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Das müssen Fachbetriebe wissen

Neue TRF 2012

Seit 26. März 2012 sind sie amtlich, die neuen Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012). Nach Herausgabe des Vorläu-­fers vor 16 Jahren haben sich Ansprüche, Normen und Vorschriften, wie die Druck­geräterichtlinie, die Betriebssicherheitsver­ordnung (BetrSichV) und deren Technische Regeln (TRBS), die DIN- und EN-Normen ­sowie die DVGW-Arbeitsblätter, verändert. Eingearbeitet wurden auch Entwicklungen und Veränderungen der baurechtlichen Grundlagen-Verordnungen wie der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) und der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR).

Geltungsbereich

Die TRF 2012 gelten für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung sowie die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden. Darunter sind Flüssiggas-Versorgungsanlagen mit Flüssiggasflaschen oder einem ortsfesten Flüssiggasbehälter mit weniger als drei Tonnen Fassungsvermögen – einschließlich eventuell notwendiger Behälter-Füllleitungen – und Betrieb aus der Gasphase sowie Flüssiggas-Verbrauchsan­lagen zu verstehen. Letztere sind ortsfeste Gasgeräte in Haushaltsanlagen, die entsprechend der DIN EN 437 mit einem Nenn-­Anschlussdruck von 50mbar in Gebäuden und auf Grundstücken betrieben werden. Mit der Novellierung der TRF ist ein einheitliches und umfassendes Regelwerk entstanden, das dem Anlagenmechaniker jetzt die Arbeit an Flüssiggasanlagen deutlich erleichtert und ihm den Maßstab für Sicherheit und Qualität bietet. Flüssiggasanlagen, die nach den Anforderungen der TRF 2012 errichtet und betrieben werden, entsprechen dem Stand der Technik.

Neuerungen und Ergänzungen

Weitgehende Neuerungen im Regelwerk gibt es in den Bestimmungen zu Leitungsanlagen bei der Gasinstallation im Haus: Hier ist fortan die Verwendung von Kunststoffrohren in der Hausinstallation in Verbindung mit einem Gasströmungswächter zulässig. Dies bedeutet, dass für Erd- und Flüssiggasleitungen nun die gleichen Materialien verwendet werden dürfen. Neu in den TRF 2012 ist auch der Manipulationsschutz im Gebäude. Für Neuinstallationen sowie bei maßgeblichen Änderungen der Leitungsanlage sind jetzt Gasströmungswächter als Bauteil zum Brandschutz in Flüssiggasanlagen vorgeschrieben. Gasströmungswächter unterbrechen den Gaszufluss selbständig, wenn eine Leitung versehentlich oder gar vorsätzlich beschädigt wird. Auch das Bemessungsverfahren für die Auslegung der Leitungsanlage wurde grundlegend umgestaltet. Bei einfachen Installationen kommt jetzt das sogenannte Diagrammverfahren zum Einsatz. Ist die Installation komplexer, können die Leitungen mit dem Tabellenverfahren bemessen werden. Angelehnt an das in dem DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI 2008) eingeführte Verfahren eröffnet es dem Fachbetrieb die Möglichkeit, Leitungsanlagen einfach, schnell und sicher zu dimensionieren. Die Bemessung von Rohren per Rohrdimensionierungs-Rechenschieber gehört damit der Vergangenheit an. Weitere nennenswerte Anpassungen und Erweiterungen des Regelwerks sind:

  • Inhaltliche Abstimmung mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 600 mit zum Teil wörtlicher Anpassung, die den Wiedererkennungswert beider Regelwerke für den Fachbetrieb erhöhen.
  • Anpassung und Festlegung der explo­sionsgefährdeten Bereiche für Flüssiggasbehälter und Flüssiggasflaschen an andere bestehende Regelungen.
  • Abstimmung der grundlegenden Anforderungen für die Aufstellung der Gasgeräte, die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasführung mit der TRGI 2008.
  • Umfangreiche Darstellung bei Errichtungen und Modifikationen von Flüssiggasanlagen und den damit anfallenden Prüfzuständigkeiten.

Strukturiert und praxisnah

Die TRF 2012 werden gemeinsam vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und dem Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) herausgegeben. In ihrer jetzigen Fassung wurden sie in das DVGW-Regelwerk „Gas“ aufgenommen. Die kompletten Regeln erscheinen nun in einem einzigen Band. Der Band 2 der alten TRF ist insbesondere in das Kapitel 9 der neuen TRF eingefügt. Um Doppelregelungen zu vermeiden, werden dort die für Flüssiggas spezifischen Besonderheiten (z.B. die zusätzlichen Maßnahmen für die Aufstellung in Räumen unter Erdgleiche) geregelt, die abweichend oder zusätzlich zur TRGI zu beachten sind. Ansonsten wird auf das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) verwiesen. Die baurechtlichen Belange dieser überarbeiteten TRF 2012 sind mit den Baubehörden, vertreten in der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (Argebau), abgestimmt.

Für Flüssiggasanlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen, sind die TRF 2012 aber nur soweit anzuwenden, wie keine anderen Regeln aufgrund von Verordnungen, z.B. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, wie die BGV D34/GUV-V D34 (Flüssiggas) oder auch die BGR 104 (Explo­sionsschutz-Regeln mit Beispielsammlung), zu berücksichtigen sind.

Auch für bestehende Flüssiggasanlagen, die den Bestimmungen der alten TRF 1996 entsprechen, besteht keine Nachrüstpflicht. Werden jedoch bestehende Anlagen wesentlich verändert, so müssen diese Anlagen an die Anforderungen der neuen TRF 2012 angepasst werden.

Info

Themeninhalt der TRF 2012

Anwendungsbereich

Normative Verweisungen

Begriffe, Symbole, Einheiten und ­Abkürzungen

Errichtung von Flüssiggasanlagen und Zuständigkeiten für die Prüfung vor Inbetriebnahme

Flüssiggasbehälter

Flüssiggasflaschen

Leitungsanlage

Prüfungen und erste Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen

Aufstellung von Gasgeräten

Anhänge A bis K

SBZ Tipp

Sicherheit beim Flüssiggas

Die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012) erscheinen in einem kompakten Band und sind bei der Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH erhältlich. Darin sind die anerkannten Regeln der Technik und Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggasanlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen zusammengefasst und umgesetzt. Weitere Informationen gibt es unter https://trf-online.de/.

Autor

Ralf Konermann ist Technischer Leiter der Tyczka Totalgaz GmbH in 82538 Geretsried, Telefon (0 81 71) 6 27-0, https://www.tyczka.de/