Mit der ErP 2026 verschärft die Europäische Union ab Juli die Anforderungen an Ventilatoren deutlich. Neue Effizienzgrenzen, veränderte Bewertungsmethoden und erweiterte Dokumentationspflichten betreffen nicht nur Ventilatorhersteller, sondern auch OEMs, Anlagenbauer und Betreiber.
Die neue Ventilatorenverordnung hebt die Mindestwirkungsgrade spürbar an. Die Effizienzbewertung erfolgt weiterhin über den Fan Efficiency Grade (FEG), jedoch auf Basis aktualisierter Messbedingungen. Dabei rückt das Teillastverhalten stärker in den Fokus, sodass nicht mehr allein der Bestpunkt, sondern das gesamte Wirkungsgradniveau über den realen Betriebsbereich maßgeblich ist.
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Höhere Effizienzanforderungen
Für Axialventilatoren gilt ab 2026 ein Mindest-Fan Efficiency Grade von 50 %, wobei der statische Gesamtwirkungsgrad am Bestpunkt entscheidend ist. Auch für Radialventilatoren mit rückwärtsgekrümmten Schaufeln steigen die Anforderungen: Hier liegt der geforderte Minimum Fan Efficiency Grade bei 64 %.
Die Verordnung definiert erstmals eindeutig, wann ein Ventilator als vollständig gilt. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Laufrad, Motor und Stator. Wer unvollständige Ventilatoren vervollständigt oder in eigene Systeme integriert und unter eigenem Namen in Verkehr bringt, wird regulatorisch als Hersteller eingestuft. Dies beinhaltet alle Pflichten zur Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.
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Erweiterte Pflichten
Mit der ErP 2026 steigen die Anforderungen an die Transparenz. Hersteller müssen künftig umfangreiche Informationen zum Effizienzverhalten, zur Reparierbarkeit und zur Demontage bereitstellen. Zudem sind definierte Ersatzteile bis zu zehn Jahre nach Produktabkündigung verfügbar zu halten. Produktinformationen müssen bis zu 20 Jahre digital vorgehalten werden.
Die Verordnung gilt ab dem 24. Juli 2026 für sogenannte Stand-alone-Ventilatoren und Neuprodukte. Für Ventilatoren, die in andere Produkte oder Anwendungen – wie Lüftungsgeräte, Wärmepumpen oder Kälteanlagen – integriert werden und vor diesem Datum bereits vermarktet wurden, greifen die Anforderungen ab dem 24. Juli 2027. Ersatzventilatoren unterliegen ab 2027 klaren Einschränkungen und dürfen nur noch unter definierten Bedingungen eingesetzt werden.
ebm-papst unterstützt bei der Umstellung:
ebm-papst bereitet sein Portfolio seit Jahren auf die Anforderungen der ErP 2026 vor. Vollständig ausgelegte Ventilatoren, systembezogene Effizienzbewertungen und transparente Dokumentation sollen Kunden die Umstellung erleichtern. Das Unternehmen unterstützt zudem mit Beratung, Messungen und digitalen Auslegungstools dabei, frühzeitig konforme Lösungen umzusetzen.
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Quelle: ebm-papst / fl