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Die Bundesregierung will das Bauen mit dem Gebäudetyp E vereinfachen. Der ZVSHK unterstützt das Ziel. Er fordert jedoch klare Regeln zur Haftung.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, das Bauen in Deutschland mit dem neuen Gebäudetyp E einfacher und kostengünstiger zu machen. Der ZVSHK sieht den vorgelegten Referentenentwurf grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Der Gesetzgeber muss aber sicherstellen, dass die Erleichterungen keine neuen Haftungsrisiken für ausführende Handwerksbetriebe schaffen.
Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, erklärt: „Wir müssen in Deutschland wieder einfacher und günstiger bauen können. Nicht jede technische Lösung muss immer dem höchsten Komfortstandard entsprechen. Aber wenn Bauherren bewusst auf bestimmte Standards verzichten, darf das Risiko dafür nicht am Ende beim ausführenden Handwerker landen.“
Basisstandard soll Abweichungen erleichtern
Nach dem Gesetzentwurf können Bauherren und ausführende Unternehmen künftig einen gesetzlichen Basisstandard vereinbaren. Abweichungen von bislang üblichen Qualitätsstandards sollen damit leichter und rechtssicher möglich werden. Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Gebäude bleiben bestehen.
Entscheidend ist für den ZVSHK die praktische Umsetzung. In der technischen Gebäudeausrüstung greifen Planung, Ausführung und Betrieb eng ineinander. Heizungs-, Lüftungs- und Trinkwasserinstallationen müssen dauerhaft sicher und zuverlässig funktionieren. Vereinbaren die Beteiligten bei der Planung bewusst niedrigere Standards, muss eindeutig feststehen, welche Leistungen der Fachbetrieb schuldet und wofür er verantwortlich ist.
Verband kritisiert erleichterte Aufklärungspflichten
Der ZVSHK sieht die geplante Erleichterung der Aufklärungspflichten kritisch. Bei bestimmten Abweichungen vom üblichen Qualitätsstandard soll künftig ein deutlicher Hinweis an den Auftraggeber ausreichen. Ob dadurch tatsächlich mehr Rechtssicherheit entsteht, ist aus Sicht des Handwerks für Sanitär, Heizung und Klima noch nicht ausreichend geklärt. Föst mahnt: „Ein Handwerksbetrieb muss sich darauf verlassen können, dass eine vertraglich vereinbarte Ausführung später nicht zum Haftungsfall wird. Wir brauchen eindeutige Leistungsbeschreibungen und klare Verantwortlichkeiten. Sonst wird aus der gewollten Vereinfachung schnell ein neues Rechtsproblem.“
Einheitliche Vorgaben sollen Unsicherheiten verhindern
Nachbesserungsbedarf sieht der ZVSHK beim Zusammenspiel der neuen Regelungen mit den Vertragsformen, die in der Baupraxis üblich sind. Unterschiedliche technische Mindestanforderungen der Bundesländer dürfen zudem keine zusätzlichen Unsicherheiten erzeugen. Der Verband plädiert daher für möglichst einheitliche Vorgaben und praxistaugliche Vertragsregelungen. Zugleich muss klar sein, welche Komfortmerkmale verzichtbar sind und welche Anforderungen für Gesundheit, Sicherheit und den zuverlässigen Betrieb der Gebäudetechnik unverzichtbar bleiben.
Frühe Einbindung der Fachbetriebe senkt Kosten
Einsparungen entstehen aus Sicht des ZVSHK nicht allein durch den Verzicht auf bisher übliche Standards. Binden Bauherren und Planer die ausführenden Fachbetriebe frühzeitig ein, lassen sich technische Lösungen ebenfalls einfacher und wirtschaftlicher gestalten. Föst ergänzt: „Unsere Betriebe wissen aus der täglichen Praxis, wo sich Aufwand reduzieren lässt und wo Einsparungen später teuer werden können. Dieses Wissen gehört frühzeitig an den Planungstisch. Einfacher bauen ist richtig. Aber es muss auch in der Praxis funktionieren.“
Der ZVSHK bewertet den Referentenentwurf im Rahmen der laufenden Verbändebeteiligung fachlich. Der Verband setzt sich für Regelungen ein, die wirtschaftlicheres Bauen ermöglichen und die Rechtssicherheit der ausführenden Betriebe für Sanitär, Heizung und Klima gewährleisten. ■
Quelle: ZVSHK / oja