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F-Gase-Verordnung

Neufassung tritt ab Januar 2015 in Kraft

Die momentan geltende Verordnung für bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase) ist bereits überarbeitet und ändert sich mit Wirkung zum Jahreswechsel 2014/15. Für Unternehmen gilt weiterhin eine Zertifizierungspflicht, wenn sie die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen vornehmen. In Bezug auf die Ausbildung und Zertifizierung behalten die Mindestanforderungen der Verordnungen (EG) Nr. 303/2008 bis (EG) Nr. 306/2008 ihre Gültigkeit. Doch kommen Neuerungen in Bezug auf Dichtheitskontrollen sowie Auflagen für die Dokumentation auf die Fachbetriebe zu. Für nähere Details sollte der SHK-Betrieb seinen Landesverband kontaktieren.