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1. BImSchV

Klare Regelungen und lange Übergangsfristen

Immer wieder wird in den Medien über die geplante Neuregelung der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) für häusliche Feuerstätten – dazu zählen Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine sowie Pellet-Einzelöfen – berichtet. Leider geschieht dies oft ungenau oder unvollständig. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.

Der Referentenentwurf der 1. BImSchV, der zurzeit zwischen den Fachressorts der Bundes­regierung sowie mit Bundestag und Bundesrat endgültig abgestimmt wird, sieht klare Regelungen und lange Übergangsfristen für den Austausch alter und emissionsträchtiger Feuerstätten vor. Bestehende Einzelraum-Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen – nach derzeitigem Stand – weiter betrieben werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte für Staub von 150 mg/m3 und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 nachgewiesen werden kann. Der Nachweis soll durch Vorlage einer entsprechenden Herstellerbescheinigung, der so genannten Typenprüfung oder durch eine Messung des Bezirksschornsteinfegers erfolgen. Nur wenn dieser Nachweis zum 31.12.2012 nicht erbracht werden kann, so die aktuelle Planung, gibt es drei Möglichkeiten, die gleichberechtigt nebeneinander bestehen: Abhängig vom Zeitpunkt der Typenprüfung sind diese Altanlagen ab 2015 entweder außer Betrieb zu nehmen; oder mit einer „bauartzugelassenen Einrichtung zur Reduzierung der Staub­emissionen nach dem Stand der Technik“, also mit einem Staubfilter, nachzurüsten; oder aber durch eine neue emissionsarme Feuerstätte zu ersetzen.

Von diesen Maßnahmen sind ausschließlich ältere Geräte betroffen. Maßgeblich ist hierbei das Jahr der Typenprüfung. Für Öfen, die 1974 oder noch früher geprüft worden sind, gilt der 31.12.2014 als Stichtag. Diese Modelle sind dann mindestens 40 Jahre auf dem Markt. Es folgen in drei weiteren Schritten: Bis zum Jahresende 2017 die Prüfreihen bis 1984, zum Ende des Jahres 2020 die Reihen bis 1994 und zu Ende 2024 alle Prüfungen ab 1995 bis zum Jahr des Inkrafttretens der Verordnung.

Weitere Informationen zum Heizen mit Holz und Briketts sowie zu emissionsarmer Verbrennungstechnik gibt es unter http://www.hki-online.de