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Trinkwasser-Installation

Betreiber auf Pflichten hinweisen

Die neue Trinkwasserverordnung TVO tritt Anfang November in Kraft und fordert, dass Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität auch an der letzten Zapfstelle verfügbar sein muss. Besondere Aufmerksamkeit gilt einem Punkt, der für Betreiber von Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebetrieben von Bedeutung ist. Die TVO setzt in § 9 voraus, dass Trinkwasseranlagen nicht sich selbst überlassen bleiben, sondern dass ein Sanitärfachmann in regelmäßigen Abständen Inspektionen vornimmt. Die Instandhaltungspflicht ist in DIN 1988 Teil 8 verankert. Um solchen Verpflichtungen nachzukommen, bietet der Eckring-Betrieb deshalb den Trinkwasser-Check an.

Wenn Trinkwasserhygiene durch fehlende Inspektionen zum Zufallsprodukt wird und es durch einen Kontaminationsfall zu einem Schaden kommt, stellt sich die Frage: Ist gewartet worden? Kann der Betreiber keinen Nachweis erbringen, steht er in der Verantwortung.

Für den Sanitärbetrieb sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Trinkwasserinstallation in folgenden Regelwerken zusammengefasst :

  • − DIN EN 1717
  • − DIN EN 806, Teile 1 bis 5
  • − DIN 1988.

Wer sich auf den neuesten Stand bringen will, kann als Mitgliedsbetrieb Normen und Kommentar als Einheit über den Onlineshop von https://www.wasserwaermeluft.de/ erwerben.