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BTGA

Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung

Am 3. Mai 2016 veranstaltete der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung BTGA in Frankfurt eine Informationsveranstaltung zum Thema Trinkwasser-Installation. Der Fokus der Veranstaltung lag dabei auf der Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100ml überschritten wird („ereignisorientiert“).

Unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen besteht aber auch die Möglichkeit, durch eine freiwillig veranlasste („systemorientierte“) Gefährdungsanalyse, bestehende Schwachstellen einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen. Diese Chance wird nach bisherigen Erfahrung des BTGA, gerade in Großobjekten, in der Praxis bisher kaum genutzt. Dabei soll eine Gefährdungsanalyse nicht nur helfen, Gesundheitsgefährdungen und unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden sondern auch zu kalkulierbaren Budgets für den Betrieb und die Instandhaltung einer Anlage beitragen.

Der vom BTGA 2015 veröffentlichte Leitfaden „Gefährdungsanalyse für Trinkwasser- Installationen“, den die Teilnehmer als Teil der Seminarunterlagen erhielten, zeigt genau diesen Ansatz auf. Erste Erfahrungsberichte anhand durchgeführter Gefährdungsanalysen auf Grundlage des Leitfadens wurden vorgestellt.

Weiterhin wurden normative und gesetzliche Anpassungen im Trinkwasserbereich aufgezeigt. So wurden beispielsweise durch DIN und VDI Regelwerke geschaffen, die ein gewisses Umdenken bei der Dimensionierung von Trinkwassererwärmungsanlagen erfordern. Grund hierfür ist, dass die Auslegung nicht mehr auf statistischen Zusammenhängen basiert, sondern den physikalischen Zusammenhang von Wärmeleistung und Speicherung berücksichtigt. Die jetzt vorliegenden Regelwerke wurden im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt.