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WOHNRAUMLÜFTUNG

Lüftungsgeräte erhalten Label

Seit Anfang 2016 müssen Wohnraumlüftungsgeräte (etwa Ventilatoren) das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte, farbige EU-Energie-Effizienzlabel tragen (Klassen A+ bis G, grün bis rot). Der EU-Ökodesign-Richtlinie zufolge müssen diese Anlagen für die private Anwendung – mit einer Luftförderungsleistung von bis zu 1000 m³ pro Stunde – mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Ausgenommen von der Regelung sind nur Modelle ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 W – beispielsweise einfache Toilettenlüfter. Am neuen Label ist auch ablesbar, wie leise das Lüftungsgerät im Aufstellraum arbeitet und wie viel Kubikmeter Luft es pro Stunde maximal fördern kann.