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Gesundheitsämter oberste Instanz

Wann wird eine Wasserprobe anerkannt?

SBZ: Fordert das Gesundheitsamt zukünftig viele weitere Wasserproben aus Trinkwasseranlagen, wäre der Sanitärbetrieb der ideale Partner, um diese Aufgaben personell zu bewältigen. Ist die Schulung für die fachgerechte Probenahme ein wichtiger Schritt, um sich für dieses Geschäftsfeld fit zu machen?

Heinrichs: Wenn der Sanitärbetrieb weiß, nach welchem genormten Verfahren Wasserproben entnommen werden müssen, hilft ihm das sicher. Schließlich möchte der Fachbetrieb seine Kunden gut beraten und für Wasserproben sorgen, die vom Gesundheitsamt anerkannt werden. Deshalb sind ein- bzw. zweitägige Schulungsmaßnahmen notwendig, die mit dem akkreditierten Wasserlabor abzustimmen sind.

SBZ: Ihre Empfehlung ist eher zurückhaltend. Haben Sie Gründe?

Heinrichs: Wichtig ist für den Fachunternehmer, wie er Geschäftsfelder besetzen und Markt machen kann. Deshalb sollte der Fachbetrieb in Bezug auf die neue TVO und die möglicherweise hinzukommenden Wasserproben zunächst ermitteln, welcher Kundenstamm dafür infrage kommt. Schulung und wiederkehrende Nachschulungen müssen sich lohnen. Wenn nur für wenige Kunden eine Probenahme wichtig ist, wird die Zusammenarbeit mit einem Wasserlabor günstiger sein.

SBZ: Wenn der Fachbetrieb Chancen erkennt und die Probenahme als Dienstleistung anbieten will – wie sollte er sich vorbereiten?

Heinrichs: Von entscheidender Bedeutung ist, ob das Gesundheitsamt die Wasserprobe anerkennt. Erste Adresse sollte daher für den Sanitärfachmann das Gesundheitsamt sein, denn dort erfährt er, mit welchen Wasserlaboren eine Zusammenarbeit besteht. Das akkreditierte Wasserlabor wiederum entscheidet selbst über den Kreis der Probenehmer.

SBZ: Die akkreditierten Wasserlabore haben somit eine Schlüsselstellung?

Heinrichs: Ja. Es kann sein, dass SHK-Fachbetriebe derzeit landesweit keine Möglichkeit der Mitarbeit bekommen, weil man nur eigene Probenehmer einsetzen will. Momentan ist dies beispielsweise in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Andere wiederum sind offen für neue Entwicklungen.

SBZ: Mit welchem Schulungsaufwand ist zu rechnen?

Heinrichs: Das jeweilige Prüflabor entscheidet darüber, welche Weiterbildung mit einer ein- oder zweitägigen Schulung infrage kommt, ob beispielsweise eine jährliche Nachschulung dazu gehört und mit welchem Verwaltungsaufwand der akkreditierte Probenehmer rechnen muss...

SBZ: Rechnen muss der Fachbetrieb auch mit Kosten für Weiterbildung und Akkreditierung.

Heinrichs: Es ist nicht nur die Schulung, die möglicherweise mit 250 Euro zu Buche schlägt. Weitere Fragen drängen sich auf: Welche Umstände und welche Kosten entstehen dem Fachbetrieb bei nur einer Wasserprobe, die an einem Tag anfällt? Mit welchem Zeitaufwand muss die Probe im Labor eintreffen?

SBZ: Eine Stunde Fahrt im aufgeheizten Frachtraum des Servicefahrzeuges würde nicht nur unangemessene Kosten verursachen, sondern die Wasserprobe unbrauchbar machen ...

Heinrichs: Grundsätzlich muss der Fachbetrieb ermitteln, wie hoch seine eigenen Kosten bei der Probenahme sind, was für die Laboruntersuchung zu zahlen ist und welcher Preis letztlich für die Wasserprobe am Markt durchsetzbar ist.