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NEUERSCHEINUNG

Kommentar zum GEG

Anfang November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Wie in der Fachöffentlichkeit bekannt, ersetzt es das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-­Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Anzuwenden ist das GEG auf Wohn- und Nichtwohngebäude, die beheizt oder gekühlt werden müssen. Verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, sind der Bauherr oder Eigentümer, aber auch die Personen, die im Auftrag die Gebäude- bzw. Anlagentechnik planen, errichten oder ändern – und somit unter anderem SHK-Fachplaner oder SHK-Fachbetriebe. Im neuen ZVSHK-Kommentar zum GEG sind die wichtigsten Anforderungen aus Sicht des SHK-Handwerks erklärt und begründet. Daher empfiehlt sich der Kommentar im Umfang von 164 Seiten plus Tabellen als nützliches Arbeits- und Beratungswerkzeug für die betriebliche Praxis.

Organisierte Innungsbetriebe erwerben die PDF-Datei zum Vorzugspreis von 19,90 Euro, Nichtmitglieder zahlen 39,90 Euro (plus MwSt.). Vorab hat man kostenlos Einblick in Inhaltsverzeichnis und Vorwort mit etlichen Erläuterungen über www.zvshk.de (im Suchfeld den Quicklink QL1214816 eingeben).