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Trinkwasserschutz

Füllarmatur für Heiz­wasser nachrüsten?

Ein alter Heizungsfüllanschluß nach DIN 1988-4 besteht meist aus einem Zapfventil mit eingebautem Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer. Nach alter Norm reichte dies zur Absicherung bis zur Flüssigkeitskategorie 3 (z.B. Heizungswasser ohne Inhibitoren). Dagegen mussten Heizungsanlagen mit Inhibitoren im Füllwasser schon immer nach Flüssigkeitskategorie 4 (Rohrtrenner, Rohrunterbrecher) abgesichert werden. Weil auch der Füllschlauch nach dem Füllvorgang stets von der Trinkwasserinstallation entfernt werden muss, ist in Bestandsanlagen mit keiner Gefährdung zu rechnen – wenn diese Voraussetzungen strikt eingehalten werden.

Falls der Kundendiensttechniker jedoch bei Check oder Wartung feststellt, dass der Betreiber den Füllschlauch beispielsweise aus Bequemlichkeit nicht entfernt hat, ist es Zeit für einen Modernisierungsvorschlag. Hier ist in jedem Fall der Betreiber über die möglichen Risiken zu unterrichten. Die bessere und zeitgemäße Variante besteht aus Systemtrenner BA für Kategorie 4 und CA für Kategorie 3, wie es die aktuelle DIN EN 1717 für Neuanlagen vorsieht.

Oft stellt sich die Frage: Wie groß ist das Budget für Modernisierungen? Sollte der Kundendiensttechniker bei seinem Check feststellen, dass es noch einen Rohrbelüfter am Ende des Steigestranges gibt, dann geht von dieser alten Technik ein erheblich höheres Gefährdungspotenzial aus. Denn dort bestehen Refugien für Stagnation, die nach TRWI unzulässig sind und ebenso rückgebaut werden sollten. Jeder Installateur tut gut daran, seine Kunden über nötige und sinnvolle Umbauten zu unterrichten und diese Beratung zu dokumentieren. Gleichzeitig ist die Dokumentation ein Beleg für den Sanitär­betrieb, dass er seiner Beratungspflicht nachgekommen ist.