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Alarmschaltgeräte in Räumen mit Rückstausicherung

Inventarschutz im Keller

Sämtliche Ablaufleitungen von Entwässerungsgegenständen wie Waschmaschinen, Duschen oder Handwaschbecken in Gebäuden bilden durch den Anschluss an den Kanal ein verbundenes Rohrsystem. Staut sich das Abwasser im Kanal auf, etwa durch starke Regenfälle oder bei einer Kanalverstopfung, so drängt es gleichzeitig auch in die angeschlossenen Hausabflussleitungen zurück. Nicht selten steigt es dabei im Gebäude bis maximal auf das ­Niveau der Straßenoberkante an. Wurde die Hausentwässerung nun nicht rückstausicher ausgeführt, steht der Keller mit samt Inventar schnell komplett unter Wasser. Schon ­alleine deshalb, weil das Wasser am niedrigsten Punkt des Rohrsystems, z.B. einem Waschbecken oder einem WC im Keller, austritt.

Verschiedene Varianten der Rückstausicherung

Bereits eine im Pumpensumpf montierte Schmutzwasserpumpe sorgt für eine dauerhafte Rückstausicherung und bringt fäkalienfreies Abwasser bei jedem Wetter auf den Weg in Richtung Kanal. Abhängig vom Fördermedium werden Pumpen oder spezielle Hebeanlagen für fäkalienhaltige Abwässer eingesetzt, die das Abwasser in PE-Behältern sammeln und es mit speziellen Abwasserpumpen über das Niveau der Rückstauebene pumpen. Auch spezielle Lösungen für die Über- und Unterflurinstallation sorgen – auf die Einsatzsituation abgestimmt – für eine Rückstausicherung.

Der Einbau von Schmutz- und Abwasserhebeanlagen gilt als sicherste Variante der Rückstausicherung. Hier ist bereits durch die Führung der Druckrohrleitung mit einer Schleife über die Rückstauebene aus physikalischer Sicht die Sicherung gegeben. Schäden durch rückstauendes Wasser aus der Kanalisation sind damit faktisch unmöglich. Selbst wenn das Abwasser aus dem Kanal z.B. bei Starkregen zurück in das Rohrsystem eines Gebäudes drückt, können Räume, die durch eine Pumpe oder Hebeanlage gesichert sind, uneingeschränkt genutzt werden. Waschmaschine, WC und Dusche können ohne Probleme weiteres Abwasser in den Pumpensumpf oder die Hebeanlage abgeben. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsbereitschaft dieser Anlagen fordern die allgemein anerkannten Regelwerke eine regelmäßige Wartung dieser Anlagen. Fachhandwerker sollten diese Forderung nutzen und ihren Kunden bereits bei Einbau dieser Anlagen den Abschluss eines Wartungsvertrages empfehlen.

Alarmschaltgeräte – er etwas andere Schutz

Sinnvoll ist es, Kunden auch auf die Funk­tionskontrolle mittels Alarmschaltgerät hinzuweisen. Alarmschaltungen dienen dabei der Erkennung eines unzulässig hohen Wasserstandes mittels Kugeltauchschalter, Elektrode oder Staudrucksystem. Sie sind immer dann sinnvoll, wenn Pumpen in einem Behälter oder Schacht direkt am Stromnetz betrieben werden, die über keine separate Steuerung mit integrierter Alarmsignalisierung verfügen. Bei Ausstattung mit einem potenzialfreien Kontakt kann die Alarmmeldung beliebig weitergeleitet werden.

Empfehlenswert ist auch der Einsatz eines Waschmaschinenstopps, wenn an den Pumpenschacht oder -behälter Wasch- und/oder Spülmaschinen angeschlossen sind. Spezielle Alarmschaltungen mit Waschmaschinenstopp setzen zeitgleich eine akustische Störmeldung ab und stoppen die Stromzufuhr der angeschlossenen Haushaltsgeräte. Der automatische Abwasserzufluss wird damit unterbrochen und ein unbemerktes Überlaufen des Pumpenbehälters vermieden. Auch bei Stromausfall funktioniert das Alarmschaltgerät einwandfrei über einen integrierten Akku.

Alarmschaltung – auch ohne Pumpe sinnvoll

Nicht nur in Kombination mit Pumpen oder Hebeanlagen kann der Einsatz von Alarmschaltgeräten sinnvoll sein. Auch in Erd- oder Obergeschoss aufgestellte Wasch- und/oder Spülmaschinen werden sicherer durch den Einsatz eines Alarmschaltgerätes. Darauf sollten SHK-Spezialisten ihre Kunden hinweisen. Sondertypen des Waschmaschinenstopps sind mit einer Spezial-Elektrode ausgestattet, die bei Kontakt mit auslaufender Flüssigkeit, wie sie z.B. aus einem undichten Wasserschlauch austritt, die angeschlossenen wasserführenden Geräte abschaltet und gleichzeitig eine Alarmmeldung ertönen lässt. Und das bereits bei einem Wasserstand von 1 mm.

Der Hinweis auf entsprechende Alarmschaltgeräte sollte Bestandteil jeder Beratung sein. Er vermeidet späteren Ärger nach Rückstau- oder Auslaufschäden. Allerdings sollte bei der Beratung der Aspekt Sicherheit und nicht das viel diskutierte Spiel mit der Angst im Vordergrund stehen. Für das Handwerk beinhaltet die Beratung an dieser Stelle kein Risiko. Der Kunde kann nicht mehr als die Anschaffung ablehnen.

Weitere Informationen

Unser Autor Marco Koch ist Produktmanager Haustechnik bei Jung Pumpen in Steinhagen, Telefon (0 52 04) 17-0, Telefax (0 52 04) 8 03 68, https://www.jung-pumpen.de/