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Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu digitalen Dienstleistungen in deutsches Recht umsetzt.
Auch Handwerksbetriebe im SHK-Bereich können betroffen sein – v.a., wenn sie über ihre Website Dienstleistungen für Verbraucher anbieten oder Aufträge vorbereiten.
Gilt das BFSG auch für meinen Betrieb?
Ob das Gesetz für einen SHK-Betrieb greift, hängt von zwei Faktoren ab:
1. Größe des Unternehmens:
Das BFSG gilt nicht für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und nicht mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen.
Alle Betriebe, die mindestens eines dieser Kriterien überschreiten, sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
2. Art der Website-Funktion:
Die Verpflichtung greift, wenn die Website auf einen Vertragsabschluss oder eine Vertragsanbahnung abzielt. Das ist z.B. der Fall bei:
● Kontaktformularen zur Angebotsanfrage oder Terminvereinbarung
● Online-Konfiguratoren für Dienstleistungen oder Produkte
● Preisrechnern oder digitalen Buchungssystemen
● Downloadbaren Angebotsunterlagen (PDFs) oder Informationsmaterialien, die zum Auftrag führen sollen
Kurz gesagt:
Wenn Ihre Website nicht nur informiert, sondern aktiv genutzt wird, um Kundenkontakte oder Aufträge zu generieren, fällt sie sehr wahrscheinlich unter das BFSG – sofern Ihr Betrieb kein Kleinstunternehmen ist.
Was muss auf der Website barrierefrei sein – und wie sieht das aus?
Die Anforderungen richten sich nach der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Das bedeutet konkret:
● Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen mit der Tatstatur bedienbar sein (ohne Maus).
● Ausreichende Farbkontraste: Texte und Buttons müssen auch für sehbeeinträchtigte Nutzer gut lesbar sein.
● Vorlesbarkeit durch Screenreader: Inhalte müssen so strukturiert sein, dass sie von assistiven Technologien (z. B. Sprachausgabe) korrekt erfasst werden können.
● Alt-Texte für Bilder, klare Formularbeschriftungen und eine logische Navigationsstruktur gehören ebenfalls dazu.
Diese Anforderungen gelten nicht nur für die Website selbst, sondern auch für integrierte Dokumente wie PDFs, digitale Formulare oder Buchungsstrecken.
Was passiert, wenn mein Betrieb die Anforderungen ignoriert?
Wer der gesetzlichen Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit nicht nachkommt, riskiert:
● Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
● Behördliche Auflagen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
● Im schlimmsten Fall: ein Verbot des weiteren Betriebs der Online-Dienstleistung
Barrierefreiheit als Chance: Für Kundenfreundlichkeit und Auffindbarkeit
Barrierefreiheit ist mehr als nur Pflicht: Sie verbessert die Benutzerfreundlichkeit, macht Ihre Website für mehr Menschen zugänglich – z. B. auch für Senioren oder Menschen mit temporären Einschränkungen – und stärkt Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen wie Google.
Die Agentur ID unterstützt SHK-Betriebe dabei, ihre Website rechtssicher, kundenfreundlich und zukunftsfähig zu machen. In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren die Web-Experten der Agentur Ihre Website und zeigen Ihnen auf, welche Anforderungen Sie konkret erfüllen müssen – verständlich und individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt.
Quelle: Agentur ID / fl
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