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Kälteschein

Auch künftig Schulungen

Seit 2009 ist ein neuer Kälteschein Pflicht. Er gilt für Betriebe und ­deren Mitarbeiter, die an Wärmepumpen, Kälte- oder Klimaanlagen den Kältekreislauf öffnen wollen (z.B. für Wartung und Instandhaltung). Die SHK-Verbandsorganisation hat eine entsprechende Schulung entwickelt, die an den Standorten Duisburg und Stuttgart auf hohe Nachfrage traf. Weil es noch viele Betriebe gibt, die ihre Mitarbeiter schulen lassen wollen, hält die Berufsorganisation das Angebot weiterhin aufrecht. In welcher Region die Schulung für den neuen Kälteschein ins Programm genommen wird, lässt sich beim jeweiligen SHK-Fachverband erfragen.