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Aus SBZ 19/2008

Auszug aus der Antwort des Schornsteinfegerverbandes

Aufgrund Ihrer Tätigkeit als Heizungsbaumeister sind Sie sicherlich darüber informiert, dass Sie weder an Ihrer eigenen Heizungsanlage noch an den Heizungsanlagen Ihrer Kunden anerkannte Abgasmessungen nach dem Bundesimmissionsschutz­gesetz durchführen dürfen. Stellen Sie für diese Messung eine Rechnung aus, können wir Ihren Kunden nur raten, das Geld wieder zurückzufordern.

Abgasmessungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen ausschließlich von Schornsteinfegern durchgeführt werden. Diese kommen generell dann zu den Kunden, nachdem die Heizung installiert wurde. Häufig stellen uns Kunden die Frage, warum der Schornsteinfeger „noch mal misst, obwohl das der Heizungsbauer bereits getan hat“. Die wenigsten Kunden sind sich darüber im Klaren, dass sie den Installateur für eine Leistung bezahlt haben, die er gar nicht erbringen durfte. Leidtragende sind einerseits die Kunden, die doppelt zahlen, und andererseits die Schornsteinfeger, die häufig zu Recht verärgerten Kunden gegenüberstehen... (Vollständiger Text in SBZ 19/2008)

Achim Heckel

HGF Jens Torsten Arndt

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

53757 St. Augustin