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FÖRDERPOLITIK

Neue Strategie

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will die Strategie zur Förderung von Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien ändern. Dazu wurden erste Einzelheiten Mitte Mai vorgestellt. Fest steht, dass die Schwerpunkte der Förderung an die aktuellen Anforderungen der Energiewende angepasst werden sollen. Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbeziehen, bleiben in der Förderung, um den Übergang zu mehr regenerativer Energie im Wärmemarkt zu unterstützen. Dagegen wird die Förderung von Heizkesseln, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, im Jahr 2019 enden. Dadurch setzt das BMWi einen wichtigen Punkt des Klimaschutzplans 2050 um.

Auch will das Ministerium die Beratungs- und Investitionsprogramme optimieren. Ziel ist, das bestehende Förderangebot für Entscheider möglichst einfacher zu gestalten, um deutlich mehr Nutzer für das Angebot zu gewinnen. In der Förderung soll es künftig vier Schwerpunkte geben:

  • Energieberatung
  • Energieeffiziente Gebäude
  • Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Wärme-Infrastruktur.

Alle Förderangebote werden als modular aufeinander aufbauende Bausteine in diesen vier Schwerpunkten gebündelt. Das hat zur Konsequenz, dass bestehende Förderangebote zusammengefasst werden. So werden die zwei großen Förderprogramme im Gebäudebereich, d. h. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt zur Fördersäule „Energieeffiziente Gebäude“ zusammengefasst.

Nach dem Prinzip „Je ambitionierter die Investition, desto attraktiver das Förderangebot“ sollen Fortschritte beim Energiesparen angereizt werden. Möglichst übersichtlich soll die Förderung künftig durch Bausteine kombinierbar aufgebaut sein. Demnach sind Förderungen für den „leichten Einstieg“ in Energiesparmaßnahmen ebenso vorgesehen wie für ganzheitliche, umfassende Sanierungsmaßnahmen. Die Umstrukturierung der Förderprogramme erfolgt im Zeitraum von 2017 bis 2019. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien nachfolgend einige Punkte herausgegriffen:

  • MAP und KfW-Programme sollen zusammengeführt werden.
  • Förderung fossiler Heizsysteme (Öl, Gas) läuft 2019 aus.
  • Förderung von Hybridsystemen (Öl, Gas + erneuerbar) bleibt bestehen.
  • Förderschwerpunkt im Bestand und für energetisch anspruchsvolle Neubauten wie bisher.
  • Neue Fördersäule Wärmeinfrastruktur (Wärme- und Kältenetze).
  • Grundlegende Reform der Beratungs- und Investitionsförderprogramme.
  • Energieberatung soll breiter aufgestellt werden.
  • Förderung nach den Grundsätzen Wirtschaftlichkeit und möglichst technologieneutral.
  • Aufeinander aufbauende Fördermodule: Beratung, Einzelmaßnahmen, systemische Maßnahmen.

Für die Vereinfachung und Neuordnung der bestehenden Förderlandschaft plädiert der ZVSHK schon länger und hat auch jetzt seine Unterstützung bei der Umstrukturierung angeboten. Noch vermisst der ZVSHK wichtige Details. Auch bestehen Zweifel, ob sich die Attraktivität der Förderung mit den geplanten Mitteln tatsächlich steigern lässt (siehe auch Kommetar Seite 27).