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Schlussmeldung

Wiederholungstäter

Richter: „Angeklagter, warum sind Sie denn drei Mal hintereinander in das selbe Geschäft eingebrochen?”

Angeklagter: „Das war so, Herr Richter: Das erste Mal habe ich ein Kleid für meine Frau mitgenommen. Die beiden anderen Male musste ich es umtauschen!”