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HAFTUNGSRISIKEN

Wichtig bei Nachunternehmern

SHK-Betriebe führen Aufträge nicht nur mit eigenem Personal aus. Wenn Sub-/Nachunternehmen für Teile der Leistung beauftragt werden, sollte der Handwerksunternehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen. Dazu hat der ZVSHK das Merkblatt Haftungsrisiken erstellt. Im ersten Teil geht es um die Konstellation Unternehmer – Nachunternehmer, im zweiten Teil wird die Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung behandelt. Im Anhang befinden sich Musterformulare und sonstige Zusatzinformationen.

Das 40-seitige Merkblatt wurde Anfang 2015 aktualisiert und beinhaltet auch die Auswirkungen der neuen Regelungen rund um den gesetzlichen Mindestlohn. Mitgliedsbetrieben der SHK-Organisation stehen die Seiten unter www.zvshk.de (Quicklink QL5221522) zum Download zur Verfügung.

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