Für Wohngebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten gilt im 16. Betriebsjahr eine gesetzliche Prüfpflicht. Eigentümer:innen sollten jetzt handeln.
Die GEG-Novelle sieht vor, dass die Prüfung für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden Pflicht wird. Bei Mängeln muss die Heizung optimiert werden.
Auf der Herbsttagung des ZVSHK und seiner Landesfachverbände in Stuttgart skizzierte Verbandspräsident Michael Hilpert Licht und Schatten, mit denen sich die SHK-Berufsorganisation seit vielen Monaten konfrontiert sieht. Volle Auftragsbücher bei den Fachbetrieben kennzeichnen zwar eine komfortable wirtschaftliche Lage, von der die SHK-Branche auf absehbare Zeit profitieren kann. Die Prognosen für die Gesamtwirtschaft in Deutschland weisen allerdings auf eine Verschlechterung hin. Bei allem Für und Wider war es für Hilpert wichtig, die Bedeutung der SHK-Fachbetriebe in den Vordergrund zu stellen: „Wir sind die entscheidenden Akteure für eine der wichtigsten politischen Zielvorgaben: die Erreichung der Klimaneutralität.“
Heizungsprüfung, hydraulischer Abgleich, erneuerbare Energien und die Abkehr vom Gas – Die Branche brummt, aber es fehlen Fachkräfte und Zeit. Wie lassen sich vor allem die politisch angeordneten Maßnahmen zur Energieeinsparung zügig und effizient durchführen? Was müssen HKLS-Profis beachten?
Innungsbetriebe und Schornsteinfeger können jetzt das digitale Servicepaket des Zentralverbands für die verpflichtende Prüfung von Gaszentralheizungen nutzen.
Energierechtliche Verordnung ▪ Eigentümer von Gebäuden mit Erdgasheizungen müssen dafür sorgen, dass die dort installierten Wärmeerzeuger bis September 2024 eine technische Überprüfung erhalten. Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vor, die am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist und an der der ZVSHK mitgewirkt hat. Diese Heizungsprüfung nach EnSimiMaV unterscheidet sich allerdings von dem bekannten ZVSHK-Heizungscheck 2.0 (gemäß DIN EN 15 378).
Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen dafür sorgen, dass die dort installierten Wärmeerzeuger bis September 2024 eine technische Überprüfung erhalten. Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vor, die am 1. Oktober...
Vom 1.10.2022 bis zum 15.9.2024 müssen Hauseigentümer ihre Erdgasheizungen prüfen und optimieren lassen. In Mehrfamilienhäusern kommt ein hydraulischer Abgleich hinzu. Wir stellen die Details der neuen Spar-Verordnung des BMWK vor.