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Kombilösungen verbinden praxisrelevante Eigenschaften

Fachgerecht abschotten

Gewerbliche Immobilien sind teilweise einem erheblichen Brand- und auch Explosionsrisiko ausgesetzt mit einer hohen Gefahr für Personen-, Sach- und Umweltschäden. Aus den Explosionsschutzvorschriften und den Auflagen der Versicherer folgen Maßnahmen, die zur Reduktion von Risiken zu ergreifen sind. Neben der Verhinderung explosionsfähiger Atmosphären ist die räumliche Begrenzung der explosionsgefährdeten Bereiche eine wichtige Maßnahme. Die Grundanforderungen an Bauwerke inklusive des Brandschutzes ergeben sich aus den örtlich geltenden bauordnungsrechtlichen Regelungen, die bei Gewerbe- und Industrieobjekten regelmäßig im Rahmen von Brandschutzkonzepten konkretisiert werden. Auch in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG für Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, wird dieser Themenkomplex behandelt.

Im Rahmen der brandschutzbezogenen Konzeption werden konkrete Maßnahmen definiert, zu denen insbesondere die Festlegung von Abschnitten gehört, die gegeneinander hinsichtlich der Brandausbreitung abgeschottet sind. Ergänzt wird die brandschutztechnische Betrachtung regelmäßig um den Aspekt des Explosionsschutzes, aus dem über die Festlegung von Bereichen gegebenenfalls weitere Anforderungen folgen.

Anforderungen der Versicherung

Explosionsschäden stellen für die Versicherungswirtschaft häufig Großschäden dar. Deshalb drängen auch die Versicherer verstärkt auf eine Berücksichtigung des Brand- und Explosionsschutzes, der häufig über das baurechtliche Soll hinausgehen soll. So wird beispielsweise eine deutlich stärkere wechselseitige Abschottung von verschiedenen Bereichen zueinander bis hin zu einer sogenannten Komplextrennung vertraglich gefordert. Wird diese nicht eingerichtet und dauerhaft aufrechterhalten, kann dies empfindliche versicherungsrechtliche Nachteile im Schadensfall nach sich ziehen. Erschwerend kommt in diesen Fällen zum Tragen, dass Mängel in diesem Bereich zumeist im Nachgang gut nachgewiesen werden können.

Notwendige Abschottungen

Zur Abschottung von Leitungsanlagen, die Decken und Wände durchdringen, an die Anforderungen hinsichtlich des Feuerwiderstandes gestellt werden, gibt es insbesondere mit Brandschutzmanschetten und Wickelbändern etablierte Systeme, die einen streng geprüften und überwachten Leistungsbereich aufweisen.

Mit diesen Systemen ist es möglich, beispielsweise Kunststoffrohrleitungen mit einem Durchmesser > 300 mm sicher für 90 oder 120 Minuten abzuschotten. Hierzu werden insbesondere Brandschutzmanschetten angewandt. Bei diesen Systemen sind allerdings die Umgebungsbedingungen zu beachten, da sie keiner dauerhaften Feuchtigkeit und auch keinen erheblichen chemischen Belastungen ausgesetzt werden dürfen.

Diese Tatsache und der häufig bestehende Bedarf, gasdichte Systeme aus Gründen des Explosionsschutzes in gewerblichen bzw. industriellen Umgebungen einzusetzen, lassen Brandschutzmanschetten und auch Brandschutzwickelbänder für nicht brennbare Rohrleitungen regelmäßig ausscheiden.

Kombinationsprodukte bestehen aus zwei Dichtungseinsätzen, die beiderseits der Wand den Abschluss gegen Wasser und Gas sicherstellen.

Bild: Doyma

Kombinationsprodukte bestehen aus zwei Dichtungseinsätzen, die beiderseits der Wand den Abschluss gegen Wasser und Gas sicherstellen.

Die Anwendungsszenarien

Wie dargestellt, ist für die Abschnittsbildung im Brandschutz bei Leitungsdurchdringungen eine Abschottung der durchgeführten Rohre notwendig. Häufig gibt es in Betrieben allerdings Bereiche, in denen eine feuchte und teilweise auch chemisch belastete Atmosphäre vorliegt. Dadurch können konventionelle Brandschutzprodukte angegriffen und möglicherweise in ihrer Funktion im Brandfall beeinträchtigt werden.

Weiterhin ist es zur Abgrenzung verschiedener Explosionsschutzzonen untereinander notwendig, dass diese mit gasdichten Hüllflächen umgeben sind. Werden diese Decken und Wände allerdings mit Leitungsanlagen durchstoßen, so muss auch die dauerhafte Gasdichtigkeit dieser Durchdringung sichergestellt werden.

Herkömmlich wird zur Abschottung zwischen Rohrleitung und Laibung der Bauteildurchdringung mittels Mörtel ein Ringspaltverschluss hergestellt. Da dieser Verschluss grundsätzlich nicht gasdicht sein kann und insbesondere im Zeitablauf dazu neigt zu reißen, ist hier unter Umständen ein erheblicher Gasdurchtritt möglich. Hierdurch können Bereiche, für die angenommen wird, dass sie keine explosionsfähige Atmosphäre aufweisen, zu Ex-Zonen inklusive der daraus folgenden Gefährdungen für Menschen und Sachwerte und der notwendigen Maßnahmen werden.

Ein dauerhaft gasdichter Ringspaltverschluss insbesondere um Rohrleitungen im unmittelbaren Bereich der Wanddurchdringung zwischen den Brandschutzmanschetten ist allerdings nicht möglich. Die Prüf- und Zulassungspraxis ermöglicht ausschließlich, wie vorgenannt, einen Verschluss mit mineralischen Baustoffen, das heißt Mörtel oder ein Ausstopfen mit sogenannter 1000°-Wolle. Auch diese zweite Variante ist nicht gasdicht auszuführen. Besonders schwierig wird es, wenn beide Problemfelder, das heißt die Beaufschlagung der Brandabschottung mit Feuchtigkeit bzw. chemischen Stoffen mit der Forderung nach Gasdichtigkeit, zusammenkommen. In der Praxis sind diese Situationen regelmäßig anzutreffen.

Ein Kombiprodukt als Lösung

Die Kombinationsprodukte Curaflam 2 X A BSHN (für nicht brennbare Rohrleitungen) bzw. Curaflam 2 X A BSHB (für brennbare Rohrleitungen) beispielsweise bestehen aus zwei Dichtungseinsätzen, die beiderseits der Wand den Abschluss gegen Wasser und Gas sicherstellen. In der Standardausführung sind diese Dichtungseinsätze für nicht drückendes Wasser ausgelegt, aber es ist im Rahmen des Verwendbarkeitsnachweises möglich, auch solche Einsätze zu verwenden, die für drückendes Wasser geeignet sind. Bezüglich der chemischen Beständigkeit gibt es umfangreiche Erfahrungen.

Zwischen den beiden Dichtungseinsätzen befindet sich die sogenannte Brandschutzpackung, die aus einem intumeszierenden, das heißt im Brandfall aufquellenden Material besteht und um das Rohr gelegt wird. Dieses Material ist durch die Dichtungseinsätze vollständig gegen schädliche Umwelteinflüsse geschützt. Das Gesamtsystem ist für die Verwendung in Deutschland zugelassen. Für die Anwendung mit nicht brennbaren Rohren liegt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis der MPA Braunschweig vor und die Verwendung mit brennbaren Rohrleitungen regelt eine allgemeine Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Eine Anpassung an verschiedene Bauteilstärken ist möglich.

Als eines der wenigen Systeme im Brandschutz für Rohrleitungsanlagen lässt dieses System sogenannte Reserveschottungen zu, die erst zu einem späteren Zeitpunkt belegt werden. Auch ist die Herstellung von Abschottungen möglich, durch die bis zu vier Rohre geführt werden.

Speziallösung sind planbar

Mit den richtigen Produkten und einer frühzeitigen Planung ist es also möglich, ganz unterschiedliche Anforderungen, wie den Brandschutz, die chemische Beständigkeit und die Gasdichtigkeit für den Explosionsschutz, mit einem Produkt zu lösen. Produkte dieser Kategorie sind allerdings hinsichtlich der einzuhaltenden Randbedingungen der Zulassung vor der Ausführung zu planen, damit die geforderten Ansprüche realisiert werden können. Stehen die Kriterien fest, so kann im Zusammenspiel zwischen Planer, Ausführendem und dem Hersteller des Brandschutzprodukts eine Lösung entwickelt werden, die dauerhafte Sicherheit gewährleistet.

Brandschutzmanschetten und Wickelbänder sind Allrounder, können aber nicht überall eingesetzt werden.

Bild: Doyma

Brandschutzmanschetten und Wickelbänder sind Allrounder, können aber nicht überall eingesetzt werden.

Autor

Carsten Janiec
M. Sc., ist Leiter Vertriebsmanage­ment Brandschutzsysteme bei Doyma in 28876 Oyten.

Bild: Doyma

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