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Regelwerk

BVF: Richtlinie zu Kühl- und Heizdecken mit Lüftung

Die neu erschienene Richtlinie 15.10 zeigt, wie Heiz-/Kühldecken in Verbindung mit Lüftung funktionieren.

BVF

Die neu erschienene Richtlinie 15.10 zeigt, wie Heiz-/Kühldecken in Verbindung mit Lüftung funktionieren.

Die neue Richtlinie 15.10 des Bundesverbands Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) fasst zusammen, wie und warum man Heiz-/Kühldecken mit Lüftungsanlagen kombiniert und was dabei zu beachten ist.

Mit Heiz- und Kühldeckensystemen lassen sich aufgrund der großen aktivierten Oberfläche Raumtemperaturen ausgezeichnet steuern. Die Anforderungen an den Luftaustausch sind durch angepasste Lüftungskonzepte abzudecken. Architektonisch lassen sich Lüftungsbauteile in abgehängte Heiz-/Kühldeckensysteme bis hin zur Unsichtbarkeit integrieren. Eine abgestimmte Kombination dieser zwei Systeme bedeutet für den Investor, den Nutzer und auch den Baustellenablauf einen Mehrwert. Die Richtlinie 15.10 Kühl- und Heizdeckensysteme in Verbindung mit Lüftungskonzepten stellt dar, wie Heiz-/Kühldecken in Verbindung mit Lüftung funktionieren und sich auch gemeinsam als ein System kombinieren und darstellen lassen.

Kühldecken mit Lüftung kombinieren

Kühldecken in Kombination mit Lüftungsanlagen haben die Aufgabe, den Zustand der Raumluft hinsichtlich Feuchte, Bewegung und Sauberkeit innerhalb bestimmter Grenzen zu halten. Mit Kühldecken in Kombination mit mechanischer Lüftung lassen sich nebenher hohe spezifische Raumkühllasten unter Einhaltung der thermischen Behaglichkeit abführen.

Die Anwendung erfolgt basierend auf den einschlägigen Richtlinien und Normen. So ist der Einsatz von Heiz- und Kühldecken in Kombination in allen erdenklichen Variationen und Möglichkeiten dort machbar, wo abgehängte Deckensysteme eingesetzt werden.

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BVF Richtlinie 15.10 Kühl- und Heizdeckensysteme in Verbindung mit Lüftungskonzepten

Die Richtlinienreihe Kühl- und Heizdeckensysteme des BVF zum herstellerneutralen Stand der Technik wird nun durch die neu erschienene Richtlinie 15.10 erweitert. Dabei sind alle Richtlinien aufeinander abgestimmt und sollten gemeinsam genutzt werden. ■