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Schärfere Regeln aus Brüssel

Damit das primäre Ziel des Brandschutzes (Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen) erfüllt weden kann, hat die Rauchentwicklung der eingesetzten Produkte und die Vermeidung von brennend abtropfenden Materialien eine große Bedeutung. Denn eine geringe Rauchdichte kann im Brandfall lebensentscheidend sein, da sie eingeschlossenen Personen und Rettungskräften einen schnellen und sicheren Zugang zu Fluchtwegen ermöglicht. Aus diesem Grund ist auch das europäische Klassifizierungssystem DIN EN 13501-1 für die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten in das deutsche Baurecht eingeführt worden. Da die DIN 4102-1 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“, Ausgabe Mai 1998 vorerst nicht zurückgezogen wird, haben wir in Deutschland eine Parallelität deutscher und europäischer Normung. Für national durch DIN-Normen oder Verwendbarkeitsnachweise geregelte Bauprodukte ist die Klassifizierung des Brandverhaltens sowohl nach DIN 4102-1 als auch nach DIN EN 13501-1 möglich. Nur bei Bauprodukten und Bauarten, die der CE-Kennzeichnung unterliegen, ist eine Brandklassifizierung nach DIN EN 13501-1 zwingend erforderlich.

Europäische Brandklassifizierung nach DIN EN 13501-1

Im Unterschied zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102-1 beinhaltet die europäische Klassifizierungsnorm ein deutlich größeres Spektrum an Klassen und Kombinationen. So werden neben dem Brandverhalten erstmals auch Brandnebenerscheinungen wie die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen / Abfallen berücksichtigt und in Klassen eingeteilt. Gemäß DIN EN 13501-1 erfolgt die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten nach den Klassen A bis F. Damit sind die Entflammbarkeit, der Beitrag zur Flammenausbreitung und die Wärmeentwicklung (Heizwert) von der Brandentstehung über den Flash-over zum Vollbrand gemeint. Die Einstufung erfolgt von der Klasse A (inertes Material) bis zur Klasse F (äußerst brennbares Material). Zusätzlich müssen noch die Nebenklassen für Rauchentwicklung (s1 bis s3) und für brennendes Abtropfen / Abfallen (d0 bis d2) berücksichtigt werden. Ein direkter Vergleich mit den bisherigen Baustoffklassen nach DIN 4102-1 ist nicht ohne Weiteres möglich. Die aktuelle Bauregelliste A Teil 1, Ausgabe 2014/1 enthält in Anlage 0.2.2 eine Tabelle, in der die Zuordnung der europäischen Klassen nach DIN EN 13501-1 zu den bauaufsichtlichen Anforderungen erfolgt (Bild 1 und 2).

Prüfungen zur europäischen Brandklassifizierung

Bei Bauprodukten der Brandklasse A1 müssen die Nichtbrennbarkeitsprüfungen nach DIN EN ISO 1182 und DIN EN ISO 1716 bestanden werden. Bauprodukte der Brandklasse A2 müssen entweder die Nichtbrennbarkeitsprüfung nach DIN EN ISO 1182 oder DIN EN ISO 1716 bestehen und zusätzlich einer SBI-Prüfung nach DIN EN 13823 unterzogen werden. Bei den Brandklassen B, C und D muss die Entzündbarkeitsprüfung nach DIN EN ISO 11925-2 und zusätzlich die SBI-Prüfung nach DIN EN 13823 durchgeführt werden. Bauprodukte der Brandklasse E müssen lediglich der Entzündbarkeitsprüfung nach DIN EN ISO 11925-2 unterzogen werden. Wird ein Bauprodukt mit E klassifiziert, so bedeutet dies, es entzündet sich bereits bei kleiner Flamme. Für die Brandklasse F ist keine Prüfung erforderlich bzw. keine der oben genannten Einstufungen wurde erreicht (Bild 3).

Bei der SBI-Prüfung nach DIN EN 13823 wird der potenzielle Beitrag eines Bauproduktes zu einem sich entwickelnden Brand bei einer Brandsituation bewertet, die einen einzelnen, brennenden Gegenstand (Single Burning Item: SBI) in einer Raumecke nahe dem Bauprodukt simuliert. Über einen Dunstabzug werden während der Prüfung die Verbrennungsgase aufgefangen, um sie mit Blick auf die Messung der in dieser Zeit abgegebenen Wärme- und Rauchmenge zu analysieren. Außerdem wird beobachtet, ob es zur Bildung brennender Tröpfchen oder zum Herabregnen brennender Partikel kommt. Die SBI-Prüfung wurde auf europäischer Ebene zur Brandklassifizierung von Bauprodukten entwickelt und soll eine realistische Brandsituation nachstellen.

Brandklassifizierung von Abflussrohrsystemen

Abflussrohrsysteme für die Hausentwässerung werden heutzutage in folgende zwei Gruppen unterteilt:

  • nichtbrennbare Abflussrohrsysteme aus Gusseisen,
  • brennbare Abflussrohrsysteme aus Kunststoff.

Nichtbrennbare Abflussrohrsysteme aus Gusseisen (Bild 4 und 5) müssen seit Einführung der harmonisierten europäischen Herstellungsnorm DIN EN 877 „Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden“, Ausgabe Januar 2010 mit dem CE-Kennzeichen versehen werden und die Brandklassifizierung nach DIN EN 13501-1 nachweisen. Entsprechend der Entscheidung 96/603/EC der Kommission vom 4. Oktober 1996 gehört der Werkstoff Gusseisen der Klasse A1 an und braucht demnach keiner Prüfung des Brandverhaltens unterzogen zu werden. Das System (montierte Produkte) muss entsprechend Anhang H der DIN EN 877 zum Nachweis des Brandverhaltens einer SBI-Prüfung unterzogen werden (Bild 6).

In der Herstellungsnorm DIN EN 877 sind im Anhang F noch „Allgemeine Informationen zu einigen Produkteigenschaften“ aufgeführt (Bild 7). Unter „F.2 Brandschutz“ heißt es: „Gusseiserne Erzeugnisse nach dieser Europäischen Norm sind nicht entflammbar und nicht brennbar. Im Falle eines Brandes bewahren sie ihre funktionellen Eigenschaften und ihre Verlässlichkeit während mehrerer Stunden, d. h. ihre Wandungen bleiben dicht gegenüber Flammen und Gasen, ohne dass Brüche, Versagen oder bedeutsame Verformungen auftreten. Die Integrität von Wand- und Deckendurchführungen bleibt erhalten.“

Fazit

Mit der Einführung von harmonisierten europäischen Produktnormen und der damit verbundenen CE-Kennzeichnung werden die bisherigen nationalen Brandklassifizierungen nach DIN 4102-1 durch die europäischen Brandklassifizierungen nach DIN EN 13501-1 ersetzt. Hierbei erfolgt die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten nach den Klassen A bis F, wobei zusätzlich noch die Nebenklassen für Rauchentwicklung und für brennendes Abtropfen / Abfallen berücksichtigt werden müssen.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials durch Rauch haben bereits viele europäische Staaten mit Einführung der europäischen Brandklassifizierung die Anforderungen an die Rauchentwicklung der eingesetzten Bauprodukte in ihren Bauvorschriften verschärft. In Deutschland haben sich hieraus noch keine erkennbaren Konsequenzen bei den Bauvorschriften ergeben. Mittlerweile gibt es aber in Deutschland schon einige aufmerksame Bauherren / Bauträger, wie z. B. die Nürnberg-Messe, die mit ihrem Merkblatt „Brandschutz – Europäische Baustoffklassen“ Einschränkungen beim Einsatz von brennbaren Baustoffen für ihre Bauobjekte festgelegt hat.

Info

Rauch schlimmer als Brand

In Deutschland brennen jährlich rund 70 000 Gebäude; alle zehn Minuten bricht ein Wohnungsbrand aus. Der volkswirtschaftliche Schaden beträgt mehrere Milliarden Euro. Jährlich sterben in Deutschland rund 650 Menschen an den Brandfolgen; etwa 8000 Schwerverletzte sind zu beklagen. Nur wenige Menschen werden Opfer der Flammen, da die Mehrheit – ca. 95 % der Brandtoten – den Folgen einer Rauchvergiftung erliegen.

In Europa sind jährlich zwischen 6000 und 10 000 Brandtote zu beklagen. Bedingt durch das hohe Gefahrenpotenzial durch Rauch haben inzwischen viele europäische Staaten die Anforderungen an die Rauchentwicklung der eingesetzten Bauprodukte in ihren Bauvorschriften verschärft.

Info

Gefahrenquelle Abtropfen

Entzündliche Partikel bei der Verbrennung von Bauprodukten können die Quelle von Sekundärfeuern sein. Herabfallende brennende Tröpfchen oder umherfliegende brennende Partikel bilden für zu evakuierende Personen und Feuerwehrleute ein beträchtliches Risiko und können schwerste Verbrennungen nach sich ziehen.

Autor

Bernd Ishorst ist Geschäftsführer des Informationszentrums Entwässerungstechnik Guss (IZEG) sowie der Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik Guss, 53359 Rheinbach, Telefon (0 22 26) 9 09 54-60, info@izeg.de