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GEG-Novelle

Koalitionsausschuss bestätigt 65-%-EE-Vorgabe ab 2024

Bits and Splits – stock.adobe.com

Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP hat die Vorgabe von 65 % erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen ab 2024 bestätigt. Im April soll mit einer GEG-Novelle das entsprechende Regelwerk beschlossen werden.

In den letzten Wochen und Tagen schien das Verhaken der Ampel-Koalition insbesondere an neuen Regeln für den Einbau neuer Heizungen ab 2024 zu liegen. Der Blick in das am 28. März 2023 vom Koalitionsausschuss verabschiedete „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ zeigt allerdings, dass die 65-%-EE-Vorgabe nach dem Koalitionsvertrag und dem Koalitionsausschuss vom 24. März 2022 nun zum dritten Mal von den Koalitionären abgesegnet wurde:

„Die Energiewende im Wärmebereich ist ein Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für eine weitere Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme ist hierbei ein zentraler Baustein. Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde deshalb beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet. Er wird von der Bundesregierung im April [2023] im Kabinett auf den Weg gebracht, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen. Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen.“

Letztendlich wurde damit beschlossen, was sich im Vorfeld ohnehin schon abgezeichnet hatte, jedoch aufgrund des Durchstechens des Referentenentwurfs der GEG-Novelle noch gar nicht auf dem Tisch liegen konnte. Trotzdem dürfte das Ringen um Technologieoffenheit und Übergangszeiträume noch lange nicht beendet sein. Und am Ende wird die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes nicht vom Koalitionsausschuss oder den zuständigen Bundesministerien, sondern vom Bundestag beschlossen.

Technologieoffenheit wird übrigens nicht bedeuten, dass sich jeder frei für eine Technologie entscheiden können wird. Der Einsatz einiger Technologien wird mit Vorgaben verknüpft sein (müssen), die nur eingeschränkt zur Verfügung stehen werden, insbesondere Gase mit geringem CO2-Ausstoß. 

Bundes-Klimaschutzgesetz

Der Koalitionsausschuss hat auch eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes mit folgenden Punkten beschlossen:

1. Künftig wird die Bundesregierung im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen, um das Erreichen der Klima-ziele sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus auf einer langfristig wirksamen, ökonomisch vernünftigen und sozial gerechten Transformation.

2. Die Bundesregierung wird weiterhin das jährliche Monitoring der Emissionsentwicklung vorlegen. Darin wird für jeden Sektor die erreichte Minderung transparent aufgeführt. Mit den Emissionsdaten des Vorjahres werden in Zukunft die prognostizierte Emissions-entwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Das Vorjahresergebnis wird dahingehend bewertet, ob die zur Zielerreichung benötigte Minderungsmenge für jeden Sektor erreicht werden wird.

3. Zukünftig werden alle Sektoren aggregiert betrachtet. Wenn die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigen, dass mit den aggregierten Jahresemissionen bis zum Jahr 2030 das Gesamtminderungsziel nicht erreicht wird, wird die Bundesregierung auf Basis der Vorschläge der maßgeblich für die Minderungsmengen der Sektoren verantwortlichen Bundesministerien Maßnahmen beschließen, die sicherstellen, dass das Minderungsziel bis 2030 dennoch erreicht wird. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen.

4. Damit das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 erreicht werden kann, werden zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen natürlichen Senken und technische Senken wie Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) oder direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und anschließende Speicherung (DACCS) eine Rolle spielen. Die Bundesregierung wird für die Jahre 2035, 2040 und 2045 ein Ziel für Negativemissionen festlegen. Dies wird erstmalig im Jahr 2024 auf Basis der im Koalitionsvertrag für dieses Jahr vorgesehenen Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen geschehen.

Stimmen aus der Branche

Der DVGW bewertet die Entscheidung des Koalitionsausschusses als Signal für Wasserstoff-Heizungen. Er bezieht sich dabei auf eine Aussage von Bundesfinanzministerminister Christian Lindner, wonach Gas-Heizungen, die mit Wasserstoff oder grünen Gasen betrieben werden können, Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung in Deutschland bleiben können, sofern es eine entsprechende Planung für das Gasnetz gibt.

Der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke erklärt dazu: „Mit der Einigung im Koalitionsausschuss auf eine größtmögliche Technologieoffenheit im Wärmesektor kann die Transformation endlich Fahrt aufnehmen. Die Türen für grüne Gase im Gebäude sind geöffnet. Angesichts des nach wie vor hohen CO2-Ausstoßes beim Heizen ist es ein Gebot der Vernunft, die Dekarbonisierung im Gebäudesektor unter Nutzung aller Technologie-Optionen voranzutreiben. Wir begrüßen daher die Aussage, dass Gas-Heizungen weiterhin zugelassen werden sollen, wenn diese bereit sind für Wasserstoff oder grüne Gase wie zum Beispiel Biomethan und zugleich ein Transformationsplan für das Gasnetz vorliegt. Die Gaswirtschaft kann diese Bedingungen einlösen – mit H2-ready-Geräten und mit einer Infrastruktur, die Wasserstoff und Biomethan hin zu den Anwendungen transportiert, und dies zu vergleichsweise geringen Kosten. Damit ist eine reelle Chance gegeben, die Wärmeversorgung über das Gasnetz vollständig zur Klimaneutralität zu transformieren. Jetzt kommt es darauf an, diese im Sinne des Klimaschutzes unverzichtbare Option im Gebäudeenergiegesetz fest zu verankern.“

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Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH: „Der Koalitionsausschuss hat sich auch auf Änderungen im Bundes-Klimaschutzgesetz verständigt: Statt Sektorzielen soll die Einhaltung der Klimaschutzziele anhand einer übergreifenden Gesamtrechnung überprüft werden. Den Gebäudesektor, der für rund ein Drittel der CO2-Emissionen hierzulande steht, mit anderen Sektoren zu verrechnen, halte ich für äußerst bedenklich. Gibt es keine Sektorziele, werden die Problemkinder Gebäude und Verkehr aus ihrer Verantwortung genommen.

Im Gebäudebereich braucht es statt der Verwässerung von Vorgaben klare, verbindliche und ambitionierte Sektorziele, deren Umsetzung mit einer zielgerichteten Förderpolitik sozial abgefedert werden muss. Außerdem darf es unter dem Deckmantel der Technologieoffenheit keinesfalls dazu kommen, dass weiter neue Gas-Heizungen eingebaut werden, nur weil sie als H2-ready gelten. Dass in nächster Zukunft irgendwer mit derzeit sündhaft teurem Wasserstoff heizt, halte ich für illusorisch.

In den Ausführungen zum Gebäudeenergiegesetz vermisse ich die Begriffe Energieeffizienz und Energieeinsparung. Es ist richtig, dass die viel gepriesenen Wärmepumpen der Heizungstyp der Zukunft sind. Darüber darf aber nicht vergessen werden, dass sie nur in gut gedämmten Gebäuden wirtschaftlich betrieben werden können. Gerade für die vielen unsanierten Altbauten bedeutet dies, dass zuallererst die Gebäudehülle ertüchtigt werden muss – nur das spart Energie und CO2. Ich befürchte, dass die Regierung diese Tatsache zunehmend aus ihrem Bewusstsein verdrängt.“

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Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie BEE: „Die Erwartung, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz nun der Heizungsaustausch von fossil auf erneuerbar organisiert und nicht verzögert wird, wurde erfüllt. Durch die 65-Prozent-EE-Vorgabe wird der Wärmesektor endlich auf Klimakurs gebracht. Wichtig ist nun, dass Technologieoffenheit nicht zu einem Etikettenschwindel führt, sondern die Vielfalt erneuerbarer Wärmelösungen tatsächlich zum Einsatz komme. Der Einsatz von fossilen Heizungen, die erst irgendwann in der Zukunft auf Erneuerbare Energien umgestellt werden (H2-ready), ist hingegen entschieden abzulehnen.“

Deutliche Kritik übte Peter auch an der Abschwächung der Sektorziele. „Das nimmt den Druck von den Sektoren und ermöglicht es den zuständigen Ministerien, wieder ins Blame-Game einzusteigen und jede Verantwortung für eine Zielverfehlung von sich zu weisen. Das ist ein klarer Rückschritt hinter den hart errungenen Status quo.“

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Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW: „Negativ ist der Kompromiss zum Klimaschutzgesetz. Denn er bedeutet ein Aufweichen der Sektorziele. Dies nimmt den Druck von anderen Sektoren, ihre Anstrengungen für den Klimaschutz zu verstärken. Die Energiewirtschaft hat auch 2022 ihr CO2-Minderungsziel geschafft. Für das Erreichen der Klimaziele insgesamt ist es allerdings unverzichtbar, dass alle Sektoren liefern. Es muss daher sichergestellt werden, dass insbesondere die Sektoren, die ihren Zielen bislang hinterherhinken, tatsächlich Maßnahmen ergreifen.

Die Ergebnisse, die der Koalitionsausschuss zum Wärmebereich vorgelegt hat, sind noch unkonkret. Ob es tatsächlich nennenswerte Änderungen gegenüber den bisher bekannten Plänen für das Gebäudeenergiegesetz gibt, wird der aktualisierte Gesetzentwurf zeigen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den im Ergebnispapier angekündigten ‚technologieoffenen Ansatz‘. Für die Energiewirtschaft ist klar: Um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren, benötigen wir alle Technologien, die künftig klimaneutral Wärme in die Wohnungen bringen können. Dazu gehören in erster Linie Wärmepumpe und Fernwärme. Insbesondere im Bestand können aber auch gasbasierte Systeme, betrieben mit Wasserstoff und Biogas, bezahlbare und klimafreundliche Lösungen darstellen. Welche Lösung, die individuell Beste ist, um die Ziele im Gebäudesektor zu erreichen, sollte auf kommunaler Ebene entschieden werden. Aus diesem Grund fordern der BDEW, dass die kommunale Wärmeplanung und das GEG miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Sie bedingen einander. Um Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nicht über Gebühr zu belasten, braucht es zudem geeignete Förderprogramme.“

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Der VDI empfiehlt, zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, dass unter Berücksichtigung einer typischen Anlagenlebensdauer von etwa 20 Jahren spätestens ab 2025 Wärmeerzeuger, die fossile Brennstoffe nutzen, möglichst nicht mehr installiert werden. Für bestehende Anlagen sei ein verbindlicher Ausbaupfad, z. B. mittels schrittweiser Ergänzung der Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien, vorzusehen, der eine bis spätestens 2045 zu erreichende Klimaneutralität für die Anlage beschreibt. Dies gelte für Ölheizungen nach dem aktuellen GEG bereits ab 2026.

Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist für den VDI dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.

Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt sei eine Verordnung zu entwickeln, die frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt und stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt. Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots sei auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten. 

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Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe DUH: „Die Aussagen zum Thema Heizungen des Koalitionsausschusses sind bislang extrem schwammig. Wir fordern von der Bundesregierung – und insbesondere den Grünen – nun klare Worte, wie die Wärmeversorgung in Deutschland erneuerbar wird. Denn davon hängt ab, ob wir die Wärmewende schaffen. Dafür muss die Wärmeversorgung komplett auf Wärmepumpen und Wärmenetze neu ausgerichtet werden. Es braucht außerdem ein klares Einbauverbot für neue Öl- und Gas-Heizungen. Verbrauchern den Bären aufzubinden, dass sich für sie nichts ändern wird und eines Tages der Wasserstoff vor ihrer Tür liegt, wäre fahrlässig und eine Katastrophe für den Klimaschutz. Jetzt auf Wasserstoff zu setzen, bedeutet für Jahrzehnte weiter fossil zu heizen. Damit wird der klimapolitische Crashkurs des Gebäudesektors endgültig zementiert. Die Bundesregierung muss dieses geplante Gas-Greenwashing mit vermeintlichen Erneuerbaren-Labels und unverbindlichen Transformationsplänen umgehend beenden.“

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Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft BNW kritisiert die Ergebnisse des Koalitionsausschusses scharf. Laut dem Verband sind insbesondere die Abschaffung der im KSG festgelegten Sektorenziele sowie der Ausbau des Autobahnnetzes fatale Signale. Auch die Aufweichung des Öl- und Gas-Heizungsverbotes ab 2024 und die Verzögerungen beim Energieeffizienzgesetz sind laut dem Verband eine Abkehr von effektiver Klimaschutzpolitik. Der BNW befürchtet, dass die unklaren Formulierungen im Ergebnispapier bezüglich des fossilen Heizungsverbots im Gesetzgebungsprozess vermutlich in der Konsequenz dazu führen werden, dass auch nach 2024 weiter Gas- und Öl-Heizungen verbaut werden würden. ■
Quelle: Koalitionsausschuss, DVGW, GIH, BEE, BDEW, DUH, BNW / jv

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