwuchszeitschrift SBZ-Monteur sind.

Ausbildungsnachweise sind Bestandteil der Ausbildung

Die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise sind eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung. Ebenso wird in der Ausbildungsverordnung die ­Führung eines – wie auch immer gestalteten – „Berichtshefts“ verlangt. Die Erstellung von Fachberichten wird allseits empfohlen, da diese den Lehrerfolg nachhaltig unter­stützen. Letztlich entscheidet jedoch allein der Ausbilder, ob ein Fachbericht geschrieben werden muss oder nicht. Pflicht ist, die in ­einer Ausbildungswoche ausgeführten Tätigkeiten zu Papier zu bringen. Mit dieser ­Auflistung soll sichergestellt werden, dass der Azubi auch tatsächlich in den Genuss der praktischen Arbeiten kommt, die der ­Betrieb zu vermitteln hat. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie weit die Vermittlung der praktischen Fertigkeiten in die Tiefe gegangen ist, soll der Ausbilder von seinem Azubi auch das Anfertigen von Zeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen verlangen.

Dafür muss der Auszubildende einen Arbeitsablauf noch einmal Revue passieren ­lassen, was dabei hilft, die praktischen Arbeitsabläufe besser zu verstehen. Die Führung des Berichtshefts stellt also einen Teil der praktischen Ausbildung dar. Deshalb muss dem Azubi die Gelegenheit gegeben sein, sein Berichtsheft während der Arbeitszeit zu bearbeiten. In der Praxis erledigt der Aus­zubildende dies jedoch freiwillig zu Hause, da er lieber in gewohnter Umgebung und mit gewohnten Hilfsmitteln (evtl. am PC) arbeiten kann.

Ausbildungsordner bringt Erleichterung für Lehrling und Meister

Bereits seit Jahrzehnten sind die traditionellen Berichtshefte im Einsatz. Dabei müssen Ausbildungsnachweise und die vom Ausbilder geforderten Fachberichte nicht zwingend in einem Heft verewigt werden. Als flexibler und auch ordentlicher hat sich das Sammeln der Unterlagen in einem Ring-Ordner er­wiesen, der seit über drei Jahren auf dem Markt ist und mit dem bereits über 10000 Auszubildende zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bundesweit arbeiten. Dies Instrument löst das traditionelle Berichtsheft immer mehr ab und wird die alten Berichtshefte im SHKBereich vermutlich bald ganz ersetzen. Un­bestritten sind die Vorteile. So trägt er dazu bei, dass die abgegeben Arbeiten qualitativ besser werden. Denn wenn der Lehrling beim Verfassen der Fachberichte in einem Heft einen Fehler macht, dann wird radiert, überklebt oder durchgestrichen. Bei einer ­Loseblattsammlung kann man das fehler­hafte Blatt einfach wegwerfen und erneut ­eine fehlerfreie Leistung anstreben. Ein ­weiterer, wichtiger Grund für den Weg vom Heft zum Ordner ist der Computer. Denn es besteht heute nicht mehr die Forderung, Ausbildungsnachweise und Fachberichte von Hand anzufertigen. Dies hat auch der ­Zentralverband des Deutschen Handwerks bestätigt.

Mit CD-ROM-Vorlagen am PC zeitgemäß arbeiten

Der Ordner begleitet Meister und Lehrling durch die gesamte Lehrzeit. Darin befinden sich für jedes Lehrjahr gesonderte Bereiche, in denen die Ausbildungsnachweise und die geforderten Fachberichte als Loseblattsammlung eingeheftet werden. Die hierfür erforderlichen Formblätter findet der Lehrling als Vorlagen auf der beigelegten CD. Der Lehrling kann die­se ausdrucken und handschriftlich bearbeiten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Bearbeitung am Computer durchzuführen. Zudem enthält auch der Ordner ­eine exakte Anleitung, wie Berichte heutzu­tage verfasst werden sollen. Neben den Ausbildungsnachweisen finden auch noch die ÜBL-Teilnahmebescheinigungen und die Berufsschulzeugnisse im Ordner Platz. So hat der Azubi alle wichtigen Unterlagen über seine Ausbildung, inklusive seines Ausbildungsvertrages, des Ausbildungsrahmenplans und der Ausbildungsverordnung, in einem Ordner zusammengefasst. Auf diese Weise werden die Ausbildungsnachweise zu einem logischen Bestandteil der Unterlagen zur Ausbildungsdokumentation. Azubis, aber auch Ausbilder, haben so jederzeit Überblick über den Stand der Ausbildung. Das Berichtsheft muss nicht länger notwendiges Übel sein, sondern erleichtert die Lernzielkontrolle. Kurz vor der Prüfung ans Tageslicht tretende Überraschungen dürften so eigentlich der Vergangenheit angehören.

Die fachliche Führung des Meisters kann jedoch auch das Berichtsheft oder der Ausbildungs­order nicht ersetzen. Ein mit dem Meister vorbesprochener und geplanter Bericht gibt dem Lehrling eine klare Vorgabe, was er zu Papier bringen soll. Und das erhöht die Chance, dass auch der Ausbilder schließlich das lesen kann, was er unter fachlichen Gesichtspunkten erwartet. Wer sich als Ausbilder beklagt, sein Schützling schreibt „abenteuerliche“ Fachberichte, der sollte sich wieder mehr auf seine Führungsqualitäten besinnen.

Rechte und Pflichten rund um die Ausbildungsnachweise

• Das wöchentliche Führen der Ausbildungsnachweise ist eine Pflicht des /der Auszubildenden

• Die Ausbildungsnachweise sollen beschreiben, welche praktischen und welche berufsschulischen Lehrinhalte behandelt wurden

• Die Beschreibungen sollen so ausgeführt werden, dass erkennbar ist, welche Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.

• Die Angaben im Ausbildungsnachweis müssen wahrheitsgemäß erfolgen

• Die Ausbildungsnachweise dienen dazu, nachzuweisen, welche Ausbildungs­inhalte in welchem Umfang vermittelt wurden und dienen der Kontrolle der Ausbildung

• Die Ausbildungsnachweise sind gemäß Verordnung während der Arbeitszeit zu führen. Auf Wunsch des Auszubildenden kann dies auch bei ihm zu Hause erfolgen.

• Die Ausbildungsnachweise sind vom Ausbilder wöchentlich per Unterschrift zu bestätigen. Sie sind eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.

Wichtig für eine erfolgreiche Ausbildung

Ausbildungsnachweise

Ausbildungsnachweise und Fachberichte haben sich im dualen Bildungssystem als unerlässliche Stütze bewährt. Der Ausbildungsnachweis gibt die praktischen bzw. theoretischen Tätigkeiten wieder, die der bzw. die Auszubildende in einer Ausbildungswoche ausgeführt hat. Ein wahrheitsgemäß geführter Ausbildungsnachweis dient dem Ausbilder, aber vor allem dem Auszubildenden dazu, zu dokumentieren, wann in welchen Bereichen ausgebildet wurde. Deshalb ist die Führung eines solchen, wöchentlich zu führenden Nachweises Pflichtbestandteil der Ausbildung und Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung.

Um die Tiefe der vermittelten Ausbildungs­inhalte zum Anlagenmechaniker für Sani­tär-, Heizungs- und Klimatechnik zu dokumentieren, soll der Ausbilder von dem Auszubildenden die Anfertigung eines Fachberichts verlangen. Dies trägt auch der Ausbildungsverordnung Rechnung. Die Erstellung von Fachberichten hat sich in der Praxis als didaktisch wertvolles Instrument erwiesen und soll mindestens einmal im Monat erfolgen. Zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfung ist die Erstellung von Fachberichten eine sehr gute Übung, da auch hier die Planung von Arbeitsaufträgen gefordert wird. Wie so etwas mustergültig auszusehen hat, erfahren Auszubildende in der Lehrlingszeitschrift SBZ-Monteur.

Ebenfalls hilfreich ist der mittlerweile in der vierten Auflage erschienene SHK-Ausbildungsordner, bei dem es sich im wahrsten Sinne des Wortes um ein Ordnungsinstrument handelt. Bewahren sollen die Auszubildenden darin, neben Ausbildungsnachweisen und Fachberichten, Zertifikate und Zeugnisse, die den beruflichen Werdegang dokumentieren, auch Ausbildungsvertrag, Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan. So hat er stets alle Dinge rund um die Ausbildung nachweislich zur Hand. Und auch Sie als Ausbilder können sich im Rahmen der Berichtsheftkontrolle bei Bedarf alles noch einmal komprimiert vor Augen führen.

Viel Erfolg bei der Ausbildung Ihrer Lehrlinge wünscht Ihnen

Clemens Buchberger

Der Ausbildungsordner für SHK Anlagenmechaniker

Der SHK-Ausbildungsordner vereinfacht die Berichtsheftführung und ersetzt das Berichtsheft. Er kann inkl. aller Vorlagen und der Muster-CD beim Gentner-Verlag zum Einzelpreis von 24,90 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden. Auf der CD befinden sich zudem 10 Lehrvideos für Lehrlinge und Monteure. SBZ- und SBZ-Monteur-Abonnenten erhalten den Ring-Ordner zum Vorzugspreis von 19,90 Euro + Versandkosten. Bei der Bestellung ab 25 Ord­nern greift die Mengenstaffel für Innungs- bzw. Klassenbezüge, die den Preis für den vorkonfektionierten Ordner auf nur 15,90 Euro zzgl. Versandkosten reduziert.

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Gentner Verlag

Fachbuch – Neue Medien

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So gehts: Zeitgemäße Berichte

• Die Anfertigung von Fachberichten gehört gemäß der neuen Ausbildungsverordnung zur Ausbildung.

• Um die Ausbildung zu dokumentieren, sollte jeder Ausbilder aus eigenem Inter­esse von seinem Lehrling mindestens einmal im Monat einen Fachbericht verfassen lassen.

• Das Thema des Wochenberichts sollten Azubi und Ausbilder gemeinsam vereinbaren.

• Der Fachbericht muss sich mit einer der Tätigkeiten befassen, die der Auszubildende in der Ausbildungswoche ausgeführt hat, bzw. an deren Ausführung er in der Arbeitswoche beteiligt war.

• Der Fachbericht sollte einen Arbeits­ablauf beschreiben und Angaben machen, welche Werkzeuge und welche Materialien hierzu erforderlich sind.

• Der Fachbericht kann mit einer Zeichnung oder mit einer Skizze ergänzt werden, die vom Azubi selbst angefertigt wird.

• Die Ausarbeitung kann handschriftlich oder auch am PC erfolgen.

• Bei der Anfertigung am PC muss ein Ausdruck der Arbeit im Ordner abgeheftet werden