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Frühjahrssitzung der Bundesfachgruppe SHK

In Pro und Contra einig

Die Vorgeschichte zu störanfälligen wandhängenden Heizgeräten wurde bereits in Heft 9 unter dem Titel „Stur, starrer, Steinbildung“ im Zeitraffer wiedergegeben. Ein befürchtetes weiteres Versteckspiel der Zuständigkeiten gab es dann doch nicht mehr in Potsdam: Statt wie zunächst beabsichtigt, war nicht nur ein Vertreter des BDH präsent, um sich von den Bufa-Mitgliedern die Problematik rund um Schäden durch Steinbildung in wandhängenden Geräten anzuhören. Nein, den Ernst der Lage schienen die Verantwortlichen bei Buderus, Vaillant sowie Viessmann doch erkannt zu haben und schickten zusätzlich ebenfalls Repräsentanten.

In einer Art Podiumsdiskussion mit zusätzlichen Wortmeldungen aus dem Kreis der Bufa-Mitglieder zeigten Beispiele überdeutlich: Bei kompakten, wandhängenden Hochleistungs-Heizgeräten hat die Störanfälligkeit markenübergreifend zugenommen. Zum einen beschränken sich die Probleme nicht nur auf bauartbedingte Steinbildungen in Verbindung mit ungeeigneten Füllwässern, zum Anderen kann man die Häufigkeit der Schäden – nicht nur auf der Wasserseite der hochgezüchteten Geräte – nicht länger als regionale Besonderheiten bagatellisieren. Von einigen einhundert Euro teuren Platinen, die kurz nach der Gewährleistungszeit ihren Dienst quittieren bis hin zu chemisch ausgetüftelten Füllwässern reicht die Bandbreite unhaltbarer Zustände. Die Servicetechniker des Fachhandwerks geraten gegenüber ihren Kunden inzwischen zunehmend in Erklärungsnot.

Dem noch amtierenden Bufa-Vorsitzenden Rolf Richter gelang es, mit der Frage „Können wir uns darauf einigen, dass dieser Zustand für alle Beteiligten unbefriedigend ist?“ einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden. So wie er um Verständigung zwischen Herstellern und seinen Fachkollegen bemüht war, so nachdrücklich brachte er zum Ausdruck, dass die Zeiten für die Suche nach Zuständigkeiten bzw. Schuldzuweisungen nun ein Ende finden müsse. Zu Beginn des Tagesordnungspunktes hatte er bereits sein T-Shirt zum Vorschein kommen lassen. Mit der Aufschrift „VDI 2035 – Wir lassen uns nicht...“ stellte er unmissverständlich klar, dass das Fachhandwerk von den Konstruktionsabteilungen der Heizungshersteller praxisgerechte Verbesserungen erwartet. In einer angemessenen Frist von nur wenigen Wochen möchte die Bufa-Leitung jetzt Perspektiven für Lösungsansätze von Seiten der Industrie sehen.

Schellhorn löst Richter als Vorsitzenden ab

So ernst und angespannt die Diskussion um die VDI 2035 verlief, so harmonisch war die Stimmung bei der Neuwahl für den Bufa-Vorsitz. 19 Jahre gehörte der Schleswiger SHK-Unternehmer Rolf Richter der Bundesfachgruppe SHK an – zunächst im Fachbereich Heizung, der bis zur Zusammenlegung beider Berufsbilder separat bestand. Seit 1997 setzte er sich als Bufa-Vorsitzender engagiert und kompetent dafür ein, dass Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik mit ihren vielseitigen Themen innerhalb der Verbandsorganisation gebührend beachtet wurden.

Nach zwölfjähriger Leitung hatte Rolf Richter aus Altersgründen keine Wiederwahl angestrebt. Als Nachfolger für dieses Ehrenamt kandidierte als langjähriges Bufa-Mitglied der bisherige Stellvertreter Friedrich Schellhorn. Seine einstimmige Wahl zum neuen Vorsitzenden machte den hohen Rückhalt deutlich, den der Hamburger Handwerksmeister innerhalb der Bundesfachgruppe inne hat. Ebenso eindeutig ver­lief die Wahl für den Düsseldorfer Obermeister Hans-Joachim Hering, der als einziger für den Posten des Stellvertreters kandidiert hatte und ebenfalls seit Jahren der Bufa SHK angehört.

Heizungs-Check will mehr erreichen

Die hohe Nachfrage unter den Mitgliedsbetrieben hat inzwischen dazu geführt, dass beim Tageskurs für den Heizungs-Check die 2500er-Marke der geschulten Personen erreicht werden konnte. Interessenten wenden sich weiterhin an den jeweiligen SHK-Landesverband und fragen am besten dort nach, wann die nächste Schulungsmöglichkeit in der Region geplant ist.

Matthias Wagnitz, ZVSHK-Referent für den Bereich Heizung, machte deutlich, wo noch erheblicher Nachholbedarf besteht: Die Daten zu jedem durchgeführten Heizungs-Check gilt es in der dafür eingerichteten Datenbank unter http://www.wasserwaermeluft.de in anonymisierter Form weiterzureichen. Erst danach können Prämien bzw. Rückvergütungen aus diversen Förderprogrammen gezahlt werden. Das Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO) beispielsweise gibt dann 50 Euro für jedes gecheckte Ölheizungssystem, Wilo fördert den Einbau von elektronisch geregelten Stratos-Pumpen (je nach Größe) mit 25 bis 70 Euro. Wie die Bufa erörterte, erfordert das Eingeben der nötigen Daten lediglich etwa drei Minuten pro Anlage – was entsprechend lukrativ sein dürfte.

Doch geht es nicht nur ums Geld: Die Meldung der Daten ist in einem komplexen Zusammenhang zu sehen. Mittelfristig gilt es nämlich, die nationalen CO2-Minderungsmaßnahmen gegenüber Brüssel zu dokumentieren. Und schon allein aus diesem Grund kommt den erbrachten Leistungen des SHK-Fachhandwerks eine hohe Bedeutung zu. Beispielsweise werden Konzepte gebraucht, um zukünftig durch klar definierte Effizienzmaßnahmen zu Energieeinsparungen zu kommen.

Den geschulten Mitgliedsbetrieben wird in Kürze auch eine Software zur Verfügung stehen, mit der die Heizungs-Checks noch rationeller durchgeführt werden können. Auch für Checks in größeren Gebäuden gibt es jetzt ­eine neu ausgearbeitete Verfahrensanweisung.

Zum Geniax-System

Aus erster Quelle ließen sich die Bufa-Mitglieder über das Ge­niax-System informieren, das zur ISH vorgestellt wurde. Zwei Wilo-Vertreter erörterten die Zusammenhänge rund um die Minipumpen an Heizkörpern, die je nach Anlagengröße eine zentrale Umwälzpumpe ersetzen können. Über diese Systemumstellung von der Angebots- zur Bedarfsheizung, die obendrein stets im hydraulischen Optimum arbeiten soll, bekommen Heizkörper nur so viel Wasser zugeführt, wie sie für das gewünschte Temperaturniveau im jeweiligen Raum tatsächlich benötigen. Das soll nach Wilo-Angaben bis zu 20 % Heizenergie einsparen. Weil jede dezentrale Pumpe per Kabel mit Hilfsenergie und Steuerimpulsen versorgt werden muss, sei das System vor allem für Neubauten und bei Totalrenovierungen interessant, hieß es bei Wilo.

Hydraulikprobleme nicht gelöst

Sollen Modernisierungsmaßnahmen an Heizungsanlagen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, muss der hydraulische Abgleich durchgeführt werden (Voraussetzung der KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau). Auch der Heizungs-Check offenbart in den meisten Fällen, dass die hydraulische Optimierung des Heizungssystems Teil der erforderlichen Maßnahmen werden muss.

Doch offenbar quittieren einige wandhängende Geräte diese Bestrebungen mit erhöhten Strömungsgeräuschen, weil die drehzahlgeregelten Pumpen witterungsgeführt sind und nicht so ohne Weiteres auf diese neuen Rahmenbedingungen angepasst werden können. Der Hintergrund: Die Mindestfördermenge des Gerätes kann bei minimaler Leistung erheblich zu hoch sein. Eine energetisch unakzeptable Anhebung der Rücklauftemperatur wäre die Folge, wenn der Differenzdruck gemindert würde. Die Lösung könnte wiederum eine herkömmliche Pumpe bringen. Doch dann würde das Heizgerät automatisch seine Bauartgenehmigung verlieren – eine Problematik, die mit den Geräteherstellern dringend gelöst werden muss.

TW-Leitungen dämmen

Die am 1. Oktober in Kraft tretende EnEV (Energie-Einsparverordnung) hat einen Einspruch nicht berücksichtigt, der auf der letzten Bufa-Sitzung thematisiert wurde. Man belässt es bei den grundsätzlich hohen Dämmmaßnahmen für Trinkwasserleitun­gen. Betroffen sind deshalb jetzt auch Stichleitungen von etwas mehr als 4 m Länge. Hier hatte die Verbandsorganisation für die vertraute 3-Liter-Regelung plädiert. Den Praktikern wird das Probleme bringen, denn wenn keine Zirkulationsleitung realisierbar ist, wäre beispielsweise schon die Anbindung eines Waschtisches an der gegenüberliegenden Wand meist länger als vier Meter.

Weil sowohl energetische als auch hygienische Aspekte dafür sprechen, diese kurzen Stichleitungen möglichst nicht zu dämmen, wird dies für die kommende EnEV wieder ein Thema sein, unterstrich Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK.

Die anderen Punkte

  • Für eine Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks (120-Stunden-Kurs) hat die E.ON Ruhrgas umfangreiche Gelder zur Verfügung gestellt. Deshalb ergibt sich über die bereits geschulten Personen hinaus noch ein deutliches Plus für weitere Interessenten. Der Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme wird natürlich in nächster Zeit auf die EnEV 2009 angepasst. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation können Näheres über ihre jeweiligen Landesverbände in Erfahrung bringen.
  • Der durch das Fraunhofer-Institut ISE (Freiburg) begleitete Feldversuch mit zahlreichen Wärmepumpen bietet Aussagen zur Effizienz, die der Bufa in einer Zusammenfassung präsentiert wurden. Näheres dazu wurde bereits in SBZ 18/2008, ab Seite 60, vorgestellt.
  • In Gebäude eingebaute Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW müssen spätestens im 10. Betriebsjahr einer Inspektion unterzogen werden. Danach gilt die gleiche Frist für wiederkehrende Prüfungen.
  • Die Stadt Hamburg hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass jede Wohnung mit einem Wasserzähler ausgestattet wurde. Bei einem Traversen-Typ der Firma Beulco ist es zu Schäden durch Spaltkorrosion gekommen. Der Fachverband SHK Hamburg verfügt mittlerweile über umfangreiche Hintergrundinforma­tio­nen, mit denen seine Mitgliedsbetriebe beraten werden.
  • Franz-Josef Heinrichs, Referent für Sanitärtechnik im ZV­SHK, stellte ergänzende Regelwerke zur neuen TRGI (Technische Regeln für Gas-Installationen) vor. Dazu gehören:
  • G 621 Gasanlagen in Laborräumen,
  • G 624 Nachträgliches Abdichten von Gasleitungen,
  • G 631 Installation von gewerblichen Gasverbrauchseinrichtungen,
  • G 634 Installation von Gasgeräten in Küchen.
  • Flüssiggasleitungen in Gebäuden werden zukünftig auch aus zugelassenen Kunststoffen bestehen dürfen (neue TRF – Technische Regeln Flüssiggas).

Mehr als 30 Tagesordnungspunkte galt es diesmal durch die Bufa-Mitglieder abzuarbeiten. Die Ehrenamtsträger aus allen Landesverbänden sowie die hauptamtlichen Referenten setzten sich dabei natürlich auch mit Punkten wie Schornsteinfegerwesen, Schallschutz, TRWI (Technische Regeln für Trinkwasserinstallation) oder Entwässerungsnormen auseinander. Über diese Themen war bereits in den letzten Wochen auf diesen Seiten zu lesen. TD