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Baden-Württemberg

Öko-Pflicht für Neubauten

Seit dem 1. April 2008 greift in Baden-Württemberg erstmals die vom Landtag im November vergangenen Jahres beschlossene Öko-Pflicht für Wohngebäude. In Neubauten, deren Bauunterlagen danach bei den Behörden eingereicht werden, muss der Wärmebedarf zu mindestens 20 % über erneuerbare Energien gedeckt werden. Darauf machte am 28. März 2008 das Umweltministerium in Stuttgart aufmerksam. Baden-Württemberg ist das bundesweit erste Land, das eine solche Regelung zur Nutzung erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung einführt.

Nach einer zweijährigen Übergangsfrist ist nach dem Landesgesetz auch für bestehende Wohngebäude eine Ökopflicht vorgesehen. Muss ab 2010 in einem Wohngebäude ohnehin die Heizungsanlage erneuert werden, soll nach dem Willen der Landesregierung die Gelegenheit für einen Umstieg auf erneuerbare Energien genutzt werden. Mindestens zehn Prozent sollen danach erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung beitragen.