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Vorlagebehälter von Löschwassersystemen

Land unter trotz Notüberlauf

Damit in diesem Fall nicht auch der Aufstellungsraum des Vor­behälters und in Folge ein ganzes ­Geschoss geflutet wird, muss nach Norm ein Behälter­überlauf mit ­ausreichender Ablaufleistung vorhanden sein. Doch gerade hier liegt in der Planungs- und Installationspraxis oft Einiges im Argen. Scheinbar ungeachtet des Zulaufvolumenstromes sind häufig Behälterüberläufe in DN 100 zu finden. Ursache ist oft eine Grundleitung in gleicher Nennweite. ­Getreu dem Motto: „Notüberlauf vorhanden – Anforderung der Norm erfüllt.“

Ablauf vierfach größer

Und solange alles planmäßig funktioniert, passiert auch nichts. Wird allerdings bei einer Fehlfunktion der Wasserzulauf nicht mehr unterbrochen, kann ein Ablauf in DN 100 schnell am Ende seiner Möglichkeiten sein. Nicht umsonst wird im Kommentar zur DIN 1988-4 klargestellt, dass der maximale Zufluss vollständig über den Notüberlauf abgeleitet werden muss. Um das sicherzustellen, empfiehlt der Normenausschuss, den Querschnitt des Notüberlaufes vierfach größer auszulegen als den der Zulaufleitung. Wird allerdings am geeigneten Not­überlauf mit Siphon „gespart“ und es kommt zur Überschwemmung von Gebäudebereichen, sind erhebliche Bauschäden die Folge. Schäden, die in aller Regel nicht von der Versicherung reguliert werden. Denn die zahlt nur, wenn alles unternommen wurde, um einen Schaden abzuwenden, dieser aber dennoch eingetreten ist. Ein zu klein dimensionierter Notüberlauf erfüllt dieses Kriterium in keiner Weise. Angesichts ­dieser Tatsache muss sich der Anlagenersteller nicht wundern, dass die zuständigen Sachverständigen der DEKRA oder des TÜV, Löschwasseranlagen mit unzureichend ausgelegten Notüberläufen gar nicht erst abnehmen.

Trinkwasser-Trennstation: Saugend sicher

Je nach Querschnitt der Zulaufleitung zum Vorlagebehälter hin, müssen Notüberläufe entsprechend große Nennweiten aufweisen, um als „ausreichend“ bewertet zu werden. Und das macht folglich auch ein hinreichend großes Entwässerungssystem nötig. Nennweiten, die als Freispiegelentwässerung nicht ausreichen, können aber durchaus genügen, wenn man auf Unterdruck setzt. Eine Entwässerung, die als Unterdruck-System arbeitet, hat sich bei Flachdächern längst ­bewährt. Hierbei können verhältnismäßig große Wassermengen über Rohre mit geringem Durchmesser gefällefrei abgeführt werden. Der Trick liegt darin, dass auf dem Dach eine gewisse Wasser-Aufstauhöhe erzeugt wird. Ist sie erreicht, tritt das Wasser ohne Ansaugung von Luft in die Leitung ein. Die geringe Nennweite des als Fallstrecke verlegten Rohres sorgt dafür, dass das Wasser den Querschnitt vollständig ausfüllt. Der so abstürzende Wasserpfropf „zieht“ einen Unterdruck, der das Wasser buchstäblich vom Dach absaugt. Exakt dieses Prinzip wird auch als Notentwässerungen in den fertig vormontierten Trinkwasser-Trennstationen angewandt. Hier liegt innerhalb des Vorbehälters ein Geruchverschluss. Der daran angeschlossene Notüberlauf wird ab der Fallstrecke in der Rohrnennweite reduziert. Wird die maximale Füllhöhe in der Trinkwasser-Trennstation überschritten, fließen zunächst nur geringe Wassermengen ab, was zu einem kalkulierten Überschreiten der planmäßigen Behälterfüllhöhe führt. Der steigende Wasserstand erzeugt schnell eine Vollfüllung des Ablaufs, was dann – wie bei der Unterdruck-Dachentwässung – eine Absaugwirkung herbeiführt. Diese ist so ausgelegt, dass ihre Förderleistung größer als der Auslegungsvolumenstrom der Behälterzuleitung ist. Die (Unter-) Druckleitung führt auf eine Freispiegelleitung, die den Wasserüberschuss gefahrlos ableitet.

Notüberlauf: ja – Grundleitung: nein

Die Tatsachen, dass Druckrohre sich nicht zusetzen können und sich eine Saugwirkung ohne Hilfsenergie aufbaut, machen die Unterdruck-Notentwässerung an Trinkwasser-Trennstationen zu einem sicheren System. Allerdings trifft auch das an seine Grenzen; nämlich dann, wenn die Notentwässerung in Bereichen liegt, in denen keine oder keine ausreichend große Freispiegel-Entwässerungsleitung zur Verfügung steht. In diesem Fall kann auf die Pumpen-Notentwässerung zurückgegriffen werden. Hierbei wird ein „Wasserstand über Normal“ in der Trennstation erkannt und die Löschwasserpumpe aktiviert, ohne den Löschwassermodus auszulösen. Anstelle der Löscheinrichtungen werden Flutventile geöffnet, die das Wasser an geeigneter Stelle in einen Kanal oder ins Freie austreten lassen. Die Pumpe fördert dabei den Auslegungsvolumenstrom, der zu 100 Prozent über die Flutventile ausfließt.

Für eine sichere Funktion der Flutventile werden diese automatisch wöchentlich auf Funktion getestet. Funktionsstörungen bleiben folglich nicht lange verborgen. Durch den Einsatz der Pumpen-Notentwässerung oder einer Unterdruck-Notentwässerung ist die Gefahr der Überschwemmung von ganzen Gebäudebereichen, die in aller Regel erhebliche Schäden verursacht, gebannt. Und mit ihr schließlich auch das Haftungsrisiko, das Planer und Anlagen­ersteller tragen, wenn auf herkömmliche Überläufe gesetzt wird.

Weitere Informationen

Unser Autor Enrico Götsch ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den Bereich Sanitärtechnik, Betriebs- und Regenwassernutzung; 08297, Zwönitz, Telefon (03 77 54) 33 61-0, http://www.Gutachten-H2O.de

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