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Solarwärmeanlagen

Förderungsbedingungen verbessert

Das Bundesumweltministerium hat die Förderungsbedingungen für große Solarwärmeanlagen verbessert. Mit sofortiger Wirkung ist die Anzahl förderfähiger solarer Großanlagen nicht mehr begrenzt. Der „Innovationsbonus“ war für 2007 zuvor auf 100 große Solarheizungen limitiert. Er wird nun für alle neuen Solarwärmeanlagen gewährt, die bestimmte Mindesterträge mit Wärmemengenzählern nachweisen können. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel reagiert damit auf die steigende Solartechniknachfrage in der Wohnungswirtschaft. Im Rahmen einer Heizungssanierung können mit Hilfe der Solartechnik nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) die Betriebskosten um bis zu 40 % gesenkt werden. Anfang August wurden bereits die Förderzuschüsse für Eigenheimbesitzer um 50 % verbessert.

Im Rahmen des Innovationsbonus gewähren das Bundesamt für Wirtschaft und die KfW Förderbank zusätzlich zur Grundförderung erhöhte Investitions- und Tilgungszuschüsse zu zinsgünstigen Darlehen, die bis zu 30 % der förder­fähigen Nettoinvestitionskosten ausmachen. Über die Förderkonditionen informiert kostenlos der Internetratgeber http://www.solarfoerderung.de, den der BSW-Solar gemeinsam mit Unterstützung der KfW-Bankengruppe betreibt.