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Umweltzonen

Plaketten auch für Handwerker Pflicht

Schadstoffplaketten werden zur Pflicht für alle Fahrzeuge in Städten mit ausgewiesenen Umweltzonen. Berlin, Hannover und Köln haben zum 1. Januar 2008 den Anfang gemacht. Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Tübingen starten zum 1. März 2008. Etliche weitere Städte sollen bereits zum Herbst folgen.

Wer sein Neufahrzeug nicht durch eine Plakette gekennzeichnet hat bzw. ein Altfahrzeug ohne Katalysator oder Partikelfilter bewegt, wird diese Tabu-Zonen zu meiden haben. Handwerker müssen sich zumindest um eine vorüber gehende kostenpflichtige Ausnahmengenehmigung bemühen, wenn sie dort noch mit einem „Schadstoffmobil“ ihren Job machen wollen. Das Fahrverbot für betagte Autos ließe sich nur mit einer Nachrüstung umgehen und der technische Eingriff würde neben freier Fahrt in den Umweltzonen auch mit einem einmaligen Steuernachlass bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt.

Die Mitte November vom Bundesrat beschlossenen Änderungen beinhalten auch neue Bestimmungen für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern. Damit ist der Weg frei für die Kennzeichnung aller emissionsarmen Fahrzeuge mit roten, gelben oder grünen Plaketten. Für nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge, die wenigstens so den Euro-1-Standard erreichen, ist eine rote Schadstoffplakette vorgesehen, mit der noch eine begrenzte Zeit in den Umweltzonen gefahren werden darf. Grün erhalten alle fremdgezündeten Motoren mit Katalysator, also Benzin-, Erdgas- oder Flüssiggas-Modelle.

Unter http://feinstaub.gtue.de finden sich beispielsweise zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug aufgrund seiner im Fahrzeugschein vermerkten Codierung erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine Umrüstung kostet. Die Plaketten sind bei den Zulassungsstellen, Prüforganisationen (z.B. TÜV, GTÜ) sowie bei Kfz-Fachbetrieben erhältlich und können bei einigen Stadtverwaltungen auch online beantragt werden.