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2013 kommt die Überprüfung aller Heizöltanks ab 1000 Liter

Mehrkosten rund um die Ölheizung

Der Gesetzgeber ist entschlossen, verschärfte Rahmenbedingungen in der Überwachung der Heizungsbetriebe durchzusetzen. Für die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (kurz: ÜWG-SHK) zeigt sich das immer deutlicher. Dazu der Vorsitzende Siegbert Simon auf der Mitgliederversammlung der ÜWG-SHK Ende Juni in Würzburg: „Wir haben in vielen Gesprächen mit Entscheidungsträgern in den Ministerien dafür plädiert, die seit Langem bewährte Praxis unserer Überwachungsgemeinschaft weiter fortzuführen. Doch mit dem Referentenentwurf vom 27. Januar 2012 zeigt sich, dass wir mit erheblichen Verschärfungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) rechnen müssen.“

Erhöhte Anforderungen

Vor allem ist es der § 62 im Referentenentwurf zur VAUwS, der zukünftig die Anforderungen an Fachbetriebe regeln soll. Der Entwurf sieht vor, dass der überwachte Betrieb an einer Referenzanlage alle zwei Jahre einem Sachverständigen demonstrieren muss, wie seine Dienstleistungen rund um die Heizöl-Tankanlage in die Tat umgesetzt werden. Ergeben sich keine Beanstandungen, ließe sich vielleicht der zunächst geltende Intervall von zwei Jahren für die wiederkehrende Prüfung ausdehnen. Dies ist eine Überlegung, die noch diskutiert wird. Klar ist aber bereits jetzt: Das Procedere wird dem Heizungsbetrieb erhebliche Kosten verursachen.

Eine Verschärfung der Zulassungsbestimmungen droht auch Sachverständigen, die Ölanlagen regelmäßig prüfen. Es könnte – nach einer Übergangsfrist – das Aus für diejenigen bedeuten, die sich als Meister bis zum Sachverständigen weitergebildet haben. Denn trotz aller Sachkenntnis und Erfahrung sieht die VAUwS dies zukünftig nicht mehr als qualifiziert genug an. Stattdessen soll das abgeschlossene Studium zum Ingenieur bzw. Master/Bachelor als Eingangsvoraussetzung gelten.

Hoher Modernisierungsbedarf

Für die ÜWG-SHK sind verschärfte Auflagen zum Nachweis der Qualifikation keine Signale, auf die es jetzt ankommt. Vielmehr hält es die Organisation für wichtig, wirksame Impulse für die Modernisierung veralteter Ölheizungsanlagen auszulösen. Über 550000 Systeme arbeiten seit mehr als 29 Jahren. Weitere vier Millionen Anlagen in Deutschland sind technisch veraltet und Jahr für Jahr kommen neue hinzu, die eine Altersgrenze von 25 Jahren überschreiten. Als Sachverständiger spricht Siegbert Simon aus Erfahrung: „An vielen dieser alten Ölheizungsanlagen steht auch ein genau so alter Heizöltank, der sanierungsbedürftig ist.“

Positiv bewertet die ÜWG-SHK deshalb die Entwicklung, dass mit Wirkung der neuen VAUwS in allen Bundesländern die 1000-Liter-Regel für Heizöltankanlagen gilt. Und dass ein Tank ab dieser Größenordnung baldmöglichst einer Prüfung unterzogen werden soll. Dies kann ein erhebliches Plus an Aufträgen bringen, um das System Ölheizung auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen.

Werden jedoch kompliziertere und aufwendigere Überwachungsverfahren für die Handwerksbetriebe durchgesetzt, befürchtet die ÜWG-SHK, werden sich die bisherigen Systemkosten für eine Ölheizung deutlich verteuern – erfahrungsgemäß reagieren viele Kunden darauf mit Zurückhaltung.

Das 5000. Mitglied in diesem Jahr

In den letzten Jahren konnte die ÜWG-SHK eine Zunahme an Mitgliedern verzeichnen. Etwa 100 Betriebe waren es in den vergangenen 12 Monaten und Mitte Juni zählte die Organisation 4987 Betriebe. Für Geschäftsführer Matthias Anton ist absehbar: „Bleibt es bei diesem konstanten Zustrom, wird im Herbst der 5000. Betrieb in unsere Reihen aufgenommen.“ Neuzugänge kamen in den letzten beiden Jahren vor allem aus Bayern (1000-Liter-Regel). Die Bedingung einer Fremdüberwachung, um an Tankanlagen mit mehr als 1000 Litern arbeiten zu können, ist für viele Fachhandwerker das entscheidende Argument, sich der ÜWG-SHK anzuschließen. Kommt 2013 die bundesweit einheitliche Regelung, könnte sich dieser Trend erheblich verstärken.

Zahlreiche Dienstleistungen

Doch die ÜWG-SHK konzentriert sich nicht nur auf die Heizöllagerung bzw. die Sachverständigen-Organisation zur Verordnung über Anlagen wassergefährdender Stoffe. Auch der Fachbereich für die Grundstücksentwässerung ist zunehmend wichtig. SHK-Betriebe können so innerhalb der Organisation das erforderliche Knowhow für Inspektion und Sanierung von Grundstücksentwässerungen erwerben und sich für dieses Geschäftsfeld zertifizieren lassen. Weitere Details zu allen Geschäftsbereichen unter https://www.uewg-shk.de/.

Aktuelles in Kürze

  • Seit Einführung im Januar 2008 hat sich schwefelarmes Heizöl mit 84% Markt­anteil an die Spitze gesetzt und ist bei 1000 Mineralölhändlern in Deutschland gelistet.
  • Als sogenanntes Bio-Oil startet eine Heizöl-Sorte auf dem Markt, dem biogene Anteile beigemischt sind. Laut Geräte- und Komponentenhersteller können derzeit Heizöle mit 5% Bioanteil in allen bestehenden und neuen Ölheizungen verwendet werden, ohne dass diese technisch umgerüstet werden müssen. Einzelne Hersteller haben darüber hinaus neue Öl-Brennwertgeräte und Tankanlagen für den Einsatz von Bioheizöl mit bis zu 10% Bioanteil freigegeben.
  • Bis Ende Juli lief die Aktion „Deutschland macht Plus“, bei der Bauherren einen Gutschein für bis zu 500 Liter Heizöl gratis einlösen konnten, wenn sie eine Öl-Brennwertheizung orderten. SHK-Mitgliedsbetriebe waren in diese Aktion eingebunden. Bis Juni waren es 15000 Gutscheine, die abgerufen wurden.
  • Seit 1988 hat die ÜWG-SHK über 900 Fachbetriebsschulungen durchgeführt. In diesem Jahr haben bereits über 20 Seminare stattgefunden. Insgesamt 1600 Teilnehmer waren es im letzten Jahr. Hauptsächlich kommen die Referenten aus der SHK-Organisation.
  • Für das Handbuch „Gewässerschutz Teil 1 – Heizölverbraucheranlagen“ haben die Mitgliedsbetriebe inzwischen die 26. Ergänzung erhalten.
  • Im letzten Jahr haben die Sachverständigen der ÜWG-SHK bundesweit 2273 Anlagenprüfungen durchgeführt. Mehr als die Hälfte davon entfiel auf Hessen. Denn ab 2006 wurden dort im Rahmen einer landesweit angeordneten Prüfung alle Ölheizungsanlagen einem Check unterzogen – dies wirkt sich bis in die Gegenwart aus. Mit der VAUwS soll diese Praxis bundesweit Geltung bekommen.
  • Fachbetriebe zur Überprüfung von Kleinkläranlagen sollen (zumindest in Sachsen) zertifiziert werden. Auch diese Dienstleistung bietet die ÜWG-SHK.
  • Seit 1997 ist die ÜWG-SHK in Hamburg anerkannte Zert.-Organisation im Bereich Grundstücksentwässerung. Dort werden etwa 400 Fachbetriebe betreut.
  • Wer sich als „SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers“ weitergebildet hat, kann an einem Zertifizierungsverfahren der ÜWG-SHK teilnehmen. Der Hintergrund: Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind hoch. Zertifizierte Fachbetriebe können durch Fremdüberwachung eine höhere Akzeptanz ihrer Qualifikation gegenüber Bauherren und zuständigen Gesundheitsämtern erreichen.
  • Für die ÜWG-SHK stellt sich im nächsten Jahr die wichtige Aufgabe, die derzeit baurechtlich anerkannte Gütegemeinschaft in eine wasserrechtlich anerkannte Gütegemeinschaft zu überführen. Davon hängt unter anderem ab, wie die Überwachung der Fachbetriebe zukünftig organisiert werden kann.