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EnEV 2009

Verordnung gilt erst ab Herbst

Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. „Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung unserer Klimaziele getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik wird der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 % gesenkt. Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffi­ziente Bauen in Deutschland“, sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. „Mit der staatlichen Förderung für energie­effizientes Bauen, die wir gleichzeitig aufgestockt haben, rentieren sich die Investitionen auch wirtschaftlich. Damit haben die Menschen nicht nur komfortablere Wohnungen, sondern auch niedrigere Heizkostenrechnungen.“ Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, wird die EnEV 2009 erst rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:

1. Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 %

2. Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011

3. Langfristige, schrittweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden

4. Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen wird durch Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister überwacht.

5. Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung wird ein 2007 im „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ gefasster Beschluss der Bundesregierung umgesetzt. Anforderungen an Neubauten werden ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten.