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Schadensfall

HÜV bringt Vorteile für Mitgliedsbetriebe

Der ZVSHK hat inzwischen mit mehr als 80 Herstellern eine HÜV abgeschlossen. Für das SHK-Fachhandwerk hat diese rechtliche Absicherung hohe Bedeutung, denn im rauen Baustellenalltag muss auf Material, Geräte und Installationsbedingungen Verlass sein. Trotz aller Sorgfalt bei der Verarbeitung kann ein Mangel oder Schaden auftreten, für den der Handwerksunternehmer im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigung (früher: Gewährleistung) zunächst einmal einzustehen hat.

Wenn eine HÜV besteht, kann ein Mitgliedsbetrieb der SHK-Organisation unmittelbar mit dem Produkthersteller Verbindung aufnehmen, damit das ­Nötige an der Schadensstelle getan werden kann. Der Informationsumweg über den Großhandel entfällt. Durch die Meldefrist von sieben Tagen werden die Hersteller zügig über Schadensfälle informiert, können unverzüglich reagieren und den SHK-Mitgliedsbetrieben bei der Schadensregulierung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Selbst dann, wenn sich Probleme in der Schadensregulierung ergeben sollten, hat die SHK-Handwerksorganisation einen geregelten Verfahrensweg ausgearbeitet.

Hintergrundinformationen finden Mitgliedsbetriebe unter http://www.zvshk.de über den Quicklink wwl-599. Dort gibt es eine Liste der HÜV-Partner, Antworten auf wichtige Fragen und einen Schadensmeldebogen zum Herunter­laden.